Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Berlin

Untertitel
Informationen und Rahmenbedingungen
Informationen und Rahmenbedingungen des Internationalen Jugend- und Schüleraustauschs in Berlin

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit. 

Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Information

Schulischer Austausch allgemein

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
Infopunkt (Mo – Fr: 10 – 12 Uhr)
Telefon: +49 30 90227-5000

Die Senatsverwaltung informiert auf ihrer Website im Bereich „Schülerfahrten“ über Möglichkeiten zum Schüleraustausch.

Konkrete Ansprechpartner für die Information von Lehrkräften und Schulen konnten nicht ermittelt werden.

Eventuell gibt es Ansprechpersonen in den jeweiligen Schulämtern.
Eine Übersicht der Schulämter in den Stadtbezirken finden Sie hier.
 

Erasmus+

Die Erasmus+-Nationalagentur Schulische Bildung informiert auf ihrer Website:

Zuständige Landesstelle für Erasmus+

Beauftragte für EU-Programme im Schulbereich
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Frau Sonja Brunner
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
Telefon +49 30 90227-5417

Zuständige Landesstelle für eTwinning

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Referat I D 3
Frau Anja Tempelhoff
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin

Telefon +49 30 90227-6998
 

"Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Förderanträgen im Programm Erasmus+ Schulbildung folgende länderspezifische Regelung

  • Einreichung bei der Nationalen Agentur: Online-Antragstellung
  • Einreichung im Land: Parallel ist die elektronische Kopie des online eingereichten Antrages per E-Mail (PDF-Format) an folgende Adresse zu senden Sonja Brunner"

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
Infopunkt (Mo – Fr: 10 – 12 Uhr)
Telefon: +49 30 90227-5000

Allgemeine Website: https://www.berlin.de/sen/bjf/

Die Senatsverwaltung informiert auf ihrer Website im Bereich „Internationale Jugendbegegnung“ über den Jugendaustausch
 

Centre Français de Berlin (CFB)

Berliner Träger können sich mit ihren Fragen, Wünschen und Ideen an das CFB wenden und erhalten individuelle Unterstützung von der Partnersuche im Ausland, der Antragstellung bis hin zur Durchführung ihrer internationalen Projekte je nach vorhandenen Bedürfnissen und Ressourcen. Förderanträge für außerschulische und schulische/außerschulische deutsch-französische und deutsch-polnische Projekte (DFJW und DPJW) sind ebenfalls an die im Centre Francais untergebrachte Zentralstelle des Senats zu stellen. Auch über Erasmus+ wird beraten.

E-Mail: [email protected]

Website: https://centre-francais.de/de/jugendbegegnungen/
 

Förderung

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Auf Landesebene zuständig für die Förderung von internationalen Mobilitäten ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
Infopunkt (Mo – Fr: 10 – 12 Uhr)
Telefon: +49 30 90227-5000

Auf der Website konnten keine Förderprogramme zum schulischen Austausch speziell für Berlin ermittelt werden.

Auf ihrer Website zu Schüleraustausch verweist die Senatsverwaltung lediglich auf bundesweite Programme.

Im Rahmen der Hinweisen zu „Schülerfahrten“ werden Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für „Schüleraustauschfahrten“ genannt.

In einem Merkblatt der Senatsverwaltung zu Schülerfahrten heißt es:

„Die Kosten für Schülerfahrten müssen sich an der finanziellen Ausgangslage der Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerinnen und Schüler orientieren. Die Kosten der Fahrt sind von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder von diesen selbst zu tragen. In den Fällen, in denen Schüler/-innen oder deren Unterhaltsverpflichtete Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten (so genannte Hartz IV-Bezieher bzw. Sozialhilfeempfänger), kann der jeweilige Leistungsträger auf Antrag eine einmalige Beihilfe als Zuschuss zu einer mehrtägigen Schülerfahrt bewilligen.“

In den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 17.01.2023 heißt es u.a.:

„3.6.1. Schüleraustauschfahrten

(4) Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung kann für Schüleraustauschfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse nach Nr. 3.6.4 Absatz 3 gewähren.   

3.6.4 Zuschüsse für Schülerfahrten

(1) Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse für politische Bildungsarbeit zu mehrtägigen Veranstaltungen gewähren.

Für Schülerinnen und Schüler, die für die Fahrt BuT-Leistungen beantragen, ist dem Leistungsträger
durch die Schulleitung oder die Fahrtenleitung mitzuteilen, dass und in welcher Höhe Zuschüsse
gewährt werden.

(2) Die Zuschussgewährung ist durch die fahrtenleitende Lehrkraft vier Wochen vor Durchführung der Fahrt unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen zu beantragen. Innerhalb von vier Wochen nach Durchführung der Fahrt muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Nicht zweckentsprechend verwendete und nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen.

(3) Die Zuschüsse für Schulaustauschfahrten (Anlagen 7 bis 7.2) betragen

  • 50,00 EUR je Schülerin oder Schüler innerhalb Europas,
  • 100,00 EUR je Schülerin oder Schüler außerhalb Europas,
  • 150,00 EUR je Schülerin oder Schüler nach Israel.

Bei Gegenbesuchen können Zuschüsse zu den Programmkosten der Gäste geleistet werden.
Der Zuschuss beträgt 30,00 EUR je Gastschülerin oder Gastschüler.“

Im Merkblatt zur Umsetzung von mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen des BuT heißt es:

„Neben den Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und Sozialhilfe haben nach § 19 Abs. 3 Satz 3 SGB II und § 34a Abs. 1 Satz 2 SGB XII auch solche Personen einen Anspruch auf die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten, die keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten, aufgrund ihres geringen Einkommens und Vermögens zur Deckung dieses Bedarfs nicht in der Lage sind. […]

Nach §37 Abs. 1Satz 2 SGB II, §34a Abs. 1 Satz 1 SGB XII sowie § 9 Abs. 3 BKGG sind die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten als Leistung der Bildung und Teilhabe von den Leistungsberechtigten gesondert zu beantragen. Jede vom Leistungsträger zu übernehmende Klassenfahrt bedarf eines gesonderten Antrags. […]

Der Vordruck ‚Antrag auf Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen -Schul II 171-12-'‚ wird den Leistungsberechtigten von den Schulen und den Leistungsträgern zur Verfügung gestellt.

Die entsprechenden Antragsformulare finden sich auf der entsprechenden Webseite der Senatsverwaltung.
 

 

Spezielle Förderungen für den langfristigen individuellen Schüleraustausch konnten nicht ermittelt werden.

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese AJA-Informationsflyer über die Richtlinien der Bundesländer und deren Anerkennung von Auslandsschuljahren sind in Kooperation und / oder in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt worden.

Download Flyer Berlin

Aus- und Fortbildung

Centre Francais de Berlin (CFB)

Das Centre Francais de Berlin bietet eine vom DFJW zertifizierte Ausbildung in interkultureller Animation an. Diese multilaterale Grundausbildung zielt darauf ab, in der Jugendarbeit engagierte Fachkräfte für interkulturelle Lernprozesse zu sensibilisieren, ihnen Instrumente für eine auf Vielfalt basierende Arbeit an die Hand geben und sie zu ermutigen, Begegnungen zwischen jungen Menschen aus aller Welt anzuregen. Dazu wollen wir die euromediterrane Zusammenarbeit stärken und jungen Fachkräften die Möglichkeit geben, durch Begegnungsprogramme ihr eigenes internationales Netzwerk aufzubauen. Die Fortbildung richtet sich an alle, die sich für die Organisation von Jugendaustauschprojekten interessieren (Angestellte und Freiwillige in Jugendorganisationen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Studierende...), die mindestens 18 Jahre alt sind.

Weitere Informationen über den nächsten Ausbildungszyklus und über die Anmeldebedingungen:

E-Mail: [email protected]

Website: https://centre-francais.de/de/fortbildungen-und-fachkraefteaustausch/
 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Auf ihrer Website informiert die Senatsverwaltung über Möglichkeiten von interkulturellen und internationalen Fortbildungen für Lehrkräfte.

 

Strukturen und Hintergründe

Land Berlin

Berlin unterhält Partnerschaften mit 17 Städten auf der ganzen Welt, die größtenteils unmittelbar vor und nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 abgeschlossen wurden.

Diese sind Brüssel, Budapest, Buenos Aires, Istanbul, Jakarta, London, Los Angeles, Madrid, Mexiko-Stadt, Moskau, Paris, Peking, Prag, Taschkent, Tokio, Warschau und Windhuk.

Neben den formalisierten Städtepartnerschaften gibt es mit vielen weiteren Städten eine projektbezogene Zusammenarbeit.
 

Berliner Stadtbezirke

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unterhält Städtepartnerschaften mit
Sutton, Apeldoorn, Gladsaxe, Linz, Trento, Split, Miedzyrzecz, Lewisham, Paris, Budapest, Kiew, Karmiel, Or-Yehnda

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unterhält Städtepartnerschaften mit
Stettin, Oborishte (Sofia), Kiryat Yam (Israel); Kadıköy (Türkei), San Rafael del Sur (Nicaragu), Dêrik (im Dreiländereck von Syrien, Türkei und Irak)

Der Bezirk Lichtenberg unterhält Städtepartnerschaften mit
Kaliningrad (Russland), Jurbarkas (Litauen), Ka Mubukwana (Mosambik), Bioloeka-Wraschau (Polen), Hajnowka (Polen), Bezirk Margareten von Wien (Österreich), Hoan Kiem von Hanoi (Vietnam) Marzahn-Hellersdorf Lauingen (Deutschland), Tychy (Polen), Halton (Großbritannien), Bezirk "Oktober" in Minsk (Weißrußland), XV. Bezirk in Budapest (Ungarn), Bezirk Hoang Mai in Hanoi (Vietnam)

Der Bezirk Mitte unterhält Städtepartnerschaften mit
Chaoyang in Peking (China), Holon (Israel), Higashiōsaka, Tokio, Shinjuku (Japan), Tsuwano, (Norwegen), Frogn-Kommune, Zentraler Bezirk Moskau sowie Petrogradskij Rajon in St. Petersburg (Russland), Istanbul (Türkei), Budapest (Ungarn)

Der Bezirk Neukölln unterhält Städtepartnerschaften mit
Bezirk Çiğli von Izmir (Türkei), Smichov (Stadtteil 5) von Prag (Tschechien), Pavlovsk-Pushkin (Russische Föderation), Ústí nad Orlicí (Tschechien), Marino bei Rom (Italien), Bat-Yam bei Tel Aviv (Israel), Zaanstad bei Amsterdam (Niederlande), Hammersmith & Fulham in London (Großbritannien), Boulogne-Billancourt bei Paris (Frankreich), Anderlecht bei Brüssel (Belgien)

Der Bezirk Pankow unterhält Städtepartnerschaften mit
Ashkelon (Israel), Kolberg (Polen)

Der Bezirk Reinickendorf unterhält Städtepartnerschaften mit
Antony (Frankreich), Greenwich (England), Kiryat Ata ( Israel)

Der Bezirk Spandau unterhält Städtepartnerschaften mit
Luton (England), Asnières-sur-Seine (Frankreich), Ashdod (Israel), Iznik (Türkei)

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf unterhält Städtepartnerschaften mit
Bröndby (Dänemark); Casino (Italien), Charkiw (Ukraine), Kazimierz Dolny (Polen), Ronneby (Schweden), Songpa (Korea), Szilvarad und Zuglo (Ungarn

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg unterhält Städtepartnerschaften mit
Amstelveen (Holland), Barnet (England), Charenton-le-Pont und Levallois-Perret (Frankreich), Köslin (Polen), Mezitli-Mersin (Türkei), Nahariya (Israel)

Der Bezirk Treptow-Köpenick unterhält Städtepartnerschaften mit
East Norriton (USA), Cajamarca (Peru), Warschau (Polen), Olomouc (Tschechien), Albenea und Eskisehir (Türkei), Mürzzuschlag (Östereich), Izola (Slowenien), Komitat Veszprem (Ungarn), Subotica (Serbien)

Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage Berlin

Rund 150 Schulen in Berlin tragen den Titel "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Sie zeigen damit, dass sie sich dauerhaft gegen Diskriminierung, Gewalt und alle Ideologien der Ungleichwertigkeit einsetzen wollen. Damit dies im Schulalltag möglichst gut klappt, gibt es uns, die Berliner Landeskoordination des Netzwerks. Wir beraten die Berliner Courage-Schulen und unterstützen sie bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Aktionen.

Website: https://berlin.schule-ohne-rassismus.org/
 

Staatliche Europa-Schule Berlin

Die Staatliche Europa-Schule Berlin ist ein besonderes Angebot der Berliner Schule. Sie ist die bildungspolitische Antwort auf ein zusammenwachsendes Europa. Das Konzept der Schule ist einzigartig in der Bundesrepublik: Sie ist keine Eliteeinrichtung für besonders Begabte oder Diplomatenkinder.

Website: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/besondere-schulangebote/staatliche-europaschule/

Netzwerk Diversität und Partizipation

Das Centre Francais de Berlin betreut das Netzwerk Diversität und Partizipation, welches Dank der Unterstützung des DFJW Fachkräfte der Jugendarbeit und Lehrer·innen aus Berlin/Brandenburg und Paris/Ile-de-France zusammenbringt.

Die Ziele dieses Netzwerks sind:

  • Allen jungen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, die Öffnung internationaler Austauschprojekte für neue Zielgruppen fördern, interkulturelle und sprachliche Kompetenzen vermitteln,
  • Aktive der Jugendarbeit in Deutschland und Frankreich zum Erfahrungsaustausch zusammenbringen,
  • den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis der Jugendarbeit suchen und
  • lokal Engagierten und ihren Projekten auf verschiedenen Ebenen mehr Sichtbarkeit verleihen.

Das Netzwerk trifft sich jährlich im Herbst, abwechselnd einmal in Paris oder in der Ile-de-France und einmal in Berlin oder Brandenburg.

Weitere Informationen über das nächste Netzwerktreffen und über die Anmeldebedingungen: [email protected].
 

Kooperation schulisch-außerschulisch

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert auf ihrer Website zu Kooperationen mit außerschulischen Partnern

„Um die Kooperation von Jugendhilfe, Schule und weiteren Ressorts in der Berliner Bildungslandschaft voranzubringen, fördert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seit 2012 Koordinierungsstellen in den Bezirken sowie für die zentralverwalteten und beruflichen Schulen. Seit 2020 sind die Koordinatorinnen und Koordinatoren Angestellte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, wobei die Fachaufsicht von den Abteilungen Bildung und Jugend gemeinsam wahrgenommen wird.“

Rechtliche Voraussetzungen

Im Schulgesetz für das Land Berlin heißt es:

§ 5 [1] Öffnung der Schulen, Kooperationen

(1) Die Schulen öffnen sich gegenüber ihrem Umfeld. Zu diesem Zweck arbeiten sie im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, mit Anbietern von ergänzender Lernförderung nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 34 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sowie mit außerschulischen Einrichtungen, Vereinen, Projekten, Initiativen und Personen zusammen, deren Tätigkeit sich positiv auf die Lebenssituation und auf die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler auswirkt.

(2) Die Schulen können dazu im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde insbesondere Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und der beruflichen Fort- und Weiterbildung, den Musikschulen, den Volkshochschulen, den Jugendkunstschulen, den Jugendverkehrsschulen, den Gartenarbeitsschulen sowie Kunst- und Kultur-, Sport- und anderen Vereinen oder Initiativen schließen. Sie nutzen Kooperationsmöglichkeiten mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und anderen Einrichtungen, die berufs- oder arbeitsrelevante Angebote machen.

(3) Die Schulen können ihren Kooperationspartnern bei einem pädagogischen Bedarf Räume und technische Ausstattung entgeltfrei zur Nutzung überlassen. Insbesondere stellen sie Trägern der Jugendhilfe ihre Räumlichkeiten und technischen Ausstattungen im Benehmen mit dem Schulträger entgeltfrei zur Verfügung, wenn eine Kooperation besteht oder dies durch den Schulträger oder eine von ihm beauftragte Stelle außerhalb der Nutzung durch die Schule selbst genehmigt wird.

(4) Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags nach § 4 sollen die Schulen mit anerkannten Trägern der Jugendhilfe im Einvernehmen mit dem Jugendamt den Einsatz von sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften vereinbaren; § 19 Absatz 6 bleibt unberührt.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt die Kooperation mit außerschulischen Partnern in Berlin. Die Kooperation kann sich auf die Vertiefung bestimmter fachlicher Inhalte beziehen oder auch fachübergreifende Themen betreffen, die sich auf das Schulklima oder die Steigerung der Zufriedenheit der an Schule beteiligten Personengruppen auswirken.„

Förderung

Eine finanzielle Förderung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist nur vorgesehen durch das (ESF-finanzierte-)Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“. Eine Seite informiert hier über die Möglichkeiten finanzieller Förderungen.

Stiftung SPI - Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen"

Belforter Straße 20, 10405 Berlin
Telefon: 030-2888-496-0

Kontakt zur Programmagentur

Kooperation von Schule und Jugendhilfe in den Berliner Bezirken

Um die Kooperation von Jugendhilfe, Schule und weiteren Ressorts in der Berliner Bildungslandschaft voranzubringen, fördert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seit 2012 Koordinierungsstellen in den Bezirken sowie für die zentralverwalteten und beruflichen Schulen. Seit 2020 sind die Koordinatorinnen und Koordinatoren Angestellte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, wobei die Fachaufsicht von den Abteilungen Bildung und Jugend gemeinsam wahrgenommen wird.

Hier finden Sie Ansprechpersonen in den Berliner Stadtbezirken.

Das Online-Angebot „Kooperation von Schule und Jugendhilfe“ in Berlin stellt neben umfangreichen Basisunterlagen auch Fachtexte und Handlungsempfehlungen zur Verfügung und enthält Dokumentationen von Fachtagungen sowie rechtliche Grundlagen der Kooperation und Materialien zur Qualitätsentwicklung. Auf der Website sind alle wesentlichen Texte – u.a. auch die Texte zum Rahmenkonzept – hinterlegt.

Bezirkliche Rahmenkonzepte

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Programmagentur der Stiftung SPI beauftragt, in den zwölf Berliner Bezirken Fachkräfte zur Unterstützung der Koordinierungsaufgaben bei der Fortschreibung und Umsetzung des bezirklichen Rahmenkonzeptes im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe einzusetzen.

Der Sozialraum ist Bezugspunkt für die Maßnahmenplanung zur Umsetzung des bezirklichen Rahmenkonzepts zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Zur sozialräumlichen Arbeit gehört auch der Aufbau und die Verstetigung der Vernetzung mit sozialen Diensten und Einrichtungen sowie die Kooperation mit dem Jugendamt, freien Trägern der Jugendhilfe, Initiativen, Stadtteilarbeitskreisen wie z. B. dem Quartiersmanagement, Projekten der sozialen Stadt, Vereinen und Betrieben. Partizipation, Interkulturalität sowie Gender Mainstreaming sind bestimmende Werte für die Projektentwicklung.

Übersicht über die Kontaktdaten der SPI-Mitarbeiter:innen in den Bezirken

 

Bezirkliches Rahmenkonzept Kooperation Schule – Jugendhilfe (2011) des Bezirks Lichtenberg

Rahmenkonzept zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf (2011)

Rahmenkonzept der Kooperation von Schule, Jugendhilfe und Gesundheit für den Bezirk Pankow

Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Tempelhof-Schöneberg
(bezirkliches Rahmenkonzept Schule-Jugendhilfe von Tempelhof-Schöneberg)

Weitere Informationen und Kontakte

Mit der im Februar 2011 zwischen Landesjugendring Berlin e.V. und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Jugendverbänden und Schule und dem dazugehörigen Musterkooperationsvertrag sind Arbeitsmittel geschaffen worden, die die Zusammenarbeit von Schulen und Jugendverbänden außerhalb der Sicherstellung des Ganztagsbetriebs auf eine transparente und für alle Beteiligten sichere Basis stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kooperationsseite des Landesjugendrings Berlin e.V.

Bildungspolitik

Koalitionsvertrag 2023-2026

2023 unterzeichneten die Fraktionen der CDU und der SPD im Abgeordnetenhaus einen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode bis 2026.

Im Abschnitt „Europa und Städtepartnerschaften“ heißt es auf S. 123:

„Zusammen mit dem deutsch-französischen, dem deutsch-griechischen und dem deutsch-polnischen Jugendwerk sowie über Erasmus+ und andere Mobilitätsprogramme will Berlin mehr jungen Menschen die Möglichkeit einer Austauscherfahrung in Europa bieten. Dazu wird eine Evaluation der Teilnehmerzahlen- und -struktur an Austauschprogrammen durchgeführt.“

Koalitionsvertrag 2021-2026

2021 unterzeichneten die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grüne und von DIE LINKE im Abgeordnetenhaus einen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode bis 2026. Die Koalition hielt nur bis 2023, dann gab es Neuwahlen.

Im Abschnitt „21. Berlin im Bund und Europa“ hieß es auf S. 143:

„Euro­päische Städte­partner­schaften und -netzwerke nutzt Berlin verstärkt für Begeg­nung und Brücken­bau zwischen Ost- und West­europa [...]. Die Ko­ope­ration mit polni­schen Kommunen und Zivil­gesellschaft vertieft Berlin unter anderem im Rahmen der Oder­partnerschaft. [...] Zusammen mit dem deutsch-franzö­sischen und deutsch-polni­schen Jugend­werk sowie über Erasmus+ und andere Mobilitäts­programme will Berlin jedem jungen Menschen hier die Möglichkeit einer Austausch­erfahrung bieten.

[...]

Die Lehrkräfte­fort­bildung der Euro­päischen Aka­demie Berlins soll forciert und ein Gesamt­konzept für Europa­bildung und Mehr­sprachig­keit entwickelt werden.“

Anfragen, Anträge und Beschlüsse im Berliner Abgeordnetenhaus

Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Berliner Abgeordnetenhauses aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert:

Internationaler Schüler- und Jugendaustausch als Thema in Parlamenten:
Parlamentarische Anfragen und Initiativen in den deutschen Bundesländern

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