Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Mecklenburg-Vorpommern
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit.
Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Information
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Über „Internationales“ im Bildungsbereich informiert das
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124, 19055 SchwerinE-Mail: [email protected]
auf seiner Website.
Verweise führen u.a. zu den Seiten des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern.
Hier finden sich auf Unterseiten u.a. zu Erasmus+ und eTwinning, Fremdsprachenassistenzen und Lehrkräftefortbildungen im Ausland, Schulen mit internationalem Profil, Schüleraustausch und Auslandsjahr mehr Informationen und weitere Ausschreibungen.
Hier finden Sie auch den Kontakt zu einer Ansprechperson.
Erasmus+
Die Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung informiert auf ihrer Website:
Zuständige Landesstelle für Erasmus+
für allgemeine Anfragen zu Erasmus+ und eTwinning
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Qualitätsentwicklung, Referat IQ 2
19048 Schwerin
Frau Vera Züge
v.zuege(a)iq.bm.mv-regierung.de
Tel. 0385 588-17857
Fax 0385 588-17857
Berufliche Bildung Erasmus+
Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.
Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:
https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte
Verzeichnet sind dort:
- abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
- Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
- und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.
Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124, 19055 SchwerinReferat 210: Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, Regionale Förderung der sozialen Teilhabe
Landesjugendring M-V
Auf der Website des Landesjugendrings heißt es:
„Der Landesjugendring M-V setzt sich für die internationale Jugendarbeit ein! Wir ermöglichen zudem Jugendbeteiligung auf internationaler Ebene. Und wir engagieren uns in der internationalen Jugendpolitik. […] Für Jugendverbände, Vereine und Fachkräfte
- Vernetzung mit potenziellen Kooperationspartner*innen im In- und Ausland,
- Bekanntmachung aktueller Förderprogramme, Weiterbildungen und anderer Fachinformationen,
- Beratung und Unterstützung bei internationalen Aktivitäten,
- Initiierung und Organisation von Pilotprojekten und Fachveranstaltungen.
Hier wird auch ein persönlicher Kontakt angegeben.
Geschäftsstelle des Landesjugendrings M-V e.V.
Goethestr. 73, 19053 Schwerin
Förderung
Projektorientierte Begegnungen mit Schulen in MOE sowie Israel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Förderungen für Schüleraustausch und Schulpartnerschaften ausschließlich über das Programm Projektorientierte Begegnungen mit Schulen in Mittel- und Südosteuropa sowie Israel.
Allgemeinbildende und berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Zuschüsse für solche Begegnungen mit Schulen in Mittel- und Südosteuropa sowie Israel beantragen.
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zur „Förderung von projektorientierten Begegnungen zwischen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas sowie Israel im Rahmen von Schulpartnerschaften“ vom 14. März 2016.
Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern (im Punkt „Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas & Israel“). Hier wird auch eine Ansprechperson genannt.
Antrags- und Bewilligungsbehörde
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Institut für Qualitätsentwicklung, Referat IQ 2
19048 Schwerin
Zuschüsse für den individuellen Schüler:innenaustausch aus Landesmitteln konnten nicht ermittelt werden.
Anerkennung von Auslandsschuljahren
Die Kultusverwaltung Mecklenburg-Vorpommern gibt auf den Seiten des Bildungsservers Hinweise für die Vorbereitung und Anerkennung eines Auslandsschuljahres.
Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese Informationsflyer werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.
Informationsflyer zur Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 2009)
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen
Maßnahmen Internationaler Jugendarbeit können durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (§2 „Kinder- und Jugendarbeit“ Abs. 4. „internationale Jugendarbeit“) gefördert werden.
Auf seiner Website informiert das Landesamt für Gesundheit und Sport über Förderungen im Bereich internationale Jugendarbeit und Jugendaustausch.
Eine Förderung der Internationalen Jugendarbeit ist in der Richtlinie zur Förderung der internationalen Jugendarbeit in Abschnitt 5 (LJP - 5) vorgesehen.
Hier werden auch weitere Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt und eine Ansprechperson genannt.
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Abteilung 2 Jugend und Familie
Antrags- und Bewilligungsbehörde
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 2 Förderangelegenheiten
Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock
Aus- und Fortbildung
Lehrkräftefortbildungen im Ausland
Über Fortbildungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern sowie Lehrkräftefortbildungen im Ausland informiert der Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern auf seinen Seiten.
Fremdsprachenassistenzkräfte / Hospitationen im Ausland
Der Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern verweist auf seiner Website auf Programme für Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus Deutschland und aus dem Ausland.
Die Programme werden vom Pädagogischen Austauschdienst der KMK umgesetzt.
Strukturen und Hintergründe
Partnerschaften und Kooperationen des Bundeslandes
Über Partnerschaften und Kooperationen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Website.
Dort heißt es:
„Ein wesentliches Element des internationalen Netzwerkes sind die partnerschaftlichen Beziehungen, die auf der Basis der geographischen Nähe im Ostseeraum und historischer Verbindungen aufgebaut wurden. Die Zusammenarbeit erstreckt sich über die Bereiche Logistik, Erneuerbare Energien, Tourismus, Wissenschaft und Forschung sowie Gesundheitswirtschaft, aber auch Kultur, Jugend und Sport.
Partnerschaftliche Beziehungen Mecklenburg-Vorpommerns bestehen mit:
- der Wojewodschaft Westpommern (Verwaltungssitz Stettin) (Polen)
- der Wojewodschaft Pommern (Verwaltungssitz Danzig) (Polen)
- der Region Südwestfinnland (Verwaltungssitz Turku) (Finnland)
- Mecklenburg County (Charlotte) (North Carolina, USA)
Gepflegt werden die regionalen Partnerschaften durch gegenseitige Wirtschaftsdelegationsreisen, die gemeinsame Beteiligung an EU-Projekten und die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.
- die Partnerschaft mit dem Leningrader Gebiet (Verwaltungssitz St. Petersburg) (Russische Föderation) ist bis auf Weiteres ausgesetzt.
Entwicklungszusammenarbeit
Auf dem Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“ heißt es
„Bildung für nachhaltige Entwicklung/Globales Lernen wird im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung über BNE-Regionalberaterinnen und –berater in den vier Staatlichen Schulämtern, der Berufsschulaufsicht umgesetzt und im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) fachlich begleitet.
Unter seiner Federführung arbeitet eine Landesarbeitsgruppe Bildung für nachhaltige Entwicklung (LAG BNE) mit über 40 Mitgliedern aus verschiedenen Ministerien und Nichtregierungsorganisationen.“
Weitere Informationen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Bundeslandes gibt es auf ez-der-laender.de/bundesland/mecklenburg-vorpommern
Städtepartnerschaften
Über die
Datenbank der kommunalen Partnerschaften des Rats der Gemeinden Europas
von Orten in Mecklenburg-Vorpommern herausfinden. Aktuell wurden hier über 135 Partnerschaften eingetragen.
UNESCO-Projektschulen
Die Zahl der UNESCO-Projektschulen in Mecklenburg-Vorpommern wird mit 7 oder 8 angegeben. Sie arbeiten gemeinsam mit 180 UNESCO-Projektschulen in Deutschland und rund 7.000 Schulen in fast allen 191 Mitgliedsstaaten der UNESCO zusammen.
https://www.bildung-mv.de/lehrer/internationales/schulen-mit-internationalem-profil/
Karte: https://www.unesco.de/bildung/unesco-projektschulen/unesco-projektschulen-deutschland#item-19831
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_UNESCO-Projektschulen_in_Deutschland#Mecklenburg-Vorpommern
Europaschulen
Über das Europaschul-Netzwerk in Mecklenburg-Vorpommern informiert der Bildungsserver:
„Europaschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind allgemein bildende oder berufliche Schulen, die sich von anderen Schulen dadurch unterscheiden, dass sie ihr schulisches Profil in besonderer Weise europaorientiert ausrichten.“
Es werden Beschlüsse, Verwaltungsvorschriften sowie weitere nützliche Links angeboten.
Die Karte des Bundesnetzwerks Europaschule e.V. verzeichnet drei Europaschulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Netzwerk BNE für Schulen in MV
Über das Netzwerk heißt es auf den Seiten des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern:
„Das Netzwerk setzt sich zusammen aus schulischen und außerschulischen Partner/innen in der Landesarbeitsgruppe BNE, die sich gemeinsam auf den Weg gemacht haben, Bildung für nachhaltige Entwicklung flächendeckend und umfassend in unseren Schulen im Land zu verankern. Das heißt konkret, Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrkräften und Studierenden Fähigkeiten und (Gestaltungs-)kompetenzen zu vermitteln, um die Zusammenhänge von Natur und Umwelt, Wirtschaft und Sozialem im globalen Kontext zu erkennen, verantwortlich zu handeln sowie an einer lebenswerten Zukunft aktiv mitzuwirken. Themengebiete wie Partizipation, Eine-Welt, Umgang mit der Natur, Lebensräume gestalten, Landwirtschaft, Ernährung, Mobilität usw. werden fächerspezifisch und fächerübergreifend unter ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten bearbeitet. BNE bietet dabei auch hervorragende Ansatzpunkte für Inklusion und interkulturelles Lernen.“
Teilnehmende am Schüleraustausch
Über Teilnehmendenzahlen am internationalen Schüleraustausch in Mecklenburg-Vorpommern liegen keine öffentlichen Zahlen der Landesregierung vor.
2019 beantwortete die damalige Landesregierung mehrere Kleine Anfragen der Abgeordneten Simone Oldenburg wie folgt:
Kl. Anfrage: „Förderung von Schüleraustauschen mit anderen Staaten“ (Drs. 7/4002) zur Zahl der seit 2014/2015 durchgeführten Schüleraustausche:
„Über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vermittelte Individualaustausche mit Frankreich (3 Monate)
2014: 68 Austausche
2015: 62 Austausche
2016: 51 Austausche
2017: 44 Austausche
2018: 50 Austausche
2019: 43 Austausche
„Im Jahr 2018 wurden zwölf Anträge gestellt (alle wurden positiv beschieden, in zwei Fällen wurden die Mittel nicht abgerufen). Im Jahr 2019 sind es bisher acht Anträge (alle wurden positiv beschieden).“
„Im Jahr 2015 wurden 23 Anträge gestellt, im Jahr 2016 waren es 17 Anträge, im Jahr 2017 wurden 16 Anträge gestellt und im Jahr 2018 waren es elf Anträge. Im Jahr 2015 wurden 23 Anträge positiv beschieden. Im Jahr 2016 wurden 17 Anträge positiv beschieden, in drei Fällen wurden die Mittel nicht abgerufen. Im Jahr 2017 wurden 16 Anträge positiv beschieden, in zwei Fällen wurden die Mittel nicht abgerufen. Im Jahr 2018 wurden 11 Anträge positiv beschieden, in zwei Fällen wurden die Mittel nicht abgerufen.“
Erasmus+
Über geförderte Projekte (Kurzzeitprojekte, akkreditierten Projekte, Kleinere Partnerschaften, Kooperationspartnerschaften) im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
https://erasmusplus.schule/service/dokumentencenter#c1071
Über Teilnehmendenzahlen (Lernende und Personal) sowie akkreditierte Einrichtungen des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Berufliche Bildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA BIBB) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
Kooperation schulisch-außerschulisch
Rechtliche Voraussetzungen (Schule)
Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern regelt die Zusammenarbeit zwischen Schule und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von kooperativen Erziehungs- und Bildungsangeboten sowie der Öffnung der Schule nach außen.
§ 40 Öffnung der Schule
(1) Die Schulen öffnen sich gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld. Dazu arbeiten sie zum Beispiel mit anderen Schulen, mit außerschulischen Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Rechts und Personen zusammen, deren Tätigkeiten die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages befördern.
(2) Geeignete Formen der Zusammenarbeit nach Absatz 1 können in den Unterricht einbezogen werden.§ 59a Kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote
(1) Im Einvernehmen mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe können an Schulen kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote eingerichtet werden, die zusätzlich Leistungen der Jugendhilfe umfassen. Die Zusammenarbeit bedarf einer Vereinbarung zwischen der Schule, wobei dort ein Beschluss der Schulkonferenz erforderlich ist, dem Schulträger und dem Träger der Jugendhilfe. […] Kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote einschließlich der Vereinbarung nach Satz 2 bedürfen der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde und des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.. (…)
Oberste Landesschulbehörde
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
E-Mail: [email protected]
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen (Jugend)
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz enthält keinen Hinweis auf Finanzierungsmöglichkeiten für Kooperationen der Kinder- und Jugendarbeit mit Schulen.
Es gibt Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern ab 2015. Auf Grundlage dieser Empfehlungen wurden Träger der freien Jugendhilfe gegründet, die Schulen unterstützen und Schulsozialarbeit anbieten, etwa Öffnung der Schulen e.V. - Schulsozialarbeit in Greifswald
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Abteilung 2 Jugend und Familie
Referat 200 (Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Rechtsangelegenheiten)
Über Möglichkeiten und Chancen der Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Kooperationspartnern, darunter auch Finanzierungen, informiert die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V
Serviceagentur Ganztägig lernen M-V
RAA Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Am Melzer See 1, 17192 Waren (Müritz)Telefon: +49 3991 / 66 96 0
Bildungspolitik
Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag „AUFBRUCH 2030. Verantwortung für heute und morgen. Für ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nachhaltiges Mecklenburg-Vorpommern“ zwischen SPD und DIE LINKE heißt es:
„V. Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien
„Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, die deutsch-polnische Zusammenarbeit an den Schulen weiterzuführen und auszubauen.“ (S. 45)XIV. Europa und internationale Beziehungen
Jugend verbindet: Deshalb ist der Schüler- und Jugendaustausch zentraler Bestandteil unserer internationalen Zusammenarbeit. Wir wollen diesen Austausch intensivieren und insbesondere an Schulen verstärkt dafür werben. Die Koalitionspartner wollen internationale Schüleraustausche mit Polen, Frankreich und Russland, nach dem Beispiel der durch das Deutsch-Polnische und durch das Deutsch-Französische Jugendwerk organisierten oder vom Verein Deutsch-Russische Partnerschaft geförderten Schüleraustausche, verstärken.“ (S. 74)
Anfragen, Anträge und Beschlüsse
Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert: