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Aus der Initiative

Synopse zu Förderungen der Bundesländer veröffentlicht

Untertitel
Übersicht verzeichnet Finanzierungs- und Informationsmöglichkeiten aus Mitteln der Länder für internationalen Austausch in Schule und Jugendarbeit
Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in den deutschen Bundesländer - Informationen und Rahmenbedingungen

Im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland e.V. wurde eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten für internationalen Schul- bzw. Schüler*innenaustauschs sowie der internationalen Jugendarbeit in den einzelnen Bundesländern erstellt.

Einstiegsseite mit Verweisen zu einzelnen Bundesländern

Für jedes der 16 Bundesländer wurden Fördermöglichkeiten mittels Internet und offizieller Dokumentenlage recherchiert. Gegliedert in je vier Abschnitte - Gruppenaustausch, individueller Austausch, Jugendarbeit, Kooperation Schule-Jugendarbeit - werden Rechtliche Grundlagen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner sowie Weitere Informationsmöglichkeiten aufgeführt.

Für die Recherche genutzt wurden die offiziellen bzw. öffentlich zugänglichen Informationen der staatlichen Behörden sowie nachgeordneter Stellen, beispielweise staatlich beauftragter Organisationen. Schwierigkeiten bereitete für die Recherche, dass die Informationslagen in den Bundesländern sehr unterschiedlich transparent, verlässlich, umfangreich und aktuell sind.

Dies könnte ein Hauptgrund sein, warum bislang nicht alle Fördermöglichkeiten ausreichend bekannt sind.

Übergreifende Beobachtungen

Die Autorinnen - Dr. Helle Becker und ihre Mitarbeiterinnen Chantal Filipiak und Marita Klink - gewannen bei der Recherche einige generelle Erkenntnisse. Sie fassen zusammen:

„Es gibt in vielen Bundesländern eine Diskrepanz zwischen politischen Absichtserklärungen und tatsächlichen Fördermöglichkeiten für die Förderung internationaler Maßnahmen in Schule und Jugendarbeit ebenso wie für die Kooperation von (Internationaler) Jugendarbeit und Schule.

Die Fördersituation für die Internationale Jugendarbeit wie für den internationalen Schul- und Schülerinnenaustausch ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, insgesamt ist sie jedoch nicht zufriedenstellend: Vielfach gibt es keinerlei Landesmittel, sodass Träger und Schulen auf die Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes oder die Jugendwerke angewiesen sind. Oftmals werden Austauschmaßnahmen durch Landesmittel nur mit ausgewählten Ländern gefördert. Für den Einzelaustausch erhalten Schüler*innen bzw. deren Eltern in der Regel keine Zuschüsse bzw. in seltenen Fällen dann, wenn sie Bedürftigkeit nachweisen.

Deutlich wird, dass die Fördersituation (Länderauswahl, Maßnahmen-Schwerpunkte etc.) insgesamt politisch unterschiedlich motiviert und stark abhängig von vorhandenen Mitteln aus dem Bundeshaushalt (Kinder- und Jugendplan des Bundes, Jugendwerke und Stiftungen) ist."

Insbesondere für eine mögliche Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit stehen oft kaum Mittel zur Verfügung oder es ist schwierig, solche zu identifizieren.

„Nur wenige Bundesländer stellen eigene Fördermittel für Kooperationsprojekte zwischen Schule und Jugendarbeit zur Verfügung. Wenn sie vorhanden sind, sind sie nicht für die Kooperation von Internationaler Jugendarbeit/Internationalem Austausch und Schule ausgewiesen."

Schlussfolgerungen

Im Sinne einer Stärkung und Verbreitung internationaler Maßnahmen in Schule und Jugendarbeit empfehlen die Autorinnen u.a. folgende Schritte:

„Die Gesamtsituation legt es nahe, dass vor allem weitere Lobbyarbeit für Internationale Maßnahmen und für die Kooperation zwischen Schulen und Trägern Internationaler Jugendarbeit gemacht werden sollte, damit sich das Bewusstsein für die Relevanz und Qualität internationaler Austauschmaßnahmen erhöht und letztendlich deren Fördersituation verbessert wird.

Wünschenswert wäre eine Diskussion über die Schwerpunktsetzungen (Länderauswahl, Maßnahmenschwerpunkte) aus bildungs- und jugendpolitischer Sicht. De facto setzen besondere Fördermöglichkeiten für bestimmte Länder keine Schwerpunkte im Rahmen einer Gesamtauswahl, sondern begrenzen die internationalen Kontakte insgesamt, wo ein Austausch mit anderen Ländern aufgrund fehlender Mittel ausgeschlossen ist.

Um die internationale Zusammenarbeit anzuregen, wäre es notwendig, die Informationsbeschaffung zu erleichtern, z.B. durch die Bündelung von Informationen zu Fördermöglichkeiten und durch entsprechende Beratungsstellen. Die Diversifizierung der Fördermöglichkeiten und damit der Zuständigkeiten, Ansprechpartner*innen und unterschiedlichen Förderbedingungen verlangt von Interessierten erhebliche Vorkenntnisse und Anstrengungen, die aller organisatorischen und pädagogischen Arbeit in Bezug auf internationalen Austausch vorgeschaltet sind und reduziert werden sollten, da sie die Umsetzung eines internationalen Austauschs erheblich erschweren.  

Im Sinne einer Verbesserung von Kooperationen wäre darauf einzuwirken, dass die Förderinformationen für die jeweilig anderen Partner zur Verfügung stehen und verständlich/nachvollziehbar sind. Dies würde die gemeinsame Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern und das Verständnis für die finanziellen Möglichkeiten der Partner erhöhen."

Autorinnen

Diese Synopse wurde erstellt von Dr. Helle Becker - Büro Expertise & Kommunikation für Bildung - unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert. Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.