Deutsch-polnische Schülerbegegnungen
Gefördert werden Begegnungen zwischen deutschen und polnischen Schülerinnen und Schülern (binational) sowie ggf. Schülerinnen und Schülern eines Drittlandes (trinational). Beantragt werden kann die Förderung von Programm- und Reisekosten.
Die Träger können Form, Inhalte und Zielgruppen der Jugendbegegnung frei bestimmen. Wichtig ist, dass das Projekt Elemente interkultureller Bildung beinhaltet, die Interessen der Teilnehmenden widerspiegelt und ihnen die Möglichkeit gibt, das Programm mitzugestalten. Das DPJW geht davon aus, dass die Zusammenarbeit dem Partnerschaftsprinzip folgt, sich also die Partner aus Deutschland und Polen (sowie ggf. dem Drittland) gleichermaßen für die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Projekts verantwortlich fühlen.
Die Begegnung darf keinen rein landeskundlichen oder touristischen Charakter haben.
Eine Begegnung muss mindestens 4 und darf maximal 28 Tage dauern, die Anzahl der Teilnehmenden aus allen Ländern sollte möglichst ausgeglichen sein.
Wer kann sich bewerben?
Anträge können von Schulen, Schulträgern, Schulfördervereinen gestellt werden. Alle Projektpartner – die deutsche und die polnische Schule, ggf. der Partner aus dem Drittland – stellen einen gemeinsamen Antrag.
Was und wie hoch wird gefördert?
Die Gastgeber erhalten Programmkostenzuschüsse. Die Festbeträge hierfür sind pro Teilnehmenden und Programmtag ausgewiesen und richten sich nach der Unterbringungsart. Die Gäste erhalten Reisekostenzuschüsse pro Teilnehmenden, deren Höhe sich aus der Entfernung zum Durchführungsort der Schülerbegegnung ergibt.
Antragsfrist
Spätestens drei Monate vor Projektbeginn.