Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Brandenburg
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit.
Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Information
Schulischer und Schüleraustausch
Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert auf seiner Website zum Thema Internationale Zusammenarbeit über die Möglichkeiten von Austauschen im Bildungsbereich und nennt für unterschiedliche Bereiche Ansprechpersonen.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Schulamt Cottbus
Staatliches Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1, 03046 CottbusSimone Schüler
Tel.: (0355) 4866 502
Fax: (0331) 27548 3781
Für die landesweite Aufgabe „Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch“ ist das Staatliche Schulamt Cottbus zuständig, dazu gehören beispielsweise:
- Schulpartnerschaften
- Lehreraustausch
- Schüleraustausch
- Fremdsprachenassistenzkräfte
Im Rahmen dieser Aufgabengebiete werden Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zu allen Fragen rund um den Austausch beraten. Schwerpunkte stellen dabei die Förderung von Schülerbegegnungen durch das Land Brandenburg, das deutsch-französische Austauschprogramm „VOLTAIRE“ und das Fremdsprachenassistenzprogramm dar.
Erasmus+
Die Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung informiert auf ihrer Website:
Zuständige Landesstelle für Erasmus+
für allgemeine Anfragen zu Erasmus+ und eTwinning
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 PotsdamManuela Pohl
Tel. (0331) 866-3853
Bildungsserver des LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg informiert auf seiner Themenseite Europabildung in der Schule über internationalen Schüleraustausch und Austauschprogramme
Hier werden neben Informationen und Verweisen auch div. Handreichungen zu internationalem Lernen in der Schule angeboten.
Berufliche Bildung Erasmus+
Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.
Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:
https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte
Verzeichnet sind dort:
- abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
- Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
- und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.
Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.
Internationale Jugendarbeit / Jugendbegegnung
Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert auf seiner
Website über Internationale Jugendarbeit und gibt dort auch Ansprechpersonen an.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Auf einer Unterseite wird über die Förderung von Jugendbildung und Jugendbegegnung informiert.
Förderung
Bildungsserver des LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg informiert über
Fördermöglichkeiten für Schülerbegegnungen im Rahmen langfristig angelegter Schulpartnerschaften des Landes Brandenburg.
Es werden die geltenden Richtlinien und Formulare verlinkt.
Grundlage der Förderung ist die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches (RL-Schüleraustausch - RLSchA)
Antrags- und Bewilligungsbehörde
Staatliches Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1, 03046 Cottbus
Simone Schüler
Tel.: (0355) 4866 502
Fax: (0331) 27548 3781
Es werden weiterhin Hinweise zur Förderung von Gedenkstättenfahrten nach Polen gegeben.
Anerkennung von Auslandsschuljahren
Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese Informationsflyer wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.
Keine Förderung individueller Schüleraustausche
Individuelle und längerfristige Gastschulaufenthalte werden vom Land Brandenburg nicht gefördert.
Aus- und Fortbildung
Bildungssserver des LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg informiert auf seiner Themenseite Austauschprogramme auch über die Möglichkeit von Fremdsprachenassistenzkräften im In- und Ausland und verweist auf den Pädagogischen Austauschdienst (PAD).
Schulamt Cottbus
Für die landesweite Aufgabe „Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch“ zuständig ist das
Staatliche Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1, 03046 Cottbus
Simone Schüler
Tel.: (0355) 4866 502
Fax: (0331) 27548 3781
Im Rahmen dieser Aufgabengebiete werden Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zu allen Fragen rund um den Austausch beraten. Schwerpunkte stellen dabei die Förderung von Schülerbegegnungen durch das Land Brandenburg, das deutsch-französische Austauschprogramm "VOLTAIRE" und das Fremdsprachenassistenzprogramm dar.
Strukturen und Hintergründe
Die Zusammenarbeit mit Polen hat in Brandenburg Verfassungsrang: Die herausragende Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Nachbarland ist in Artikel 2 der Landesverfassung verankert.
Das Bundesland unterhält verschiedene Partnerschaften mit europäischen Regionen, darunter den fünf polnischen Partnerwoiwodschaften Zachodniopomorskie (Westpommern), Lubuskie (Lebuser Land), Dolnośląskie (Niederschlesien), Wielkopolskie (Großpolen) und Mazowieckie (Masowien), der Region Centru (Rumänien) und im Ostseeraum.
Für einzelne dieser Regionen wurden Partnerschaftsbeauftragte engagiert, deren Auftrag die Kontaktpflege in den Partnerregionen, Bildung und Pflege eines Netzwerkes und Initiierung bilateraler Kooperationsprojekte und die Unterstützung bei deren Umsetzung ist.
Informationen zu offiziellen Partnerschaften und Partnerschaftsbeauftragten
Informationen zu den europäischen und internationalen Beziehungen des Landes Brandenburg
Die Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e.V. informiert über internationale Städtepartnerschaften u.a. der Landeshauptstadt Potsdam
Entwicklungszusammenarbeit
Das Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“ informiert über die Partnerschaften Brandenburgs und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit des Bundeslandes mit Ländern des Globalen Südens.
Internationales Lernen
Die RAA Brandenburg bietet Bildungsangebote an, die sich an Schülerinnen, Lehrkräfte, engagierte Jugendliche und junge Erwachsene sowie Multiplikatorinnen in Brandenburg richten und deren Gestaltungskompetenzen für eine nachhaltige, global gerechte Gesellschaft stärken:
https://raa-brandenburg.de/Projekte-Programme/Globales-Lernen
Der Internationale Bund in der Region Brandenburg Nordost fördert mit internationalen Projekte interkulturelles Lernen, die Entwicklung von Sprachkompetenz, Akzeptanz und Toleranz.
https://www.internationaler-bund.de/standort/211159/
Bildungsstätten
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk verzeichnet auf seiner Website Bildungsstätten, die insbesondere Erfahrungen in der Durchführung internationaler Begegnungen haben.
Das Land Brandenburg informiert über die Jugendbildungs- und Begegnungsstätten im Bundesland.
Die Landesorganisationen der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgischer Volkshochschulverband e.V., die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft für politisch-kulturelle Bildung in Brandenburg e. V.) fördern und koordinieren die Weiterbildungsarbeit ihrer Mitgliedseinrichtungen. Auch sie geben auf ihren Websites Hinweise zu internationalem Lernen und Projekten.
Erasmus+
Über geförderte Projekte (Kurzzeitprojekte, akkreditierten Projekte, Kleinere Partnerschaften, Kooperationspartnerschaften) im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
https://erasmusplus.schule/service/dokumentencenter#c1071
Über Teilnehmendenzahlen (Lernende und Personal) sowie akkreditierte Einrichtungen des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Berufliche Bildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA BIBB) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
Kooperation schulisch-außerschulisch
Landeskooperationsstelle Schule - Jugendhilfe
Die Landeskooperationsstelle Schule - Jugendhilfe kobra.net sieht Jugendhilfe und Schule in gemeinsamer Verantwortung für Kinder und Jugendliche und unterstützt Akteure beider Systeme im Land Brandenburg bei der Zusammenarbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams der Landeskooperationsstelle Schule - Jugendhilfe bieten Strategieberatung und Information, unterstützen Akteure beider Systeme bei der Konzept- und Strukturentwicklung, qualifizieren, moderieren und gründen/begleiten Arbeitsgruppen und Netzwerke.
Kobra.net GmbH
Benzstraße 8/9, 14482 Potsdam
Telefon: 0331-70469-56
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.kobranet.de
Rechtliche Voraussetzungen
Im Brandenburgischen Schulgesetz heißt es:
„§ 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen, öffentlichen Einrichtungen und den Kirchen
(1) Die Schulen sollen mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenarbeiten. Sie achten dabei die fachlichen Grundsätze und das Selbstverständnis der Kooperationspartner. Sie können nach Zustimmung durch das staatliche Schulamt und den Schulträger Vereinbarungen insbesondere mit einem Träger der Jugendhilfe über die Durchführung von Sozialarbeit oder von Freizeitangeboten an der Schule treffen, soweit der Schulträger nicht selbst solche Vereinbarungen trifft.Schulen können in Zusammenarbeit insbesondere mit Unternehmen der Wirtschaft, mit Hochschuleinrichtungen, Einrichtungen der Weiterbildung und in integrierten Projekten von Jugendhilfe und Schule (praxisbezogene Angebote) im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften besondere Unterrichtsangebote einrichten, die insbesondere schulisches Lernen sowie berufsorientierende und studienvorbereitende Maßnahmen miteinander verbinden.
Oberste Landesschul- und Jugendbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Förderung
Kooperation von Trägern der Jugendarbeit und Schulen
In der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg heißt es:
„2.4. Projekte in Kooperation von Trägern der Jugendarbeit und Schulen können gefördert werden, wenn die zwischen beiden Partnern abgestimmte Konzeption den außerschulischen sozialpädagogischen Charakter des Projektes erkennen lässt und die Prinzipien der Jugendarbeit wie z. B. Freiwilligkeit der Teilnahme sowie Jugend-beteiligung gewahrt bleiben.
[…]3. Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die grundsätzlich auf Landesebene in mindestens vier Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis im Land Brandenburg haben.“
Oberste Landesschul- und Jugendbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Bildungspolitik
Koalitionsvertrag 2019-2024
Der Koalitionsvertrag „Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Sicherheit“ zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Grüne geht auch auf den internationalen Schüler- und Jugendaustausch sowie die Vertiefung der Beziehungen zum Nachbarland Polen ein:
Kapitel „Europapolitische Zivilgesellschaft in Brandenburg“
„Wir stehen für ein Europa der Menschen. Daher werden wir intensiv mit europäischen Bewegungen wie dem Forum Europa Brandenburg, der Europa Union, den Jungen Föderalisten und der Europäischen Bewegung in Brandenburg zusammenarbeiten und insbesondere den grenzüberschreitenden Austausch durch Schul- und Hochschulpartnerschaften sowie Partnerschaften auf Kommunal- oder Vereinsebene fördern.
Insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende sollen die Möglichkeit haben, an Austauschprogrammen teilzunehmen. Dem Thema Europa soll im Schulunterricht mehr Gewicht verliehen werden. Hier sind den Schulen und der Landeszentrale für politische Bildung als Akteuren die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.“ (Z 1265-73)
Kapitel „Jugend“
„Der Landesjugendplan, der Grundlage für die Jugendförderung, die außerschulische Jugendbildung, die internationale Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit ist, wird weiterentwickelt. [...] Das Land Brandenburg wird Jugendaustauschmaßnahmen im europäischen Kontext, insbesondere mit der Republik Polen und anderen östlichen Nachbarn, verstärken.“ (Z 1798-1806)
Kapitel „Europa/Polen“
„Um dem besonderen Auftrag der brandenburgischen Landesverfassung gerecht zu werden, ist die Kooperation von Brandenburg mit seinen polnischen Nachbarwojewodschaften besser zu koordinieren und weiter zu intensivieren. Hierfür wird die Koalition eine einheitliche Strategie entwerfen und die Funktion einer oder eines Beauftragten für Brandenburgisch-Polnische Beziehungen einrichten. Diese Funktion wird der Staatssekretärin bzw. dem Staatssekretär im Ministerium für Europa übertragen.“ (Z 1285-89)
„Die Koalition wird die Zusammenarbeit zwischen brandenburgischen und polnischen Bürgerinnen und Bürgern weiter intensivieren, insbesondere im Rahmen von kommunalen Partnerschaften und grenzüberschreitender Zivilgesellschaft und Initiativen. Das bildungspolitische Instrument der Gedenkstättenfahrten nach Polen soll ausgebaut und auf Gedenkorte der polnischen Geschichte erweitert werden.“ (Z 1291-95)
„Die Koalition wird den Immersionsansatz in Kitas besonders unterstützen, der Kindern im Rahmen des „Eintauchens“ in die Nachbarsprache einen leichten Zugang zur Sprache ermöglicht. Die Koalition wird im Rahmen der Erarbeitung des geplanten Mehrsprachigkeitskonzeptes den notwendigen Bedarf ermitteln, um die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen hierfür abzusichern, inklusive der Lehramtsausbildung. Die Gründung deutsch-polnischer Schulen wollen wir ermöglichen, Europaschulen wollen wir stärker unterstützen. Zudem ist eine bessere Vernetzung von Schulen, Hochschulen und Weiterbildungsträgern notwendig. Wir wollen die Kooperation zwischen Hochschulen in Brandenburg und Polen ausbauen.“ (Z 1312-19)
Anfragen, Anträge und Beschlüsse
Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Brandenburgischen Landtages aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert: