Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch im Jahr 2025
Organisationen, die im Jahr 2025 internationale Begegnungen rund um Kunst und Kultur organisieren möchten, können Anträge zur Förderung von internationalen Jugend- oder Fachkräftebegegnungen im Bereich der Kulturellen Bildung beim BKJ - Bundesvereinigung für kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. einreichen.
Neben dem „klassischen“ grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen, Beratungstage zur Internationalisierung, die Begegnungsplanung mit jungen Menschen und vieles mehr gefördert werden. Der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt, um den internationalen Austausch mit Partnerorganisationen und zwischen jungen Menschen aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. Die BKJ unterstützt die Organisator:innen gerne bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.
Antragsfristen für den internationalen jugend.kultur.austausch im Jahr 2025
- deutsch-französischer jugend.kultur.austausch: 30. Oktober 2024
- deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch: 01. November 2024
- jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern: 15. Dezember (Einreichung Kurzkonzept bis zum 15. Oktober 2024)
- jugend.kultur.austausch mit anderen Ländern: 31. Januar 2025
Die BKJ setzt auf individuelle Absprachen mit den Antragsteller:innen. Alle, die einen Antrag stellen wollen, werden deshalb gebeten vor jeder Antragstellung Kontakt aufzunehmen. Die jeweiligen Ansprechpartner:innen sind unter den oben aufgeführten Links zu finden.