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Aus der Bildungspolitik

Bundestag beschließt Unterstützung für den gemeinnützigen Schüleraustausch

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Das Konjunkturpaket sieht 25 Mio. Euro zur Unterstützung von Austauschorganisationen vor

Der Deutsche Bundestag hat heute den zweiten Nachtragshaushalt zur Finanzierung des Konjunkturpakets beschlossen, um die Folgen der Corona-Pandemie für Deutschland aufzufangen. Darin sind auch Unterstützungen für den Schüleraustausch vorgesehen.

Neben Wirtschafts- und Konjunkturmaßnahmen wie einer befristeten Mehrwertsteuersenkung wurde der Titel Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder-und Jugendhilfe (Kap. 1702 Tit. 684 07) mit einem Volumen von insgesamt 100 Millionen Euro eingerichtet. Davon sind 25 Mio. Euro für den gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustausch, insbesondere die Förderung der gemeinnützigen Mitglieder des Arbeitskreises gemeinnütziger Jugendaustausch (AJA) vorgesehen.

Auch wenn die Details der Ausgestaltung dieser finanziellen Hilfen durch das BMFSFJ noch konkretisiert werden, stellen die heute verabschiedeten Hilfen in der anhaltenden Corona-Krise einen wichtigen Schritt für den Erhalt des gemeinnützigen langfristigen, individuellen Schüleraustauschs dar.

In seiner Sitzung stimmte der Bundestag zugleich auch über den Antrag „Rettungsschirm Zivilgesellschaft“ von Bündnis ‘90/Die Grünen ab, der Soforthilfen für kleine und gemeinnützige Organisationen, darunter Seminar- und Beherbergungsbetriebe, Organisationen der politischen Bildung und des Schüleraustauschs forderte. Dieser Antrag wurde abgelehnt, u.a. mit Verweis auf Nachbesserungen am eingangs genannten Konjunkturpaket.

Informationen zum Abruf von Soforthilfen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat bereits weitere Informationen zum Abruf möglicher Soforthilfen für gemeinnützige Organisationen veröffentlicht.

Die Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen ruhen auf drei Säulen und werden gewährt als Unterstützung

  1. als Darlehen,
  2. als Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen und
  3. als Zuschüsse im Rahmen der Strukturstärkung durch ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe

Mit den nun beschlossenen zusätzlichen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt wird das Bundesfamilienministerium ab September ein Anschlussprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro starten, dessen Richtlinien noch erarbeitet werden.

Weitere Informationen: siehe Download (unten)

Aufruf zu Soforthilfen für den internationalen Austausch

»Austausch macht Schule« hatte sich aus Anlass des 75. Jahrestages des Kriegsendes am 8. Mai mit einer Erklärung zum internationalen Schüler- und Jugendaustausch an Politik und Öffentlichkeit gewandt. Darin forderten die Fach- und Förderstellen für internationalen Schüler- und Jugendaustausch unter anderem Soforthilfen und eine Infrastrukturkostenbeteiligung von Bund und Ländern für zivilgesellschaftliche Akteure und Austauschorganisationen.