Zuschüsse für Schulpartnerschaften
Wichtiger als je zuvor ist es die Verbindungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich aufrecht zu halten. Zu diesem Zweck bietet UK-German Connection Schulen in beiden Ländern spezielle Zuschüsse für ihre Partnerschaft in Höhe von £1,000.00 (bzw. dem Gegenwert in Euro, aber nicht weniger als €1.100,00) an.
Anträge für Partnerschaftsaktivitäten im Schuljahr 2023/24 können ab dem 20. September 2023 eingereicht werden.
Antragstermin ist der 20. Oktober 2023.
Die Zuschüsse müssen dafür verwendet werden, den direkten Kontakt und (Meinungs-)Austausch zwischen den Schüler:innen zu unterstützen und auch benachteiligten oder austauschfernen Schüler:innen zugänglich zu machen. Begünstigt sollten in erster Linie alle Schüler:innen, die an Partnerschaftsaktivitäten teilnehmen. Dabei ist zu beachten, dass alle Teilnehmer:innen gleichermaßen profitieren. Der Zuschuss kann für Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung (für Schüler:innen und/oder Lehrkräfte) und gemeinsame Aktivitäten mit der britischen Partnerschule benutzt werden. Er kann auch zur Deckung laufender Kosten von virtuellen Projekten und eventueller Hospitationskosten bei einem Besuch der britischen Partner eingesetzt werden. Ein kleiner Teil des Zuschusses kann für administrative Kosten verwendet werden, z.B. Versicherung. Touristische Aktivitäten, einseitige Fahrten ohne Begegnungselement, oder Hardwarekosten können aus dem Zuschuss nicht (auch nicht teilweise) gedeckt werden. Wenn Ihre britische Partnerschule auch einen Antrag stellt, müssen Sie sicherstellen, dass die Gelder nicht für dieselben Kostenpunkte verwendet werden. Hat Ihre Schule NRW-Landesmittel beantragt oder bewilligt bekommen, wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung eines Zuschusses an Ihre Bewilligungsbehörde, um eine Doppelförderung auszuschließen.