Fördermöglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein
Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit
Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz enthält keine Informationen zum internationalen Schul-/Schüleraustausch.
Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:
Bildung International umfasst Begegnungen im europäischen und außereuropäischen Ausland, sei es in Form eines Austausches oder eines Projektes, sei es ein Auslandsaufenthalt, der Aufbau einer Schulpartnerschaft, eine Lehrerfortbildung oder eine Unterrichtstätigkeit im Ausland.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Thema Europa. Schule unterstützt das Zusammenwachsen Europas auf vielfältige Weise: Es gibt die ausgezeichneten Europaschulen, den Europäischen Wettbewerb, Projekttage oder die Europawoche.
Die direkte Begegnung mit jungen Menschen aus anderen Ländern ist immer noch der beste Weg zur besseren Verständigung und zum gegenseitigen Verständnis. Mit Schulpartnerschaften, Schüleraustausch, Auszubildenden-Austausch oder Lehrkräfte-Austausch gibt es auch hier viele Angebote für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
Zum Thema Schüleraustausch heißt es weiter:
Beim Schüleraustausch lernen Jugendliche nicht nur die Sprache des Gastlandes, sondern auch viel über andere Kulturen. Ein Auslandsaufenthalt kann für Jugendliche eine wertvolle Erfahrung sein. Neben der Sprache des Gastlandes lernen die Jugendlichen, sich in einem fremden Land und in einer fremden Kultur zurechtzufinden. Sie lernen andere Nationalitäten kennen und tragen damit ihren eigenen kleinen Teil zur Völkerverständigung bei. Ein solcher Aufenthalt sollte gut vorbereitet werden. Verschiedene Organisationen unterstützen Jugendliche und Pädagogen bei der Planung eines Schüleraustausches.
Oberste Schulbehörde
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel
Telefon: 0431-988-0
Fax: 0431-988-5815
Förderung
Zuschüsse für den Schulaustausch durch das Land konnten nicht ermittelt werden.
Weitere Informationen und Kontakte
Informationen zum Schüleraustausch und zu Schulpartnerschaften in Schleswig-Holstein
Informationen zu Schulpartnerschaften in Schleswig-Holstein
Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz enthält keine Informationen zum internationalen Schul-/Schüleraustausch.
Zum Thema Schüleraustausch heißt es auf der Website der Landesregierung:
Beim Schüleraustausch lernen Jugendliche nicht nur die Sprache des Gastlandes, sondern auch viel über andere Kulturen. Ein Auslandsaufenthalt kann für Jugendliche eine wertvolle Erfahrung sein. Neben der Sprache des Gastlandes lernen die Jugendlichen, sich in einem fremden Land und in einer fremden Kultur zurechtzufinden. Sie lernen andere Nationalitäten kennen und tragen damit ihren eigenen kleinen Teil zur Völkerverständigung bei. Ein solcher Aufenthalt sollte gut vorbereitet werden. Verschiedene Organisationen unterstützen Jugendliche und Pädagogen bei der Planung eines Schüleraustausches.
Förderung
Allgemeine Zuschüsse für den individuellen Schüler*innenaustausch durch das Land konnten nicht ermittelt werden.
Schweiz
Der (individuelle) Schüleraustausch zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und dem Kanton Waadt/Schweiz ist im Rahmen eines zweiwöchigen Austauschprogramms möglich. Es gibt die Möglichkeit, sich für zwei Zeiträume, um Gäste aus der Schweiz zu empfangen, zu bewerben (vgl. Informationen auf der Website des Ministeriums).
Informationen (zum Download)
Allgemeiner Jahresplan
Informationen Austauschprogramm Schweiz
Bewerbungsformular Schweiz
Rahmenbedingungen Austausch Schweiz
Schweden
Bei dem Programm „Ein Jahr in Deutschland" handelt es sich nicht um einen gegenseitigen Schüleraustausch, sondern um einen einjährigen Besuch aus Schweden für das kommende Schuljahr. Das Ministerium unterstützt die Schwedische Botschaft/Behörde in Stockholm bei der Suche nach Gastfamilien. (vgl. Informationen auf der Website des Ministeriums).
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel
Kim-Janine Krumbeck
Weitere Informationen und Kontakte
Individuelle Schüleraustauschprogramme des Landes Schleswig-Holstein (Informationen und Formulare)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen
Das schleswig-holsteinische Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes besagt:
§ 13 - Internationale und interkulturelle Jugendarbeit
(1) Jugendarbeit dient der interkulturellen und internationalen Verständigung sowie der Friedenssicherung. Sie setzt sich mit den Vernetzungen der internationalen, wirtschaftlichen und politischen Realität auseinander und trägt zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen bei. Sie fördert den Prozess der europäischen Einigung.(2) Internationale und interkulturelle Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen soll das Prinzip der Inklusion verwirklichen und dadurch zu Chancengerechtigkeit und gleichberechtigter Teilhabe beitragen. Die Jugendarbeit soll eigenständige Ansätze und Angebote in diesem Bereich entwickeln.
(3) Das Land fördert vor allem die Zusammenarbeit und den Austausch mit Skandinavien und den Ostsee-Anrainer-Staaten.
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
Abteilung VIII 3: Kinder, Jugend und Familie - Landesjugendamt
Stellvertretender Leiter: Thorsten Wilke, Telefon: 0431-988-2405
Abteilung VIII 32: Jugendpolitik, Jugendarbeit und -förderung, Kinder- und Jugendschutz
Dr. Susann Burchardt, Telefon: 0431-988-7470
Vertreter: Moritz Haupt, Telefon: 0431-988-2453
Förderung
Begegnungen zwischen Jugendgruppen
Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:
Das Land fördert außerschulische bi-, tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Jugendgruppen aus Schleswig-Holstein und aus dem Ausland mit gemeinschaftsbildendem Charakter, Veranstaltungen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Veranstaltungen von besonderer jugendpolitischer Bedeutung sowie Maßnahmen der politischen, ökologischen oder kulturellen Jugendbildung im Ostseeraum.
Grundlage für die Förderung ist neben o.g. §13 des Jugendförderungsgesetzes die Richtlinie zur Förderung des internationalen Jugendaustausches des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.
Antrags- und Bewilligungsstelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
Abteilung VIII 3: Kinder, Jugend und Familie - Landesjugendamt
VIII 32: Jugendpolitik, Jugendarbeit und -förderung, Kinder- und Jugendschutz
Dr. Susann Burchardt, Telefon: 0431-988-7470
Vertreter: Moritz Haupt, Telefon: 0431-988-2453
Weitere Informationen und Kontakte
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein:
Internationale Jugendarbeit. Begegnung und Kooperation über Grenzen hinweg. Vielfältige Fördermöglichkeiten
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Schule)
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz legt die Öffnung von Schule fest und regelt diese.
§ 3 - Selbstverwaltung der Schule
(3) Die Schulen sollen sich gegenüber ihrem Umfeld öffnen und insbesondere mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Jugendhilfe, den Jugendverbänden, den Migrationsfacheinrichtungen sowie mit anderen Institutionen im sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen kooperieren. Die Schulen können mit der jeweiligen Einrichtung Verträge über Art, Umfang und Inhalt dieser Zusammenarbeit abschließen. Finanzielle Verpflichtungen für den Schulträger oder das Land können die Schulen eingehen, soweit ihnen für diesen Zweck Mittel zur Verfügung stehen. (…)§33 - Schulleiterinnen und Schulleiter
(2): Die Schulleiterinnen und Schulleiter (…) fördern die Verbindung zu den Eltern, den für die außerschulische Berufsbildung Verantwortlichen sowie den Trägern der Jugend- und Sozialhilfe. (…)§ 51 - Schulentwicklungsplanung der Kreise
Die Kreise sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. […] Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen. (…)§ 63 - Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz
(...) 26. grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Trägern der Jugendhilfe, den Berufsberatungsstellen, den zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. S. 2407/2435) und anderen Stellen.
Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel
Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
III 20: Ganztagsschulen, Schulsozialarbeit, schulische Assistenz, schulpsychologischer Dienst, Schulträgerschaft, Landesförderzentren
Dr. Heide Hollmer, Telefon: 0431-988-2501
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Jugend)
Auf den Webseiten der Landesregierung heißt es:
Jugendhilfe und Schule stehen in gemeinsamer Verantwortung im Hinblick auf die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen im Land. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, junge Menschen bei der Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen unterstützen. Dabei soll sie mit den anderen Institutionen, z. B. der Schule und der Schulverwaltung, zusammenarbeiten.
Bildung ist mehr als Schule. Orte der Jugendarbeit sind Orte für informelle und non-formale Bildungsprozesse und individuell erworbener Kompetenzen. Im Jugendzentrum, in der außerschulischen Jugendbildung und im Jugendverband machen Kinder und Jugendliche Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und Selbstorganisation. Diese Kompetenzen und Zugänge bringt die Jugendarbeit in die Kooperation mit Schule ein.
Das Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein erwähnt die „schul- und arbeitsbezogene Jugendarbeit“.
§ 12 - Schul- und arbeitsweltbezogene Jugendarbeit
(1) Schulbezogene Jugendarbeit soll durch eigene Bildungsangebote und freizeitpädagogische Maßnahmen dazu befähigen, sinnvoll mit Freizeit umzugehen und sich mit dem Lern- und Lebensort Schule auseinanderzusetzen. Die Träger der Jugendarbeit sollen geeignete Maßnahmen entwickeln und diese in Abstimmung mit den beteiligten Schulen den Schülerinnen und Schülern anbieten.
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
Abteilung VIII 3: Kinder, Jugend und Familie - Landesjugendamt
Stellvertretender Leiter: Thorsten Wilke, Telefon: 0431-988-2405
Abteilung VIII 32: Jugendpolitik, Jugendarbeit und -förderung, Kinder- und Jugendschutz
Dr. Susann Burchardt, Telefon: 0431-988-7470
Vertreter: Moritz Haupt, Telefon: 0431-988-2453
Förderung
Kooperation auf kommunaler Ebene
Das Land Schleswig-Holstein strebt eine Förderung der Strukturen für eine bessere Kooperation von Jugendhilfe und Schule an (vgl. Gemeinsame Empfehlung für die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule):
Um eine (…) Kooperation auf kommunaler Ebene nachhaltig zu fördern und auszubauen, wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) die dafür im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für den Aufbau von solchen Strukturen der Zusammenarbeit einsetzen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) unterstützt diesen Prozess, indem es für diesen Zweck in jedem Schulamtsbezirk Stundenkontingente im Umfang von zwei Wochenstunden bereitstellt.
Das MBWK wird die Schulämter und auch die nicht schulamtsgebundenen Schulen über Einzelheiten der Umsetzung informieren und den Einsatz des Stundenkontingentes in Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe sicherstellen. (…)Im Interesse einer nutzbringenden und für alle Seiten zufrieden stellenden Zusammenarbeit dürfen die für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule einzusetzenden Mittel nur nach Abstimmung mit der schulischen Seite vergeben werden. Dabei bleibt es den Kommunen freigestellt, wie sie dieses Abstimmungsverfahren gestalten.
Um die Zusammenarbeit nachhaltig zu fördern und auszubauen, stellt das Jugendministerium jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt seit 2001 Mittel zur Verfügung, die gemäß der Gemeinsamen Empfehlung ... einzusetzen sind und der Entwicklung von Kooperationsstrukturen vor Ort dienen.
Antrags- und Bewilligungsbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Landesjugendamt
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
Jugendpolitik, Jugendarbeit und -förderung, Kinder- und Jugendschutz
Moritz Haupt, Telefon: 0431-988-2453
Internet:
Weitere Informationen und Kontakte
Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2004):
Dokumentation und Handreichung. Kooperation Offene Jugendarbeit und Schule
Schleswig-Holsteinischer Landtag (Hrsg.):
Bericht der Landesregierung, Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, Drucksache 15 / 657 (neu)
(mit Erwähnung des Internationalen Jugendaustauschs als Handlungsfeld), 15. Wahlperiode (28. März 2000 bis 17. März 2005)
Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.