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Deutsch-türkischer Jugendsportaustausch

Untertitel
Neue Fördermöglichkeit für bilaterale Projekte
KJP Matching Fund - Deutsch-Türkische Jugendbrücke

Internationale Jugendbegegnungen können eine wichtige Rolle im Leben von jungen Menschen spielen. Internationale Jugendarbeit im Sport profitiert dabei besonders von zwei Aspekten: der Universalität von Spaß an Spiel und Bewegung und der Niedrigschwelligkeit des Sports.

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke (DTJB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) möchten mehr junge Menschen und Fachkräfte aus Deutschland und der Türkei in den Austausch bringen. Dazu bietet die Jugendbrücke ein neues Förderprogramm an: den KJP Matching Fund. Sie beantragen über die dsj Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) für Ihre Jugend- oder Fachkräftebegegnung. Die Jugendbrücke stellt Ihnen äquivalent Mittel für die türkische Seite zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie für jede:n Teilnehmer:in einen Zuschuss für Organisationskosten.

Potenziale des deutsch-türkischen Jugendaustausches

  • Deutschland und die Türkei haben viele kulturelle und soziale Bezüge, nicht zuletzt durch drei Mio. Menschen in Deutschland, die Wurzeln in der Türkei haben.
  • Zugang ermöglichen: Teilnehmende mit Migrationsgeschichte, die generell im internationalen Austausch stark unterrepräsentiert sind, können in der Türkei niedrigschwellig internationale Erfahrungen sammeln.
  • Gelebte Mehrsprachigkeit und Kompetenzstärkung: Nur zu häufig erfahren junge Menschen mit Migrationsgeschichte, dass ihr interkulturelles Wissen wenig wertgeschätzt und ihre Türkisch-, Arabisch- oder Kurdisch-Kenntnisse eher als „Integrationshindernis“ gewertet werden. In deutsch-türkischen Lerngruppen agieren sie dagegen oft als Kultur- und Sprachmittler:innen und erkennen ihre Kompetenzen. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein und regt sie zu gesellschaftlicher Teilhabe an.
  • Außerhalb der Narrativen von Medien, Familie und sozialem Umfeld schafft Jugendaustausch neue Zugänge zur Realität der türkischen Gesellschaft. Teilnehmende lernen ein von sozialer,
  • kultureller und politischer Vielfalt geprägtes Land kennen.
  • Jugendaustausch mit der Türkei befähigt junge Menschen, Diversität auch im eigenen Land besser zu verstehen. Sie erkennen die Vielfalt von Communities, die durch Zuwanderung aus der Türkei geprägt und fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind.
  • Jugendaustausch stärkt die bilateralen Beziehungen und die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei nachhaltig und leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine friedvolle und demokratische Zukunft.

Rahmenbedingungen

  • Anzahl der Teilnehmenden: bei Jugendbegegnungen max. 15 Teilnehmende und zwei Leitungspersonen pro Land (bei Mannschaftssportarten darf aufgrund der Mannschaftsstärke nach oben abgewichen werden), bei Fachkräftetreffen mind. drei und max. zehn Personen pro Land
  • Alter der Teilnehmenden in Jugendbegegnungen: Teilnehmende sollten nicht jünger als acht Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein
  • Programmdauer: Jugendbegegnungen dauern mind. fünf Tage, Fachkräftetreffen mind. drei und max. 30 Tage inkl. An- und Abreisetage
  • Prinzip der Gegenseitigkeit: Das Programm sollte nach Möglichkeit eine Hin- und eine Rückbegegnung umfassen
  • Die Finanzierung von Teilnehmenden aus der Türkei an multilateralen Begegnungen ist möglich
  • Partnerschaftlichkeit: Das Projekt wird gemeinsam mit einer türkischen Organisation entwickelt und umgesetzt (bei multilateralen Projekten im Verbund mit weiteren Organisationen)
  • Ausreichender Versicherungsschutz für alle Teilnehmenden
  • Beachtung der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts: Maßnahmen in Regionen, von deren Besuch das Auswärtige Amt abrät, können nicht unterstützt werden
  • Beachtung des Schutzkonzepts der Jugendbrücke (Ehrenkodex)
  • Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation

Inhaltliche Schwerpunkte

Die Wahl eines Projektthemas sowie der Methoden und Programmbausteine liegt bei den antragstellenden Organisationen. Die Jugendbrücke wünscht sich dabei die Berücksichtigung von vier Prinzipien:

  • Inklusion und Vielfalt: Wir möchten Chancengleichheit und den Zugang zu internationalen Begegnungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen¹ fördern. Eine diverse Teilnehmendengruppe sorgt für vielfältige Perspektiven auf ein Thema.
  • Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: Junge Menschen beteiligen sich an der Konzeption und Durchführung des Projekts. So entdecken sie, wie sie sich einbringen und durch ihr Engagement aktiv teilhaben können.
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Ökologisch bewusstes und nachhaltiges Verhalten ist für uns ein wichtiges Ziel. Daher legen wir Wert darauf, dass in den Projekten ökologische Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Nutzung von nachhaltigen Materialien.
  • Digitaler Wandel: Digitale Instrumente und Lernmethoden fließen in die Projektgestaltung ein, um Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Hierbei sollten auch Chancen und Risiken der digitalen Möglichkeiten problematisiert werden.

Was gefördert wird?

Gefördert werden äquivalent zu den Fördersätzen des KJP die folgenden Kosten:

Begegnung in Deutschland:

  • Jugendbegegnungen und Fachkräftebegegnungen: Reisekosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus der Türkei i.H.v. bis zu 0,12 € / km

Begegnung in der Türkei:

  • Jugendbegegnungen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus Deutschland und der Türkei i.H.v. bis zu 24 € / Tag
  • Fachkräftetreffen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende aus Deutschland und der Türkei i.H.v. bis zu 40 € / Tag

Zusätzlich finanziert die Jugendbrücke für jede einzelne Jugend- und Fachkräftebegegnung Organisationskosten i.H.v. 50 € pro Teilnehmer:in (z.B. für Verdolmetschung, Raummieten, Visakosten, Honorare etc.).

Fristen und Ablauf

Für den Projektzeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 stellen Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung bei der dsj einen Antrag auf Fördermittel aus dem KJP. Die Frist hierfür läuft am 15.01.2025 ab. Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Reisebeginn gestellt werden, damit ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt werden kann. Dies bedeutet, dass sich eine vor Vertragsabschluss begonnene Durchführung nicht schädlich auf die Förderung auswirkt (grundsätzlich sind Zuwendungen für Maßnahmen, die vor Antragsstellung begonnen werden, nicht förderfähig.)

Bei Bewilligung der KJP-Fördermittel stellen Sie einen Förderantrag auf Kofinanzierung durch den KJP Matching Fund bei der Jugendbrücke. Für Maßnahmen, die bereits im 1. Quartal beginnen sollen, müssen Anträge bereits zum 30.11.2024 eingereicht werden. Die Jugendbrücke prüft die Anträge gemäß ihrer Richtlinien und behält sich die Förderung vor.

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