Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Bremen

Untertitel
Informationen und Rahmenbedingungen
Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Bremen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit. 

Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Information

Schul- und Schüleraustausch allgemein

Über „Schüleraustausch“ sowie „Austausch und mehr“ informiert

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

Marie Laurent, Telefon: 0421-361-2958

Auf Unterseiten finden Interessierte Informationen zu einzelnen Programmen, Verweise auf weitere Organisationen und ggf. weitere Ansprechpersonen.

Berater für Mobilität und Fördermittel

Für „jede Art von Fragen, Ideen und Hilfestellungen rund um das Thema Durchführung eines internationaler Austausches“ steht ein Mobilitätsberater für Bremen und Bremerhaven zur Verfügung:

Malte Dannemann
Telefon: +49 421 361-18259

„Ob digital oder in Präsenz haben wir als aktive Lehrkräfte viele eigene Projekte mit Partnern außerhalb der deutschen Grenzen mit Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern unserer Schulen (Helmut Schmidt Schule Bremen) umgesetzt. Durch unseren Beratungsaustausch innerhalb von Bremen und den stetigen Besuch von nationalen und internationalen Fortbildungen bin ich auf dem aktuellen Stand von Förderrichtlinien und -möglichkeiten.

All diese Erfahrungen gebe ich gerne an alle weiter, die sich für einen internationalen Austausch interessieren. Ob engagierte Lehrkräfte, fortschrittliche Schulleitungen oder andere weltoffene am Schulleben Beteiligte, ich unterstütze bei den ersten unsicheren Schritten, bauen Hemmungen ab, zeigen Fallstricke auf, beraten bei der Umsetzung, Abrechnung sowie Nachbereitung und informieren über die neuesten Entwicklungen sowie finanziellen Fördermöglichkeiten.“

Erasmus+

Die Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung informiert auf ihrer Website:

Zuständige Landesstelle für Erasmus+
für allgemeine Anfragen zu Erasmus+ und eTwinning

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

Marie Laurent, Telefon: 0421-361-2958

Informationen, Beratung, Unterstützung und Vernetzung rund um Erasmus+ in Bremen und Bremerhaven bietet auch

EuropaPunktBremen (EPB)
Erasmus-Koordinierungsstelle Bremen
Ansgaritorstr. 22, 28195 Bremen

Telefon: +49 421 361 54407
E-Mail: [email protected]
Website: https://europapunktbremen.de/erasmus/

Berufliche Bildung Erasmus+

Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.

Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:

https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte

Verzeichnet sind dort:

  • abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
  • Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
  • und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.

Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Auf Landesebene fungiert die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration als Landeszentralstelle für die im Kinder- und Jugendplan des Bundes geförderten bilateralen Jugendbegegnungs- und Fachkräfteaustauschprogramme und die verschiedenen bilateralen Jugendstiftungen und Jugendwerke.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Landesjugendamt | Referat Kinder- und Jugendförderung
Leitung: Christiane Schrader
Telefon: 0421-361-9580

ServiceBureau Jugendinformation

Das ServiceBureau Jugendinformation berät und begleitet Haupt- und Ehrenamtliche aus Organisationen, Initiativen und Vereinen bei der Antragstellung und dem Einwerben von Fördergeldern und Finanzmitteln für internationale Jugendbegegnungen. Das umfasst die Information über Förderprogramme wie das EU-Programm Erasmus+, den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), Förderungen der bilateralen Jugendwerke und Koordinierungszentren.

Neben der Unterstützung bei der Antragstellung umfasst die Projektbegleitung durch das ServiceBureau Jugendinformation auch die Suche nach Partnerorganisationen, Unterstützung bei der Programmplanung, Durchführung und Abwicklung, wie der Erstellung von Verwendungsnachweisen, der Evaluation oder der Nachbereitung, von internationalen Jugendbegegnungen.

ServiceBureau Jugendinformation
Jugendbildungsstätte LidiceHaus gGmbH
Am Deich 62, 28199 Bremen

Telefon: (04 21) 33 00 89 – 11
E-Mail: [email protected]

 

Förderung

Berater für Mobilität und Fördermittel

Für Fragen zur Förderung internationaler Austausche ist ein Mobilitätsberater für Bremen und Bremerhaven ansprechbar:

Malte Dannemann
Telefon: +49 421 361-18259

Er berät u.a. bei der Umsetzung, Abrechnung sowie Nachbereitung von internationalen Austauschprojekten und Mobilitäten, informiert über die neuesten Entwicklungen sowie finanziellen Fördermöglichkeiten.

Förderung durch Landesmittel

Die Senatorin für Kinder und Bildung fördert internationale Schüleraustausche ergänzend zu Förderungen verschiedener anderer Institutionen.

Auf Antrag werden gefördert:

  • einzelne Schüler:innen, deren Teilnahme ohne zusätzliche Förderung nicht möglich wäre;
  • besondere Austauschprojekte: Projekte, die soziale, sprachliche, kulturelle oder sachlich-inhaltliche Kompetenzen in hohem Maße fördern;
  • erstmalige Austausche, die im Rahmen von neu entstehenden Schulpartnerschaften stattfinden und regelmäßige Kontakte und Austausche zwischen den Schulen zum Ziel haben.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien zur Förderung des internationalen Schüleraustausches (252.01)“ vom 25. August 2021.

Zuständige Antragsbehörde:

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

Marie Laurent, Telefon: 0421-361-2958

Website mit Informationen dazu sowie zu weiteren (bundesweiten) Förderprogrammen und Ansprechstellen
 

Die Möglichkeit einer Förderung aus Landesmitteln konnte nicht ermittelt werden.

Auf der Website der Senatorin für Kinder und Bildung wird auf Hinweise zu den Angeboten der Jugendwerke verwiesen. Weitere Informations- und Beratungsstellen zum internationalen individuellen Schüler*innenaustausch auf Landesebene konnten nicht ermittelt werden.

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese Informationsflyer wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.

Download Flyer Bremen

Das ServiceBureau Jugendinformation berät zu Förderprogrammen und hilft bei der Antragstellung. Hier finden Sie Informationen zu Projektberatung und -begleitung.

ServiceBureau Jugendinformation
Jugendbildungsstätte LidiceHaus gGmbH
Am Deich 62, 28199 Bremen

Telefon: (04 21) 33 00 89 – 11
E-Mail: [email protected]

Rechtsgrundlage einer Förderung

Grundlage einer Förderung Internationaler Jugendarbeit in Bremen ist das Bremische Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz. Dort heißt es:

§ 13 Ziele und Aufgaben der außerschulischen Jugendbildung
(…)
(3) Angebote der außerschulischen Jugendbildung sollen (…) die nachstehenden Schwerpunkte aufnehmen und besonders berücksichtigen:

  • politische Jugendbildung,
  • internationale Jugendbildung,
  • soziale und kulturelle Jugendbildung,
  • sportlich orientierte Jugendbildung,
  • ökologische Jugendbildung,
  • technisch-naturwissenschaftlich orientierte Jugendbildung,
  • arbeitsweltorientierte Jugendbildung.“

Oberste Landesjugendbehörde

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen
Landesjugendamt / Referat Kinder- und Jugendförderung

Förderung der internationalen Jugendarbeit

Eine Förderung erfolgt entsprechend der Richtlinien für die Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendinformation und der Jugendverbandsarbeit. Dort heißt es:

6.1. Internationale Jugendarbeit
Internationale Jugendarbeit soll dazu beitragen, die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften der Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe über Grenzen hinweg zu ermöglichen. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden Leitlinien für die Internationale Jugendarbeit des Bundes und der Länder.
Im Vordergrund der internationalen Jugendarbeit stehen

  • die Förderung von Verständnis (verstehen und wahrnehmen anderen Denkens, Fühlen und Handelns) und Toleranz,
  • die Förderung einer europäischen Identität und Wahrnehmung einer europäischen Bürgerschaft,
  • die Erweiterung der Möglichkeiten schulisch und beruflich orientierten Lernens als Zukunftsbasis für junge Menschen,
  • die Verstärkung des Erwerbs internationaler Kompetenz und
  • die Nutzung der Freizeit- und Kulturinteressen junger Menschen als Anreiz zum pädagogischen Lernen.

6.2. Begegnungsmaßnahmen und Fachaustausche
Begegnungsmaßnahmen und Fachaustausche werden nach

  • den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
  • den Bestimmungen der bilateralen Jugendaustauschprogramme der Bundesregierung und
  • den Vorschriften der europäischen Programme gefördert.
  • Projekte der Zusammenarbeit mit der Jugend und mit Trägern der Jugendarbeit in außereuropäischen Ländern können gefördert werden.

6.3. Regelungen zur Förderung von Städtepartnerschaften
Die partnerschaftlichen Beziehungen zu allen Partnerstädten der Stadtgemeinde Bremen können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel unterstützt werden.

Für Maßnahmen im Inland kann eine pauschale Zuwendung bis zur Höhe von 15,00 Euro pro Programmtag und ausländischer teilnehmender Person gewährt werden. Bei Nachweis von erhöhten Programmausgaben für die gastgebende Gruppe kann auch für diese eine Zuwendung bis zu 15,00 Euro pro Programmtag und teilnehmender Person gewährt werden.

Für Maßnahmen im Ausland kann eine pauschale Zuwendung bis zu 75 v.H. der Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 358,00 Euro je teilnehmender Person gewährt werden.

Die Träger von Maßnahmen sind verpflichtet, Vor- und Nachbereitungen zu den Maßnahmen durchzuführen. Für Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen können Zuwendungen entsprechend der Ziffer 4.2 gewährt werden.

Kommen bei der Durchführung von Maßnahmen komplementär Mittel des Landes und der Stadtgemeinden Bremen oder Bremerhaven zum Einsatz oder werden Maßnahmen ausschließlich durch das Land oder die Stadtgemeinden gefördert, richten sich die Zuwendungshöhen nach den unter Ziffer 6.2 aufgeführten Bestimmungen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen
Landesjugendamt / Referat Kinder- und Jugendförderung
 

Aus- und Fortbildung

Deutsche Fremdsprachenassistenzkräfte im Ausland

Die Senatorin für Kinder und Bildung informiert auf ihrer Website unter „Austausch und mehr“ über diese Möglichkeit:

„Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Land Bremen können sich für die Aufnahme einer Fremdsprachenassistentin oder eines Fremdsprachenassistenten (FSA) für Englisch, Französisch oder Spanisch bewerben. Bewerbungsfrist ist für das jeweilig kommende Schuljahr ist der 01. Februar eines Schuljahres.“

Es wird ein Antragsformular bereitgestellt und auf das Informationsangebot des PAD ( ) verwiesen.
 

Landesinstitut für Schule

Das Kompetenzzentrum „Interkulturalität in der Schule“ (Kom.In) am Landesinstitut für Schule unterstützt Schulleitungen, pädagogische Kräfte, Eltern, Schüler und Schülerinnen in Themenbereichen der Migrationspädagogik, Interkulturalität und Diversität.

Auf der Website des Landesinstituts finden sich Informationen und Ansprechpartner zu Fortbildungen für Lehrkräfte.

Landesinstitut für Schule Bremen
Am Weidedamm 20, 28215 Bremen

Telefon: 0421 361-14406
E-Mail: [email protected]

Strukturen und Hintergründe

Partnerschaften und Kooperationen des Landes

Die Freie Hansestadt Bremen unterhält zahlreiche Städtepartnerschaften:

  • Gdańsk/Danzig (Polen), seit 1976
  • Riga (Lettland), seit 1985
  • Dalian (VR China), seit 1985
  • Haifa (Israel), seit 1988
  • İzmir (Türkei), seit 1995
  • Durban (Südafrika), seit 2011
  • Odessa (Ukraine), seit 2023
  • Windhoek (Namibia), seit 2001

Bremen unterhält weiterhin informelle Beziehungen zu:

  • Dudley (UK), Pune (Indien) und Tamra (Israel)
    (vgl. Wikipedia).

Die Stadt Bremerhaven unterhält Städtepartnerschaften:

  • Patenschaft für Elbląg/Elbing (Polen), seit 1954
  • Cherbourg-en-Cotentin (Frankreich) seit 1960
  • Grimsby (UK), seit 1963
  • Pori (Finnland), seit 1969
  • Frederikshavn (Dänemark), seit 1979
  • Szczecin/Stettin (Polen), seit 1990
  • Kaliningrad (Russland), seit 1992 (derzeit ruhend)

Quelle: https://landesportal.bremen.de/bund-europa-international

Bildungspartnerschaften

Die Senatorin für Kinder und Bildung informiert auf ihrer Website über eine

Partnerschaft mit der Région Académique Auvergne-Rhône-Alpes (Frankreich)

und bietet Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Schule für einen Schüleraustausch mit der Partnerregion an.

Entwicklungszusammenarbeit

Auf dem Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“ heißt es

„Die Freie Hansestadt Bremen engagiert sich seit über vier Jahrzehnten in der Entwicklungszusammenarbeit. Im Sinne einer gemeinsamen Wahrnehmung unserer Verantwortung für die Eine Welt, in der es grundlegender politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen auch im Norden bedarf, sind alle gesellschaftlichen und politischen Bereiche im Land Bremen aufgefordert, ihr Handeln im Hinblick auf Entwicklung, Nachhaltigkeit und gerechte Bedingungen hin zu überprüfen und auszurichten. Entsprechend ist die Wahrnehmung der entwicklungspolitischen Aufgaben von jeher zentral in der Bremer Verwaltung verortet.“

UNESCO-Projektschulen

Auf der Website der Senatorin für Kinder und Bildung heißt es:

„Im Land Bremen haben sich vier Schulen dem UNESCO-Netzwerk angeschlossen. (…)
UNESCO-Projektschulen engagieren sich für den Frieden in der Welt, den Schutz der Umwelt, eine nachhaltige Entwicklung, für einen gerechten Ausgleich zwischen Arm und Reich und der Weltoffenheit aller. Mit knapp 12.000 Schulen in 182 Ländern sind die UNESCO-Projektschulen weltweit das größte Schulnetzwerk. In Deutschland sind es 300 UNESCO-Projektschulen, die unter dem Motto: „Zusammenleben lernen in einer pluralistischen Welt in kultureller Vielfalt“ gemeinsame Begegnungen, Projekte und Partnerschaften mit Schulen in anderen Ländern verwirklichen.“

Europaschulen

Aktuell gibt es acht Europaschulen in Bremen.

Auf der Website der Senatorin für Kinder und Bildung heißt es:

„Europaschulen sind zertifizierte Schulen mit einem Profil der Europabildung; sie bereiten die Schülerinnen und Schüler umfassend auf das Leben uhttps://www.bildung.bremen.de/europaschulen-5142nd Arbeiten im vereinten Europa vor.
Sie fördern die europa­orientierte interkulturelle Kompetenz durch Wissensvermittlung, Begegnung und Dialog mit Menschen anderer Länder und Kulturen. Alle am Schulleben Beteiligten leisten damit einen herausragenden Beitrag zur weltoffenen Erziehung der jungen Menschen und zum weiteren Zusammenwachsen Europas.“

Bildung für nachhaltige Entwicklung BNE

Der Bremische Senat setzt dafür ein, das Bildungskonzept Bildung für nachhaltige Entwicklung im Bremer Bildungswesen zu verankern.

Auf der Website der Senatorin für Kinder und Bildung wird die Entwurfsfassung eines Orientierungsrahmens Bildung für nachhaltige Entwicklung vorgestellt, der ab dem Schuljahr 2024/2025 mit fünf Schulen erprobt werden soll.

Dazu fördert der Senat Lernangebote für Schulen:

„Bildung ist ein wichtiger Schlüssel, damit unsere Gesellschaft Ideen entwickelt, wie die globalen und lokalen Probleme unserer Zeit zukunftsfähig gelöst werden könnten. Fachwissen ist dabei die entscheidende Säule. Neue Ideen entstehen beim Blick über den Tellerrand und der Verknüpfung von Wissen verschiedener Disziplinen und Fächer.
Mit einem Gefühl von Teilhabe, Selbstbestimmtheit und solidarischer Selbstwirksamkeit können sich Menschen als Teil einer Welt verstehen, die sie nachhaltig gestalten können. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist deshalb ein Bildungskonzept, das sich nicht nur im Klassenzimmer abspielt, sondern die ganze Schule betrifft: kulturell, demokratisch, sozial, wirtschaftlich und fachlich.“

Auskünfte des Senats

Dazu konnten keine Angaben gefunden werden.

Erasmus+

Über geförderte Projekte (Kurzzeitprojekte, akkreditierten Projekte, Kleinere Partnerschaften, Kooperationspartnerschaften) im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:

https://erasmusplus.schule/service/dokumentencenter#c1071

Über Teilnehmendenzahlen (Lernende und Personal) sowie akkreditierte Einrichtungen des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Berufliche Bildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA BIBB) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:

https://www.na-bibb.de/presse/statistik

Kooperation schulisch-außerschulisch

Rechtliche Voraussetzungen

Im Bremischen Schulgesetz heißt es:

§ 12 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
(1) Zur Erfüllung ihres Auftrages arbeitet die Schule zusammen mit Institutionen, die allgemein für die Angebote und Hilfe in gesundheitlichen, sozialen, kriminalpräventiven und berufsbezogenen Fragen zuständig sind, insbesondere mit den außerschulischen Bildungs-, Förderungs- und Beratungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe, mit Institutionen des Gesundheitswesens, mit der Polizei, mit den örtlichen Beiräten sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen der Region, einschließlich der Kirchen, der im Sinne von Artikel 61 der Landesverfassung anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und der Einrichtungen der Weltreligionen sowie mit der Arbeitswelt der Region. Die Schule soll sich auch, bemühen, internationale Kontakte zu pflegen.“

Oberste Schulbehörde:

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12, 28195 Bremen

Im Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz heißt es:

§ 35 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
(1) Zur Verwirklichung der in § 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch genannten Ziele arbeiten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Stellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auf überörtlicher und örtlicher Ebene zusammen:

  1. Schulen und Stellen der Schulverwaltung,
  2. Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
    (…)

(2) Über Form und Umfang der Zusammenarbeit sollen sie Grundsätze vereinbaren, die auch das Zusammenwirken mit den Trägern der freien Jugendhilfe regeln.

Oberste Landesjugendbehörde

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Es konnten keine besonderen Fördermittel des Landes für Kooperationen ermittelt werden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Bildungspolitik

Koalitionsvertrag 2023-2027

Im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft „Veränderung gestalten: sicher, sozial, ökologisch, zukunftsfest“ vereinbaren die regierungstragenden Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:

Abschnitt: Bildung
Vielfalt und Antidiskriminierung

Die Koalition wird:
(…) den Austausch mit der Bildungsabteilung der Gedenkstätte Yad Vashem intensivieren, auch unter Einbeziehung digitaler Angebote der Gedenkstätte. (S. 65)

Berufliche Bildung und Berufsorientierung
Die Koalition wird:
(…) für die Attraktivierung von Ausbildungen die Berufsschüler*innen darin unterstützen, die Möglichkeiten von Erasmus+ noch besser zu nutzen. (S. 66)

Abschnitt: Bund, Europa und Internationales
Europa
Wir werden weiter daran arbeiten, die Verbindungen zwischen dem Land Bremen und der Europäischen Union zu intensivieren, sowohl auf Ebene der Landesregierung und der Bürgerschaft als auch dadurch, dass wir Europa und seinen Nutzen für die Menschen in Bremen und Bremerhaven stärker erfahrbar machen. (…)
Die Koalition wird:
(…) gemeinsam mit Kammern, Berufsverbänden und Gewerkschaften ein gemeinsames Unterstützungsprogramm für Auszubildende auflegen, um einen Austausch oder einen Auslandsaufenthalt, zum Beispiel im Rahmen von Erasmus+, zu ermöglichen. (S. 152)

Globale Verantwortung
Wir stehen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung und verankern Entwicklungspolitik und Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in der Landespolitik. Bremen pflegt eine lange Tradition des internationalen Engagements und der Kooperation für Länder des Globalen Südens. (…) Insbesondere die aktiven Städtepartnerschaften mit Danzig, Riga, Haifa, Izmir, Durban, Dalian, die Städtefreundschaft mit Windhoek sind eine tragende Säule bremischen internationalen Engagements. Hier wollen wir einerseits Projekte im kulturellen, zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich anschieben und unterstützen. (…)
Die Koalition wird:
(…) die bestehenden Städtepartnerschaften weiterentwickeln, ihre Wahrnehmbarkeit erhöhen und mehr junge Menschen hierfür gewinnen. (S. 153)

Anfragen, Anträge und Beschlüsse

Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse der Bremischen Bürgerschaft aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert:

Internationaler Schüler- und Jugendaustausch als Thema in Parlamenten:
Parlamentarische Anfragen und Initiativen in den deutschen Bundesländern

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