Deutsch-polnische Schülerbegegnungen im grenznahen Raum
Gefördert werden Begegnungen zwischen deutschen und polnischen Schülerinnen und Schülern im grenznahen Raum. Projekt- und Reisekosten können gewährt werden.
Die Träger können Form, Inhalte und Zielgruppen der Jugendbegegnung frei bestimmen. Wichtig ist, dass das Projekt Elemente interkultureller Bildung beinhaltet, die Interessen der Teilnehmenden widerspiegelt und ihnen die Möglichkeit gibt, das Programm mitzugestalten. Das DPJW geht davon aus, dass die Zusammenarbeit dem Partnerschaftsprinzip folgt, sich also der Partner aus Deutschland wie auch der aus Polen gleichermaßen für die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Projekts verantwortlich fühlen. Die Begegnung darf keinen rein landeskundlichen oder touristischen Charakter haben.
Im grenznahen Raum sind kürzere Programmformate (bis hin zu Halbtages- und Eintagesveranstaltungen) möglich.
Die Anzahl der Teilnehmenden aus beiden Ländern sollte möglichst ausgeglichen sein.
Wer kann sich bewerben?
Anträge können von Schulen, Schulträgern, Schulfördervereinen gestellt werden. Beide Projektpartner – die deutsche und die polnische Schule – stellen einen gemeinsamen Antrag. Die Schülerbegegnung muss im grenznahen Raum stattfinden und die Schülerinnen und Schüler müssen im grenznahen Raum wohnhaft sein. Der grenznahe Raum umfasst die deutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen sowie die polnischen Woiwodschaften Zachodniopomorskie (Westpommern), Lubuskie (Lebuser Land) und Dolnośląskie (Niederschlesien).
Was und wie hoch wird gefördert?
Die Gastgeber erhalten Programmkostenzuschüsse. Die Festbeträge hierfür sind pro Teilnehmenden und Programmtag ausgewiesen und richten sich nach der Unterbringungsart. Die Gäste erhalten Reisekostenzuschüsse pro Teilnehmenden, deren Höhe sich aus der Entfernung zum Durchführungsort der Schülerbegegnung ergibt.
Antragsfrist
Spätestens drei Monate vor Projektbeginn.