Individueller deutsch-polnischer Schüleraustausch
Gefördert werden deutsch-polnische Schülerpaare, die sowohl als Gast und als auch als Gastgeber an einem gemeinsamen längerfristigen Schüleraustausch teilnehmen.
Der Besuch der Gastschule dauert zwischen drei und sechs Monaten. Die Unterbringung während dieser Zeit erfolgt in der jeweils anderen Gastfamilie.
Wer kann sich bewerben?
Schülerinnen und Schüler ab der 9. Jahrgangsstufe und deren Eltern. Bei den Schülerinnen und Schülern werden grundlegende fremdsprachliche Kenntnisse des Deutschen oder Polnischen vorausgesetzt. Die Eltern des Schülerpaars müssen bereit sein, das jeweils andere Kind für die Zeit seines Aufenthalts an der Gastschule bei sich zuhause aufzunehmen. Das Schülerpaar muss sich gemeinsam bewerben und die beteiligten Schulen müssen ihre Zustimmung zum Schüleraustausch erteilt haben.
Was und wie hoch wird gefördert?
Die deutschen Teilnehmenden erhalten während ihres Aufenthalts im Gastland ein Taschengeld in Höhe von 100 EUR pro Monat. Zusätzlich kann ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden, der sich an den Festbeträgen orientiert.
Antragsfrist
Anträge können jederzeit eingereicht werden.