Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Nordrhein-Westfalen

Diese Informationen sind womöglich veraltet.

Eine aktualisierte Übersicht finden Sie hier:

Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Nordrhein-Westfalen – Informationen und Rahmenbedingungen

 

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen enthält keine Hinweise auf internationalen Austausch von Schulen.  

Auf den Webseiten des Schulministeriums heißt es:

Durch Schulpartnerschaften können Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schülern Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln, ihr Wissen und ihre Welterfahrung erweitern und vertiefen. Aktive Schulpartnerschaften verfolgen die Ziele

  • schulische und kulturelle Traditionen in anderen Ländern kennen zu lernen,
  • Fremdsprachenkenntnissen als notwendiges Kommunikationsmittel zu erleben,
  • Anpassungsfähigkeit und kreativen Umgang mit anderen Verhaltensweisen zu üben,
  • eigene Methoden, Inhalte, Organisationsformen zu reflektieren und eventuell zu verändern.

Schulpartnerschaften ermöglichen z. B.:

  • Austausch von Informationen
  • Hospitationen der Lehrkräfte
  • Organisation gemeinsamer Unterrichtsvorhaben
  • Internationale Schülerbegegnungen und Schüleraustausch von Klassen bzw. Lerngruppen
  • individuellen, längerfristigen Schüleraustausch
  • Schülerbetriebspraktika

Oberste Landesschulbehörde für Schule
Ministerium für Schule und Bildung
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Referat 413

Leitung: Kay Brügmann, Telefon: 0211-5867-3456

Förderung für Schulpartnerschaften und -begegnungen

Auf den Webseiten des Schulministeriums heißt es:

Die nordrhein-westfälischen Förderprogramme ermöglichen Schulpartnerschaften und Begegnungen von Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Israel und Palästina, mit Polen, mit dem Vereinigten Königreich sowie mit den Niederlanden und Belgien.

Auf den Webseiten der Bezirksregierung Düsseldorf heißt es:

Belgien und Niederlande
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Nachbarländern Niederlande und Belgien ist der gesamten Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Landesregierung. ... Im Haushalt 2021 stehen Mittel zur Verfügung, um den grenzüberschreitenden Gedanken auch finanziell stützen und stärken zu können. Wenn Ihre Schule ein grenzüberschreitendes schulisches Projekt initiieren möchte oder im Rahmen einer bestehenden Schulpartnerschaft eine Begegnungsmaßnahme mit Ihrer Partnerschule oder vorbereitende Besuche von Lehrkräften zum Aufbau einer Schulpartnerschaft plant, können Projektmittel beantragt werden.

Israel und Palästina
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vorbereitende Besuche zur Anbahnung einer Schulpartnerschaft in Israel oder Palästina. Begegnungsfahrten nach Israel/Palästina werden mit einem Reisekostenzuschuss pro Teilnehmerin oder Teilnehmer unterstützt. Für die Durchführung eines Studientages in der Gedenkstätte Yad Vashem können im Rahmen der Begegnungsfahrt Projektmittel beantragt werden.

Polen
Begegnungsfahrten nach Polen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit einem pauschalen Reisekostenzuschuss pro Teilnehmerin oder Teilnehmer. Im Rahmen der Begegnungsfahrt nach Polen ist die Beantragung von Projektmitteln für einen Besuch in der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau möglich.

sowie

Vereinigtes Königreich
Durch den Brexit ist Groß­bri­tannien aus der EU aus­ge­treten. Doch Nordrhein-​Westfalen bleibt mit dem Ver­ei­nigten Kö­nigreich durch wirt­schaftliche Be­zie­hungen ebenso wie durch Pro­gramme im Bil­dungs­bereich weiter eng ver­bunden. Diese Ver­bin­dungen sollen auch in Zukunft er­halten und aus­gebaut werden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Die Bezirksregierung Düsseldorf koordiniert im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung in landesweiter Zuständigkeit internationale Austauschprogramme und Projekte für den Schulbereich und berät Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in enger Zusammenarbeit mit einem Tutorennetzwerk und internationalen Partnerorganisationen.

Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
- Internationaler Austausch - Dezernat 43

Ansprechpersonen im Bereich Internationaler Austausch

Internationale Schulpartnerschaften, Lehrerfortbildungen im Ausland und Hospitationsprogramme:
Josephine Deserno, Telefon: 0211-475-4369

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Kontakte

Die auslandsschulfachlichen Dezernent*innen der Bezirksregierungen beraten und informieren in allen Fragen des Auslandsschulwesens.

Liste von Ansprechpersonen

 

Bezirksregierung Arnsberg
StD Guido Schmidt, Telefon: 02931-82-3272

Bezirksregierung Detmold
LRSD Rolf-Victor Siedenhans, Telefon: 05231-71-4301

Bezirksregierung Düsseldorf
LRSD Dr. Martin Schneider, Telefon: 0211-475-5306

Bezirksregierung Köln
LRSD Paul Palmen, Telefon: 0221-147-2643

Bezirksregierung Münster
LRSD'in Heike Götte, Telefon: 0251-411-4158

 

Informationen des Schulministeriums zur internationalen Arbeit der Schulen in NRW

Informationen zum internationalen Austausch der Bezirksregierung Düsseldorf

 ätze>


Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen enthält keine Hinweise auf internationalen Austausch von Schulen.  

Oberste Landesschulbehörde für Schule
Ministerium für Schule und Bildung
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Referat 413

Leitung: Katy Wenning, Telefon: 0211-5867-3456

Förderung für Schüleraustauschmaßnahmen

In den Allgemeinen Informationen zum Internationalen Schüleraustausch Nordrhein-Westfalen wird keine Förderung durch das Land aufgeführt.

Auf der Website des Schulministeriums heißt es zu Landesprogrammen, die von der Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt werden:

Ziele der individuellen Schüleraustauschprogramme sind die Verbesserung der Sprachkenntnisse und die Erweiterung der interkulturellen Kompetenz. Die Bewerberinnen und Bewerber sind zudem Botschafter ihres Landes.

Kosten entstehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Reise (Reisekostenpauschale), für Versicherungen, das Taschengeld für den persönli­chen Bedarf vor Ort sowie für eventuelle Einführungsseminare oder Exkursionen. Sämtliche Kosten für die Adminis­tration und Organisation dieser Schüleraustauschprogramme trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Der Eigenanteil pro Schüle­rin beziehungsweise Schüler liegt damit deutlich unter den Programmkosten kommerzieller Anbieter.

Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt die Landesprogramme in landesweiter Zuständigkeit. Alle Informationen gibt es hier.

Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
- Internationaler Austausch - Dezernat 43

Ansprechpersonen im Bereich Internationaler Austausch

Internationaler Schüleraustausch:
Rainer Bäcker, Telefon: 0211-475-5706

Weitere Informationen und Kontakte

Die nachstehend aufgeführten Programme werden von der Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt, organisiert und zum Teil betreut:

Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit während der Schulzeit

  1. englischsprachig: Neuseeland, Australien (Queensland)
  2. französischsprachig:
    Kanada (Provinz Québec), Frankreich - VOLTAIRE-Programm (Dauer: jeweils 6 Monate)
    BRIGITTE SAUZAY-Programm im Bereich der Académie d’Amiens (Dauer: 8 Wochen bis 3 Monate)
  3. Schweiz  (Kanton Genf und Westschweiz)

Die Ausschreibungen dieser Programme durch die Regierungen können sehr kurzfristig erfolgen. Interessierte Schulen werden daher gebeten, sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorab vormerken zu lassen:

Bezirksregierung Düsseldorf
Internationaler Schüleraustausch
Rainer Bäcker, Telefon: 0211-475-5706

Aufenthalte auf Einladung ausländischer Regierungen

Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt in landesweiter Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Austauschdienst Auslandsaufenthalte auf Einladung ausländischer Regierungen.

Die nachfolgenden Programme werden in der Regel im Februar bzw. Mai jeden Jahres ausgeschrieben. Sie richten sich an einzelne Schülerinnen und Schüler mit besonders guten schulischen Leistungen.

Sprachkursprogramm mit Familienaufenthalt „Nederlands Plus“ in Vught, Niederlande

  • Dauer: ca. 2 Wochen, voraussichtlich vor den Sommerferien
  • ca. 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus NRW mit sehr guten Leistungen in Niederländisch
  • Alter: zwischen 16 und 17 Jahren zum Zeitpunkt des Aufenthalts

Familienaufenthalt mit Schulbesuch auf Einladung der Provinzregierung der Autonomen Provinz Trient (Italien)

  • Dauer: ca. 2 Wochen Anfang September
  • ca. 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus NRW
  • Alter wischen 15 und 17 Jahren zum Zeitpunkt des Aufenthalts
  • Teilnehmende müssen bis zum Zeitpunkt des Aufenthalts zwei Jahre erfolgreich am Italienischunterricht (mindestens 3 Unterrichtsstunden/Woche) teilgenommen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollten zudem nicht ausschließlich die italienische Staatsangehörigkeit haben, nicht Italienisch als Muttersprache sprechen oder bilingual mit Italienisch aufgewachsen sein.

Die Ausschreibungen dieser Programme durch die Regierungen können sehr kurzfristig erfolgen. Interessierte Schulen werden daher gebeten, sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorab vormerken zu lassen:

Bezirksregierung Düsseldorf
Internationaler Schüleraustausch
Rainer Bäcker, Telefon: 0211-475-5706

Individuelle Auslandsaufenthalte

Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant und selbst einen Platz im Ausland sucht, sollte die Angebote sorgfältig prüfen und sich umfassend vorab informieren. Es ist im Einzelfall zu empfehlen, Kontakt mit Stellen des Verbraucherschutzes aufzunehmen. Informationen hierzu bieten die Aktion Bildungsinformation e.V. in Stuttgart (ABI) oder für die USA das Council on Standards for International Educational Travel (CSIET).

Erster Einstieg und allgemeine Informationen

Gezielte Suche und spezielle Informationen

Auslandsschulfachliche Dezernenten bei den Bezirksregierungen

Die auslandsschulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierungen beraten und informieren Sie in allen Fragen des Auslandsschulwesens.

Liste der Ansprechpersonen

 

Bezirksregierung Arnsberg
StD Guido Schmidt, Telefon: 02931-82-3272

Bezirksregierung Detmold
LRSD Rolf-Victor Siedenhans, Telefon: 05231-71-4301

Bezirksregierung Düsseldorf
LRSD Dr. Martin Schneider, Telefon: 0211-475-5306

Bezirksregierung Köln
LRSD Paul Palmen, Telefon: 0221-147-2643

Bezirksregierung Münster
LRSD'in Heike Götte, Telefon: 0251-411-4158

 


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Der Kinder - und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2018-2022 legt fest:

Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz können (…) einen wesentlichen Beitrag zur Ausgestaltung dieser Bildungsprozesse leisten. Ob bei der Gestaltung von Bildungslandschaften vor Ort, in Jugendgruppen oder Jugendeinrichtungen, bei der Auseinandersetzung mit spezifischen Themen wie Europa oder Globalisierung, durch das Ermöglichen internationaler Erfahrungen oder durch das Erleben und Gestalten kultureller Angebote – in diesen und weiteren Bereichen finden strukturierte und durch Jugendförderung begleitete Lernprozesse statt.

In den Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan heißt es:

1.3 Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten, Europa/Eine-Welt (Pos. 1.2.3 KJFP)
In einer von Globalisierung und Zuwanderung geprägten Gesellschaft kommt dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und dem wechselseitigen Verständnis eine große Bedeutung zu. Die internationale Jugendarbeit berücksichtigt die interkulturelle Realität und ermutigt junge Menschen zum interkulturellen Austausch, begeistert sie für die Werte unserer freiheitlichen Ordnung und führt sie an historische Verantwortlichkeiten heran. Dies kann zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen und damit zur Friedenssicherung ebenso beitragen wie zu einer Stärkung der europäischen Identität. Dabei sollen insbesondere solche jungen Menschen an internationale Projekte herangeführt werden, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.

Darüber hinaus unterstützt das Land im Rahmen der politischen Bildungsarbeit und zur sozialen Bildung als Beitrag zur Auseinandersetzung mit den Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Fahrten zu Gedenkstätten von Verbrechen des Nationalsozialismus. Damit soll das Interesse an politischer Beteiligung gestärkt, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte weiterentwickelt und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung beigetragen werden.

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211-837-02 / Fax: 0211-837-2200
Referat 311 - Allgemeine Fragen der Jugendpolitik, Kinder- und Jugendförderplan
RBr Jürgen Schattmann
Telefon: 0211-837-2467

Förderung

Grundlage der Förderung des internationalen Jugendaustauschs ist der Kinder - und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2018-2022:

„Weiterhin sind Angebote des internationalen Jugendaustauschs förderfähig, die auf Gegenseitigkeit beruhen, wobei die Berücksichtigung sozial oder anderweitig benachteiligter junger Menschen mit in den Blick zu nehmen ist. Dies schließt den hierfür notwendigen Fachkräfteaustausch mit ein. Darüber hinaus sind herausgehobene Vorhaben förderfähig, die sich mit europäischen Fragestellungen und globalen Prozessen befassen.“

In den Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan heißt es:

„1.3 (…) Gefördert werden Jugendbegegnungen, insbesondere mit Israel und der Türkei sowie Jugendbegegnungen, die den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen Europas fördern. Eine Förderung dieser Projekte erfolgt, wenn diese Projekte in der Regel auf Nachhaltigkeit bzw. Stetigkeit basieren und die Jugendbegegnungen im Rahmen von Hin- und Rückbegegnungen durchgeführt werden.

Zusätzlich werden auch Jugendbegegnungen mit afrikanischen Ländern gefördert. Bei diesen Jugendbegegnungen entfällt die Notwendigkeit einer Rückbegegnung in Deutschland. Ebenfalls gefördert werden Aktivitäten von Jugendgruppen im Zusammenhang mit dem Thema „Eine-Welt“.

Darüber hinaus kann der Austausch von Fachkräften gefördert werden. Der Fachkräfteaustausch soll unmittelbar der Vorbereitung von Projekten der Jugendbegegnung dienen.“

In den Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan heißt es:

Im Förderjahr 2018 sollen in allen Förderbereichen auch Angebote gefördert werden, die der Integration junger Flüchtlinge durch Jugendarbeit dienen. Damit soll den gewachsenen Anforderungen an die Integration von zugewanderten jungen Flüchtlingen (unbegleitete Minderjährige und im Familienverbund eingereiste Minderjährige) Rechnung getragen werden.

Antrags-/Bewilligungsbehörden

Bewilligungsbehörden sind i.d.R. die Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe. Für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bewilligungsbehörden.

Landschaftsverband Rheinland (LVR): LVR-Jugendhilfe Rheinland
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
 
Ansprechpartner für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW:
Roland Stern, Telefon: 0221-809-6233

Fachberatung Jugendförderung:
Klaus Nörtershäuser, Telefon: 0221-809-6313

Landschaftsverband Westfalen-Lippe: LWL - Landesjugendamt
48133 Münster

Ansprechpartnerin Internationale Jugendarbeit:
Sabine Meier, Telefon: 0251-591-5733

Weitere Informationen und Kontakte

Informationen und Antragsunterlagen Internationale Jugendarbeit, Förderung KJFP des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), LVR-Jugendhilfe Rheinland

Informationen und Antragsformulare Internationale Jugendarbeit, Förderung KJFP des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, LWL - Landesjugendamt
 

Dokument des Landesjugendamts Westfalen-Lippe: Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten im Haushaltsjahr 2018

Finanzielle Übersicht des Kinder- und Jugendförderplans 2017 (Download)

Servicestelle für mehr internationale Jugendarbeit in NRW

Servicestelle für mehr internationale Jugendarbeit in NRW“ ist eine Fachstelle für das Land Nordrhein-Westfalen und knüpft mit ihrem Ansatz an den vorhandenen Strukturen und Netzwerke an. Ziel ist es, Akteure und Verbände auf Landesebene für internationale Arbeit neu bzw. stärker als bisher zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Das Projekt wird durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW finanziert.

aktuelles forum nrw e.V.
Servicestelle für mehr internationale Jugendarbeit in NRW Hohenstaufenallee 1, 45888 Gelsenkirchen
Projektbüro: Karolina Hajjar, Telefon: 0209-1551021


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Im nordrhein-westfälischen Kinder- und Jugendförderungsgesetz heißt es:

§ 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.

(2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist.

(3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.
(…)

§ 10 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit
(1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere (…)
2. die schulbezogene Jugendarbeit. Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb von Schulen bereitstellen.“

Im nordrhein-westfälischen Landesjugendplan wird die Zusammenarbeit im Rahmen kommunaler Bildungslandschaften empfohlen.

Förderbereich V: Chancen durch Bildung gerechter gestalten
(…) Mit diesem Kinder- und Jugendförderplan soll den Trägern die Möglichkeit eröffnet werden, entsprechende Bildungsangebote zu machen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Weiterentwicklung bestehender Angebote. Zugleich soll die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Kinder- und Jugendbildung wie Schulen, Kultureinrichtungen, Sportvereinen und anderen Anbietern von Bildung intensiviert werden jungen Menschen diese Bildungserlebnisse zu ermöglichen und zugleich für eine auf lokaler Ebene koordinierte und gestaltete Angebotsstruktur im Sinne einer kommunalen Bildungslandschaft zu sorgen ist eine Aufgabe der Jugendförderung. Gefördert werden können daher Vorhaben, die darauf abzielen auf kommunaler Ebene vorhandene Bildungsangebote für junge Menschen –einschließlich der Schulen –besser aufeinander zu beziehen, sie zu komplettieren und im Sinne eines die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen fördernden Ansatzes der Kinder- und Jugendförderung weiterzuentwickeln. Dabei sind insbesondere Angebote förderwürdig, die junge Menschen partizipativ einbeziehen. Dies umfasst auch Angebote mit Bezug auf den Ganztag und die Schulsozialarbeit, soweit diese nicht durch andere Förderprogramme oder gesetzliche Bestimmungen bereits erfasst werden.
(…)

Gefördert werden können daher Vorhaben, die darauf abzielen auf kommunaler Ebene vorhandene Bildungsangebote für junge Menschen – einschließlich der Schulen – besser aufeinander zu beziehen, sie zu komplettieren und im Sinne eines die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen fördernden Ansatzes der Kinder- und Jugendförderung weiterzuentwickeln. Dabei sind insbesondere Angebote förderwürdig, die junge Menschen partizipativ einbeziehen. Dies umfasst auch Angebote mit Bezug auf den Ganztag und die Schulsozialarbeit, soweit diese nicht durch andere Förderprogramme oder gesetzliche Bestimmungen bereits erfasst werden.“

Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211-837-02 / Fax: 0211-837-2200

Referat 315 - Ganztagsbildung, Kulturelle Bildung in der Kinder- und Jugendhilfe:
Uwe Schulz, Telefon: 0211-837-3116

Förderung

Kooperationen von Schule und Jugendarbeit können durch den  Kinder - und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2018-2022 aus dem Förderbereich V: „Chancen durch Bildung gerechter gestalten“ gefördert werden.

„Gefördert werden können daher Vorhaben, die darauf abzielen auf kommunaler Ebene vorhandene Bildungsangebote für junge Menschen – einschließlich der Schulen – besser aufeinander zu beziehen, sie zu komplettieren und im Sinne eines die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen fördernden Ansatzes der Kinder- und Jugendförderung weiterzuentwickeln. Dabei sind insbesondere Angebote förderwürdig, die junge Menschen partizipativ einbeziehen. Dies umfasst auch Angebote mit Bezug auf den Ganztag und die Schulsozialarbeit, soweit diese nicht durch andere Förderprogramme oder gesetzliche Bestimmungen bereits erfasst werden.“

In den Beurteilungs- und Fördermaßstäbe des Landesjugendamts Westfalen-Lippe für die Förderung von Projekten im Haushaltsjahr 2018 heißt es:

Pos. 1.2.2 KJFP: Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften

  • Es sollen insbesondere Projekte gefördert werden, in denen verschiedene Bildungsakteure an der Ausgestaltung einer kommunalen oder lokalen Bildungslandschaft mitwirken. Dazu gehören immer Einrichtungen bzw. Träger der Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit; darüber hinaus z. B. (Ganztags-)Schulen, Musikschulen, Sportvereine, Bibliotheken, Jugendkunstschulen oder weitere Einrichtungen. Dabei werden konkrete Angebote für Kinder und Jugendliche entwickelt, die gemeinsam vor Ort von Bildungsakteuren durchgeführt werden.
  • Der beantragende Träger weist mindestens einen lokalen Bildungsakteur als Tandempartner aus, mit dem zusammen das Projekt durchgeführt werden soll (z. B. Einrichtung der kulturellen Bildung, (Ganztags-)Schule, Verein, etc.).
  • Projekte, bei denen es sich um außerunterrichtliche Ganztagsangebote in der Kooperation mit Schule handelt, wie sie regelmäßig in Ganztagsschulen durchgeführt werden, können nicht gefördert werden.

Antrags-/Bewilligungsbehörden

Landschaftsverband Rheinland (LVR): LVR-Jugendhilfe Rheinland
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln

LVR-Fachbereich 43 – Jugend:
Dieter Göbel, Telefon: 0221-809-6213

Teamleitung 43.12- Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW
(Aufgaben: Förderungen nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW: Jugendverbandsarbeit, politische und soziale Bildung, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kooperation Jugendhilfe – Schule, Jugendsozialarbeit, Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit, Jugendmedienarbeit und Jugendschutz, Besondere Handlungsansätze in der Kinder- und Jugendarbeit (Projektförderung), Besondere Maßnahmen und Innovative Projekte)
Roland Stern, Telefon: 0221-809-6233

Teamleitung 43.13 - Fachberatung Jugendförderung
(Aufgaben: Fachberatung und Fortbildung in der Kinder- und Jugendförderung: Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Internationale Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Bildungslandschaften, Schulsozialarbeit, Ganztag in der Kooperation mit Schule)
Klaus Nörtershäuser, Telefon: 0221-809-6313

Landschaftsverband Westfalen-Lippe: LWL - Landesjugendamt
Fachberatung für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe
48133 Münster

Koordinatorin für den Bereich Kinder- und Jugendförderplan NRW
Förderung Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (Pos. 1.2.2 KJP):
Andrea Becker, Telefon: 0251-591-3609

Förderung Kooperation von Jugendarbeit und Schule (Pos 2.3 KJP alt), Besondere Maßnahmen, Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen (Pos. 7 KJP):
David Büscher, Telefon: 0251-591-5737

Fachberatung Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort:
Veronika Spogis, Telefon: 0251-591-3654

Fachberatung Kommunale Bildungslandschaften:
Irmgard Grieshop-Sander, Telefon: 0251-591-5877

Weitere Informationen und Kontakte

Informationen des LVR zu Kommunalen Bildungslandschaften und Regionale Bildungsnetzwerken
 
Zeitschrift Jugendhilfe & Schule inform: Die Zeitschrift des LVR-Landesjugendamtes trägt der wachsenden Bedeutung der Kooperation mit Schule in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Rechnung

Informationen des LWL zur Kinder- und Jugendförderung/Kooperation von Jugendhilfe und Schule

Materialien des LWL zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule:
 

LWL-Landesjugendamt Westfalen (Hrsg.): Ideen & Konzepte. Den Wandel gestalten. Gemeinsame Wege zur integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (Download)

Beratung durch das Ministerium für Schule und Bildung

Weitere Programme

Regionale Bildungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen

Unter Wahrung der bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes NRW und der Städte bzw. Kreise – gemeint sind insbesondere die Strukturen der staatlichen Schulaufsicht und der kommunalen Selbstverwaltung – sollen diese durch so genannte Regionale Bildungsnetzwerke inhaltlich im Sinne eines Informations-, Planungs- und Handlungsverbundes enger aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden. Die Handlungsfelder der Bildungsnetzwerke sollen orientiert am Bedarf der jeweiligen Bildungsregion und den personellen und sachlichen Ressourcen festgelegt bzw. weiterentwickelt werden, unter anderem Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schüler/-innen sowie die Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern. Die Regionale Bildungskonferenz, der Lenkungskreis und das Regionale Bildungsbüro bilden die Strukturen der Bildungsnetzwerke. Zurzeit haben 49 Kommunen Kooperationsvereinbarungen mit dem Land NRW geschlossen. Das Land strebt die (Weiter-)Entwicklung von insgesamt bis zu 53 regionalen Bildungsnetzwerken in NRW an (vgl. Auswertung der Evaluationen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Regionalen Bildungsnetzwerke (RBN)).

Auf der Seite des Bildungsportals NRW heißt es:

Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden fördert das Ministerium für Schule und Bildung die systematische Kooperation aller Bildungsakteure vor Ort mit dem Ziel, gelingende Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Das Grundprinzip lautet: Bestehende Zuständigkeiten bleiben bestehen. Aber durch verbindliche, auf Konsens ausgerichtete Kommunikations- und Kooperationsstrukturen wird eine staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft geschaffen, die Kräfte bündelt und zu einer erhöhten Bildungsgerechtigkeit vor Ort führt.

Das MSB bietet allen Kreisen bzw. kreisfreien Städten einen Kooperationsvertrag an, der auf Dauer sicherstellen soll, dass eine konsensorientierte Kooperationsstruktur geschaffen und langfristig unterstützt wird. Dazu wird in allen Regionen ein Lenkungskreis geschaffen, in dessen Auftrag Regionale Bildungsbüros die Kooperation zwischen den Bildungsakteuren vor Ort systematisch fördern.

Die Regionalen Bildungsnetzwerke entscheiden selbst, zu welchen Themen sie kooperieren wollen: Stärkung der individuellen Förderung, Ausbau des Ganztags, Gestaltung der Übergänge, Partizipation, Elternarbeit, Bildungspartnerschaften und viele andere Handlungsfelder werden vor Ort bearbeitet. Klicken Sie hier und schauen nach, was in Ihrer Region passiert.

Oberste Landesschulbehörde für Schule
Ministerium für Schule und Bildung
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf

Ansprechpartnerin für Regionale Bildungslandschaften:
Cornelia Stern, Telefon: 0211-5867-3606

„Bildungspartner NRW" - Lernen stärken

Die Initiative „Bildungspartner NRW" fördert die systematische und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen mit Schulen. „Bildungspartner NRW" richtet sich an Schulen und kommunale Partner vor Ort. Für jede Kultur- oder Bildungseinrichtung gibt es eine eigene Initiative:

  • Bildungspartner NRW - Archiv und Schule
  • Bildungspartner NRW - Bibliothek und Schule
  • Bildungspartner NRW - Gedenkstätte und Schule
  • Bildungspartner NRW - Medienzentrum und Schule
  • Bildungspartner NRW - Museum und Schule
  • Bildungspartner NRW – Musikschule und Schule
  • Bildungspartner NRW – Sportverein und Schule
  • Bildungspartner NRW – VHS und Schule

Die Initiative „Bildungspartner NRW“ besteht seit 2005. Sie ist ein gemeinsames Angebot des Landes NRW und der Kommunen. Hier finden Sie weitere Informationen.


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018