Fördermöglichkeiten des Landes Hessen

Unterstützung von Schul- bzw. Schüler*innenaustausch sowie internationaler Jugendarbeit aus Landesmitteln
Land Hessen

Diese Informationen sind womöglich veraltet.

Eine aktualisierte Übersicht finden Sie hier:

Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Hessen - Informationen und Rahmenbedingungen

Förderung des internationalen Schüler*innenaustausches (individuell)
Förderung der internationalen Jugendarbeit
Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit


Förderung des internationalen Schulaustausches (Gruppen)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Schulgesetz des Landes Hessen enthält Regelungen zum Schüleraustausch und zur internationalen Zusammenarbeit, jedoch nicht zur deren Förderung. Demnach liegt die grundsätzliche Verantwortlichkeit auf Schulebene.

§ 129 - Entscheidungsrechte
Die Schulkonferenz entscheidet über (…)
8. Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen
sowie für Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule, der
Organisation des Schüleraustausches und internationaler Zusammenarbeit sowie über die
Vereinbarung zu Schulpartnerschaften und schulinterne Grundsätze für Schulfahrten und
Wandertage.

Auf den Webseiten der Staatlichen Schulämter heißt es:

Internationale Austauschprogramme ermöglichen es Schulen, Lehrkräften und Jugendlichen, sich mit dem schulischen Alltag in anderen Ländern vertraut zu machen.

Oberste Landesschulbehörde
Hessisches Kultusministerium
Luisenstraße 10, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611-368-0
Fax: 0611-368-2099
E-Mail: [email protected]

Förderung von Schüleraustauschfahrten

Auf den Webseiten der Staatlichen Schulämter heißt es:

Hessen ist eines der Bundesländer, das Landesmittel zur Bezuschussung von Schüleraustauschfahrten zur Verfügung stellt. Diese Mittel bewegen sich in der Größenordnung von rund 15 Euro (Austausch mit Großbritannien) bis rund 35 Euro (Austausch mit Wisconsin) pro teilnehmender Schülerin bzw. pro teilnehmendem Schüler. Auch Gästebesuche aus Mittel- und Osteuropa und sowie aus den GUS-Staaten können bezuschusst werden. Lehrkräfte können die Mittel für Austauschfahrten beim zuständigen Staatlichen Schulamt beantragen. Dort erhalten sie auch Informationen über die Höhe der Zuschüsse pro Land sowie über vorgegebene Fristen für die Beantragung, die zu beachten sind.

sowie

Aktuell bestehen Austauschmöglichkeiten für hessische Schülerinnen und Schüler mit den USA (Wisconsin), Kanada (Alberta) und mit Frankreich im Rahmen des Voltaire- und Brigitte-Sauzay-Programms. Die Dauer des Aufenthalts ist je nach Austauschprogramm unterschiedlich. (…)

Zu den Angeboten für Schulen gehören das Programm Erasmus+, länderübergreifende Lernaktivitäten und der fachliche Austausch zwischen Lehrkräften. Darüber hinaus können schulische Austauschfahren bezuschusst werden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde
In folgender Liste finden sich
Ansprechpartner Internationale Begegnungen in den hessischen Staatlichen Schulämtern

Weitere Informationen und Kontakte

Die Servicestelle „Internationale Begegnungen“ am Staatlichen Schulamt Rüsselsheim koordiniert die internationalen Kontakte der hessischen Schulen.

Staatliches Schulamt Rüsselsheim für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Servicestelle „Internationale Begegnungen“
Walter-Flex-Str. 60/62, 65428 Rüsselsheim am Main

Sabine Kissel (Sachgebietsleiterin), Telefon: 06142-5500-301 (vormittags)

  • Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten
  • Ortslehrkräfte
  • Austauschprogramme mit Wisconsin (USA)

Iris Türke, Telefon: 06142-5500-418 (dienstags und donnerstags)

  • Schüleraustausch mit Alberta (Kanada)
  • Lehreraustausch mit Alberta (Kanada)
  • Programm Erasmus+

Birgit Thalheimer, Telefon: 06142-5500-303 (vormittags)

  • Programme für Lehrerinnen und Lehrer: Hospitation, Lehrerfortbildung
  • Schulpartnerschaften (Urkunden)
  • Austausch in der beruflichen Erstausbildung (vorrangig mit Frankreich)
  • Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk
  • Voltaire-Programm
  • Brigitte-Sauzay-Programm
  • Partnerregion Aquitaine (Frankreich)

Speziell zwischen dem Land Hessen und seiner französischen Partnerregion Aquitaine bestehen mehrere Schulpartnerschaften. Hessische Schulen, die an einer Partnerschaft mit einer Schule in der Aquitaine interessiert sind, können auch direkt mit der hessischen Vertreterin in Bordeaux Kontakt aufnehmen.

Informationen zu Internationalen Austauschprogrammen


Förderung des internationalen Schüler*innenaustauschs (individuell)

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

In der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), wird der Internationale Schüler*innenaustauschs erwähnt.

Auszug aus der Verordnung (OAVO)

 

Schulbesuch im Ausland

(1) Aufenthalte in einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines entsprechenden Programms oder eines Praktikums zur Berufsorientierung im Ausland sollen gefördert und den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung anschließend ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen. Die Entscheidung über ein Überprüfungsverfahren nach § 2 Abs. 6trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(2) Findet der Auslandsaufenthalt von mindestens halbjähriger Dauer während der Qualifikationsphase statt, so können auf Antrag Leistungen der Pflichtfächer aus der Einführungsphase bei der Gesamtqualifikation (§26)nach § 23 Abs. 5 angerechnet werden.

(3) Über die Anerkennung von Leistungen, die eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase einer anerkannten deutschen Auslandsschule oder einer Europäischen Schule erbracht hat, entscheidet auf Antrag die Schulaufsichtsbehörde.Dieses gilt auch für Unterrichtsleistungen, die an einer sonstigen ausländischen Schule erbracht worden sind, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen ist.

Förderung

Deutsch-Amerikanischer Schüler*innenaustausch

Die finanzielle Unterstützung für die hessischen Schülerinnen und Schüler besteht im Wegfall der Schulgebühren in Wisconsin, die teilweise beträchtlich sind. Darüber hinaus ist keine finanzielle Förderung möglich. (vgl. Informationen zur Bewerbung für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulen)

Staatliches Schulamt Rüsselsheim für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Servicestelle „Internationale Begegnungen“
Walter-Flex-Str. 60/62, 65428 Rüsselsheim am Main

Sabine Kissel (Sachgebietsleiterin), Telefon: 06142-5500-301 (vormittags)

  • Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten
  • Ortslehrkräfte
  • Austauschprogramme mit Wisconsin (USA)

Deutsch-Kanadischer Schüler*innenaustausch

Die finanzielle Unterstützung für die hessischen Schülerinnen und Schüler besteht im Wegfall der Schulgebühren in Kanada, die teilweise beträchtlich sind. Darüber hinaus ist keine finanzielle Förderung möglich. (vgl. Informationen zur Bewerbung für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulen)

Staatliches Schulamt Rüsselsheim für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Servicestelle „Internationale Begegnungen“
Walter-Flex-Str. 60/62, 65428 Rüsselsheim am Main

Iris Türke, Telefon: 06142-5500-418 (dienstags und donnerstags)

  • Schüleraustausch mit Alberta (Kanada)
  • Lehreraustausch mit Alberta (Kanada)
  • Programm Erasmus+

Deutsch-französischer Schüler*innenaustausch

Die Kosten für diesen Austausch sind vergleichsweise niedrig, da durch das Austauschprinzip außer den Reisekosten keine Kosten für die Unterbringung und Verpflegung entstehen. Dennoch sollte zwischen den Familien vorher geklärt werden, wie etwaige zusätzliche Kosten (z. B. für Schulbus, Monatsfahrkarten, Ausflüge) aufgeteilt werden sollen. Die Eltern sind darüber hinaus gebeten, ihrem Kind ausreichend Taschengeld für die gesamte Zeit des Aufenthalts zu geben. Eine Bezuschussung aus hessischen Landesmitteln ist nicht möglich! (vgl. Informationen zur Bewerbung für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulen)

Staatliches Schulamt Rüsselsheim für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Servicestelle „Internationale Begegnungen“
Walter-Flex-Str. 60/62, 65428 Rüsselsheim am Main

Birgit Thalheimer, Telefon: 06142-5500-303 (vormittags)

  • Programme für Lehrerinnen und Lehrer: Hospitation, Lehrerfortbildung
  • Schulpartnerschaften (Urkunden)
  • Austausch in der beruflichen Erstausbildung (vorrangig mit Frankreich)
  • Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk
  • Voltaire-Programm
  • Brigitte-Sauzay-Programm
  • Partnerregion Aquitaine (Frankreich)
  • Programme für Lehrerinnen und Lehrer: Hospitation, Lehrerfortbildung
  • Schulpartnerschaften (Urkunden)

 

Weitere Informationen und Kontakte

Wenn Sie Fragen zu den Programmen haben, die sich auf Schulen in Ihrem Schulamtsbezirk beziehen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort.

Über die Möglichkeiten der Anerkennung eines Auslandsschuljahres in Hessen informiert das Faltblatt
„Für ein Schuljahr ins Ausland – so geht’s in Hessen!“ des AJA. (Diese Materialien mit Stand 2013 werden derzeit aktualisiert. Bitte wenden Sie sich auch an die Geschäftsstelle des AJA.)

Über die genannten Ansprechpartner*innen und Kontakte hinaus konnten keine weiteren Beratungsstellen ermittelt werden.


Förderung der internationalen Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) definiert Gesetze zur Regelung der Jugendarbeit im Lande Hessen. Darunter enthalten sind im dritten Teil auch Förderung, Inhalte, Aufgaben, Träger und Voraussetzungen der außerschulischen Jugendbildung. Angebote wie auch die Förderung der Internationalen Jugendarbeit stehen hier nicht im Zentrum.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat 2005 Leitlinien der Internationalen Jugendarbeit in Hessen verfasst:

Die Leitlinien der Internationalen Jugendarbeit in Hessen betonen die Bedeutung der Internationalen Jugendarbeit als Querschnittsbereich der Jugendarbeit in Hessen. Sie orientieren sich an den Leitlinien der Internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit von Bund und Ländern, wie sie von der Jugendministerkonferenz am 17.05 / 18.05.2001 in Weimar einstimmig beschlossen worden sind.

Die Diskussion und die Implementierung von Leitlinien der Internationalen Jugendarbeit soll die vielfältige Praxis der internationalen Jugendarbeit in Hessen weiter qualifizieren. Ziel ist hierbei eine Weiterentwicklung und Absicherung der vielfältigen Praxis und methodischen Konzepte, eine bessere Abstimmung einzelner Aktivitäten, größere Transparenz und ein nachhaltiger Prozess der Qualitätsentwicklung in der Internationalen Jugendarbeit in Hessen.

Internationale Jugendarbeit zeichnet sich aus durch eine Vielfalt und Pluralität von Programmformen, Formaten und methodisch-didaktischen Ansätzen, die einem permanenten konzeptionellen Weiterentwicklungsprozess unterworfen sind. Im Kern handelt es sich immer um internationale bzw. interkulturelle Lern- und informelle Bildungsprozesse von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Fachkräften. Internationale Jugendarbeit bezieht sich auf die Aktivitäten, Begegnungen und den Austausch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Gruppen, auf den Fachkräfte- und Multiplikatorenaustausch, die jugendpolitische Zusammenarbeit sowie den internationalen Freiwilligendienst.

Auf den Webseiten des Landes Hessen heißt es:

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt und fördert Angebote der internationalen Jugendarbeit.

Förderung internationaler Begegnungen
Angebote der internationalen Jugendarbeit bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterschiedlichster Nationalität eine Möglichkeit neue Erfahrungen im direkten persönlichen Kontakt zu machen. Über persönliche Erfahrungen hinaus, stellt die internationale Jugendarbeit aber auch ein „Lernfeld“ dar, das nicht nur die Aneignung von Wissen sondern darüber hinaus auch die Förderung von Kompetenzen wie beispielsweise mit Menschen aus fremden Kulturen und deren spezifischem Denken, Fühlen und Handeln angemessen umgehen zu können, ermöglicht. Ganz besonders entwickeln sich damit so genannte Soft-Skills wie die Fähigkeit Kontakt herstellen, Verstehen zu lernen, Toleranz zu entwickeln, Empathie zu lernen.

Begegnung, Verständigung und Zusammenarbeit
Ziel ist, insbesondere durch Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, einen Beitrag zur besseren Verständigung und Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg zu leisten. Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit vermitteln Kenntnisse und Erfahrungen anderer Völker, ihrer Kulturen und Gesellschaftsordnungen, ihrer Werte und Lebensweisen.

Neben dem Aufbau und der Festigung von persönlichen Begegnungen und Kontakten unterstützt die internationale Jugendarbeit den Aufbau und die Festigung von internationalen Partnerschaften. Somit ist die internationale Jugendarbeit ein wichtiger Teil im Austausch mit den Nachbarstaaten und unterstützt mit Blick auf die europäischen Kontakte die Entwicklung eines europäischen Bewusstseins.

In der Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver sozialer Maßnahmen heißt es:

Maßnahmen Internationaler Jugendarbeit können auf der Grundlage der „Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR)“ gefördert werden.

Oberste Landesjugendbehörde
Hessisches Sozialministerium
Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden
Beate Fink, Telefon: 0611-817-3662

Förderung

Maßnahmen Internationaler Jugendarbeit

Maßnahmen Internationaler Jugendarbeit können auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver sozialer Maßnahmen“ gefördert werden.

In der Förderrichtline für internationale Begegnungen, Studienfahrten und internationale Jugendkonferenzen von 2015 heißt es:

2. Gefördert werden
2.1 Gefördert werden internationale Begegnungen mit der Dauer von mindestens 6 und höchstens 22Tagen je Begegnungsteil. An¬ und Abreisetag werden als volle Tage gerechnet.

Aus den Hinweisen zur Förderung

 

In den Hinweisen zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit von 2003 steht:

1. Ziel und Gegenstand der Förderung
1.1 Ziel der Förderung ist es, mittels internationaler Jugendarbeit, insbesondere durch
persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, einen Beitrag
zur besseren Verständigung und Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg zu
leisten. Sie soll dabei den Teilnehmern Kenntnisse und Erfahrungen anderer Völker,
ihrer Kulturen und Gesellschaftsordnungen, ihre Werte und Lebensweisen vermitteln.
Im Austausch mit den europäischen Nachbarstaaten soll ein europäisches
Bewusstsein entwickelt werden.
Zu diesen allgemeinen Zielen treten im Verhältnis zu einzelnen Ländern noch
besondere Anliegen hinzu, die zum Teil aus den jeweiligen historischen, zum Teil aus
anderen spezifischen Gegebenheiten erwachsen. Entsprechende Festlegungen für
bestimmte Regionen, Staaten oder Staatengruppen trifft das zuständige Ministerium.

1.2 Gegenstand der Förderung sind
1.2.1 internationale Jugendbegegnungen,
1.2.2 internationale Veranstaltungen mit Fachkräften der Jugendarbeit,
1.2.3 Sonderveranstaltungen der internationalen Jugendarbeit.
1.3 Bei internationalen Begegnungen nach Nr. 1.2.1 sollen Veranstaltungen, die dem
Aufbau oder der Festigung von Partnerschaften dienen, bevorzugt gefördert werden.

2. Träger
Antragsberechtigt sind
2.1 die auf Landesebene anerkannten Jugendverbände für ihre überregionalen
Veranstaltungen nach Nr. 1.2.2 und 1.2.3 dieser Fach- und Fördergrundsätze,
2.2 sonstige freie Träger der Jugendarbeit.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Das Regierungspräsidium Kassel ist landesweit zuständig für die Förderung von Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit aus den Förderprogrammen des Landes Hessen, der Zentral- bzw. der Länderstelle des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW), des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW), des Koordinierungsbüros für den deutsch-israelischen Jugendaustausch ConAct, des Koordinierungsbüros für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) für Träger, die keinem Dachverband angehören bzw. für kommunale Träger. Dazu gehören: Beratung, Antragsprüfung, Bewilligung, Verwendungsnachweisprüfung und Zahlbarmachung der Fördermittel.

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 61.2
Steinweg 6, 34117 Kassel
Thomas Bartosch, Telefon: 0561-1062666

Weitere Informationen und Kontakte

Informationen und Antragsformulare Internationaler Jugendarbeit

Weitere Informationen

Jugendverbände können Unterstützung bei Fragen der Kinder- und Jugendarbeit wie auch der Internationalen Jugendarbeit durch den Hessischen Jugendring erhalten.

Der Hessische Jugendring gibt auf den folgenden Seiten einen Überblick und nützliche Informationen zu verschiedenen Aspekten, die im Zuge der Planung einer internationalen Jugendbegegnung zum Tragen kommen:

  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Wie plane und konzipiere ich eine internationale Jugendbegegnung?
  • Wie und wo finde ich eine geeignete Partnerorganisation?

Darüber bietet der hjr einen Einblick in seine Aktivitäten und Beratungsangebote im Bereich Internationale Jugendarbeit:

  • Beratung der Mitgliedsverbände bei der Planung und Vorbereitung von Jugendbegegnungen, z.B. bei der Suche nach Partnerorganisationen in den hessischen Partnerregionen.
  • Delegationen in hessische Partnerregionen und Fachkräfteaustausch zur Vernetzung und zum Austausch von Jugendorganisationen und Jugendzentren aus den Partnerregionen und Hessen.
  • Mitglied des Trägernetzwerks "Hessen total international"

Hessischer Jugendring
Schiersteinerstraße 31-33, 65187 Wiesbaden
David Funk, Telefon: 0611-99083-18

Jährlich findet für Jugendliche in Hessen eine Informationsmesse mit dem Titel „Hessen total international“ statt, bei der der Hessische Jugendring Organisator und Partner ist. Hier gibt es nähere Informationen zu dieser Messe.


Förderung der Kooperation Schule-Jugendarbeit

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sieht vor, dass Schulen an der Jugendhilfeplanung zu beteiligen sind.

§ 12 Jugendhilfeplanung
(…)
(3) An der Jugendhilfeplanung sind die anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zu beteiligen. Dies schließt die Schulen mit ein.

Oberste Landesjugendbehörde
Hessisches Sozialministerium
Fachübergreifende Arbeitsbereiche Familie, Arbeit und Soziales, Arbeitsschutz, Integration und Gesundheit
Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden
Telefon: 0611-817-0
Fax: 0611-80 93 99

Förderung

Es konnte keine gesonderte Förderung der Kooperation zwischen Schulen und Jugendarbeit durch das Land Hessen ermittelt werden.


Diese Informationen (Stand: Mai 2018) sind Teil der Synopse Fördermöglichkeiten der Bundesländer zur Unterstützung des Internationalen Schul- bzw. Schüleraustauschs und der Internationalen Jugendarbeit, erstellt von Dr. Helle Becker unter Mitarbeit von Chantal Filipiak und Marita Klink im Auftrag von »Austausch macht Schule« und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Dazu wurden Fördermöglichkeiten für die Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler*innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, Anfragen an alle Bundesländer gestellt, Rückmeldungen zusammengeführt und systematisch dargestellt.Alle Informationen haben aufgrund sich stetig verändernder Gesetzesgrundlagen, Zuständigkeiten und politischer Schwerpunktsetzung einen hohen Verfallswert.
Insbesondere personelle Zuständigkeiten sind als unsicher zu betrachten. Wir raten daher dazu, Zuständigkeiten vor einer direkten Ansprache abzusichern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden. Für ergänzende Hinweise an die Mitarbeiter im Transferbüro sind Auftraggeber und Redakteure sehr dankbar.

Veröffentlicht am: 01.10.2018