Gastschulaufenthalt zwischen Partnerschulen in Deutschland und Russland
Längerfristige Aufenthalte ausgewählter Schülerinnen und Schülern an Partnerschulen in Deutschland und Russland
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Zwischen Partnerschulen in Deutschland und Russland kann vereinbart werden, ausgewählten Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Partnerschule einen längerfristigen Aufenthalt anzubieten. Schülerinnen und Schüler aus Deutschland können hierfür einen Reisekostenzuschuss bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch in folgender Höhe beantragen:
- bis zu 12 ct. pro Kilometer pro Person ins europäische Russland (hierzu zählt auch der Föderationskreis Ural) - bezogen auf EINE Fahrtstrecke (Grundlage: Google Maps) von der deutschen zu der russischen Schule. (Berechnungsbeispiel)
- Föderationskreis Sibirien: bis zu 550 Euro p.P.
- Föderationskreis Ferner Osten: bis zu 650 Euro p.P.
Der Antrag für diesen Reisekostenzuschuss besteht aus folgenden Unterlagen:
- formloses Schreiben der betreuenden Lehrkraft in Deutschland mit Angaben zu den beteiligten Schulen und zum Zeitraum des Gastschulaufenthalts,
- Angaben zur Höhe des beantragten Reisekostenzuschusses (bitte den Google-Maps-Ausdruck zum Nachweis der max. Antragshöhe einreichen),
- Lebenslauf der betreffenden Schülerinnen und Schüler,
- Motivationsschreiben der betreffenden Schülerinnen und Schüler für den Gastschulaufenthalt in Russland,
- bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Veröffentlicht am: 28.07.2017
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