Fachbeiträge

BAföG – eine Barriere im langfristigen Schüleraustausch?

von Sebastian Kutz (YFU)

Wer an einem langfristigen Schüleraustausch teilnehmen möchte, kann einen Antrag auf Unterstützung durch Schüler-Auslands-BAföG stellen. Doch werden dabei den Schüler*innen unnötige Steine in den Weg gelegt – eine BAföG-Reform könnte Bürokratie abbauen, Geld sparen und zugleich mehr Schüler*innen fördern. Ein Fachbeitrag von Sebastian Kutz vom Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V.

Der Erwerb interkultureller Kompetenzen ist in Zeiten wachsender Fremdenfeindlichkeit wichtiger als je zuvor. Doch ein Austauschjahr zu finanzieren ist mitunter schwer und häufig nur mit staatlicher Unterstützung möglich. Teilnehmende von langfristigem Schüleraustausch können einen Antrag auf Unterstützung durch Schüler-Auslands-BAföG stellen. Grundvoraussetzung für die Auslandsförderung nach dem BAföG ist die finanzielle Bedürftigkeit der Eltern.

Es ist ein Segen, dass es diese Auslandsförderung nach dem BAföG gibt. Ohne sie wäre es einem Großteil der Interessierten trotz aller finanziellen Anstrengungen nicht möglich, Auslandserfahrungen zu erwerben, und dieser Schritt zur persönlichen Reife bliebe Kindern aus bessergestellten Familien vorbehalten. Doch in der jetzigen Form ist das BAföG in vielfacher Hinsicht ungenügend. Denn statt BAföG-Mittel einzusetzen, um eine größtmögliche Zahl an bedürftigen Schüler*innen zu unterstützen, wird mit hohem Aufwand der Ausschluss von Nicht-Gymnasiast*innen verwaltet und das Beantragen von BAföG unnötig erschwert:

Warum werden beispielsweise Schüler*innen von der Auslandsförderung nach dem BAföG ausgeschlossen, die eine Berufsoberschule besuchen, warum Realschüler*innen, die nach ihrem Austauschjahr statt dem Abitur eine Lehre anstreben? Warum erhalten die meisten Schüler*innen erst nach dem Beginn ihres Auslandsaufenthalts einen BAföG-Bescheid und werden vorher monatelange darüber im Unklaren gelassen, ob sie ihr Austauschjahr überhaupt bezahlen können?

Eine BAföG-Reform könnte Bürokratie abbauen, Geld sparen und zugleich mehr Schüler*innen fördern. Wenn wir einige grundlegende Probleme ausklammern – wie beispielsweise ein zu kompliziertes Antragsverfahren, das für bildungsferne und sozial benachteiligte Menschen schwer zu bewältigen ist – und uns auf die Punkte konzentrieren, bei denen mit relativ geringen Änderungen ein großer positiver Effekt erzeugt werden kann, wären die folgenden vier Punkte zu nennen:

  1. Schüler-Auslands-BAföG sollte allen Schüler*innen offen stehen. Es gibt sowieso viel zu wenig Nicht-Gymnasiasten, die ein Austauschjahr wagen. Warum sollte man den wenigen, die es sich zutrauen, noch zusätzliche Hürden in den Weg legen? Haupt-, Real- und Berufsschüler*innen sollten vollumfänglich berechtigt sein, Schüler-Auslands-BAföG zu beziehen.
  2. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist es Voraussetzung, dass die jeweils nächste Klassenstufe im Ausland besucht wird (also beispielsweise nach abgeschlossener 10. Klasse in Deutschland im Ausland die 11. Klasse). Dies ist in der Praxis aber schwierig umzusetzen. So startet das Schuljahr in einigen Ländern im Januar: Wäre in diesen Fällen erst das zweite Halbjahr der 11. Klasse zu besuchen, um im Anschluss eine Klassenstufe zurückzugehen und in einer anderen Klasse das erste Halbjahr zu absolvieren? Ein solcher Klassenwechsel würde die Integration vor Ort unnötig erschweren. Was, wenn die örtliche Schule nur einen Platz in einer nicht BAföG-konformen-Klassenstufe anbieten kann? Die Lehrpläne ausländischer Schulen gleichen nicht den Lehrplänen in Deutschland. Warum sollte unter diesem Gesichtspunkt eine Wiederholung der 10. Klasse in Ecuador weniger förderungswürdig sein, als der Besuch der dortigen 11. Klasse? Schüler-Auslands-BAföG sollte unabhängig von der besuchten Klassenstufe bewilligt werden.
  3. Das Austauschjahr muss in einem der drei letzten Schuljahre vor dem Abitur stattfinden, um gefördert werden zu können. Dies stellt nicht nur ein Problem dar, wenn die Schulzeit von G8 auf G9 umgestellt wird, sondern auch für Schüler*innen von Schulformen, bei denen der Lehrplan am ehesten ein Austauschjahr nach der 9. von 13 Schulklassen zulässt. Es sind keine Gründe für die bestehende Beschränkung der Förderung auf die letzten drei Schuljahre vor dem Abitur ersichtlich. Diese Förderungsvoraussetzung sollte aufgehoben werden oder zumindest der Zeitraum von drei auf fünf Jahre erweitert werden.
  4. Eine weitere Voraussetzung für einen BAföG-Antrag ist eine Bescheinigung der ausländischen Schule. Bei fast allen BAföG-Ämtern muss diese eingereicht werden, damit überhaupt erst begonnen wird, den BAföG-Antrag zu bearbeiten. Die Schulbescheinigung wird in der Regel aber erst nach Beginn des Austauschjahres vor Ort ausgefüllt, so dass der BAföG-Bescheid erst Wochen oder Monate nach Beginn des Austauschjahres verschickt wird. Für bedürftige Familien ist es nicht möglich, vor Beginn des Austauschjahres zu wissen, ob sie das Austauschjahr auch finanzieren können. Diese Praxis der BAföG-Ämter ist zu ändern.

Eine Bafög-Reform ist notwendig

Insgesamt ist festzustellen, dass zum einen die gesetzlichen Vorgaben und zum anderen die Arbeitsweise von vielen BAföG-Ämtern für eine besonders förderungswürdige Schülergruppe hohe Barrieren darstellen und in vielen Fällen dazu führen, dass ein geplantes Austauschjahr nicht realisiert werden kann.

Wenn weder die inländische Schulform noch die Klassenstufe der ausländischen Schule geprüft werden müsste, würde dies eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringen:

  • Die Bearbeitungszeit eines Antrags auf BAföG-Förderung würde deutlich verkürzt werden.
  • Die Anträge könnten rechtzeitig, das heißt vor Abreise der Schüler*innen, beschieden werden und die Schüler*innen wüssten somit vor Beginn des Auslandsaufenthalts, wie hoch die staatliche Förderung ausfällt.
  • Ein Großteil der Nachfragen (bspw. zur Einstufung der heimischen oder ausländischen Schule, zu den Gründen, warum sich der Bescheid verzögert, zu Möglichkeiten, eine Vorabrechnung vorzunehmen) würde wegfallen und würde die BAföGÄmter zusätzlich entlasten.
  • Es könnten mehr Schüler*innen durch SchülerAuslands-BAföG gefördert werden, auch und vor allem diejenigen, die besonders förderungswürdig sind.
  • Zudem wäre zu erwarten, dass trotz der größeren Zahl an geförderten Schüler*innen der Steuerzahler unterm Strich deutlich entlastet wird. Die Bearbeitungszeit aller Anträge auf SchülerAuslands-BAföG würde verkürzt werden und die damit verbundenen Personalkosten würden sinken.

Das Deutsche Youth For Understanding Komitee e.V. setzt sich gemeinsam mit AJA, dem Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch als Dachverband, für eine BAföG-Reform ein, die die oben genannten Punkte einbezieht.

Veröffentlicht am: 16.10.2018
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Sebastian Kutz
Sebastian
Kutz
Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V., Referent der Geschäftsführung, Verantwortlicher für Stipendienverfahren