Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Sachsen-Anhalt

Untertitel
Informationen und Rahmenbedingungen
Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Sachsen-Anhalt - Informationen und Rahmenbedingungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit. 

Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Information

Schulischer Austausch allgemein

Die Kultusverwaltung informiert auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt über internationalen Austausch und entsprechende Förderprogramme:
https://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/schulformuebergreifende_themen/intern__bildung_europabildung.htm

Zuständig ist das

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg

Referentin für EU- und internationale Bildungsangelegenheiten im Schulbereich:
Stefanie Sasaki-Sellmer, Telefon +49 391 567-3646

Referat 25: EU- und internationale Angelegenheiten, fächerübergreifende Themen und schulische Migrationsangelegenheiten:
Sabine Banse, Telefon +49 391 5677674

EU-Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt

Die Beratungsstellen stehen als Anlaufstellen für Fragen bei der Umsetzung eigener europäischer Projektideen zur Verfügung, darunter auch Bildungs- und Austauschprojekte:

https://europa.sachsen-anhalt.de/service/ansprechpartner/eu-beratungsstellen-in-sachsen-anhalt

 

Berufliche Bildung Erasmus+

Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.

Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:

https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte

Verzeichnet sind dort:

  • abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
  • Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
  • und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.

Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.

GOEUROPE!

Als Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt informiert und berät GOEUROPE! umfassend und stets auf den neuesten Stand zu EU-Lernmobilitäten und Fördermöglichkeiten im Jugendbereich für Jugendliche, MultiplikatorInnen, Jugendverbände, Vereine, öffentliche Träger und Kommunen.

GOEUROPE!
bei der Bildungsnetzwerk Magdeburg gGmbH
Lüttgen-Ottersleben 18a, 39116 Magdeburg

Telefon: +49 (0) 391 63 60 18 0
E-Mail: [email protected]

 

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese AJA-Informationsflyer über die Richtlinien der Bundesländer und deren Anerkennung von Auslandsschuljahren sind in Kooperation und / oder in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt worden.

Download Flyer Sachsen-Anhalt

 

Förderung

Schulischer Austausch

Antrags- und Bewilligungsbehörde

ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Auf seiner Website stehen Antragsformulare und weitere Informationen zur Verfügung.

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06102 Halle/ Saale
Simone Höpfner, Telefon: +49 345 514 1939

Internet: https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulfachliche-beratung/internationales
 

Jugendaustausch

Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit werden auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gefördert.

Oberste Landesjugendbehörde:

Ministerium für Arbeit, und Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25, 39114 Magdeburg
Postanschrift: Postfach 39 11 55

Zuständiges Referat: Referat 44: Jugendpolitik, Jugendarbeit, Jugendschutz
E-Mail: [email protected]
 

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Landesjugendamt
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06122 Halle
Telefon:  +49 345 514 1619

Informationen zu Förderungen

Übersicht der Ansprechpersonen
 

Ja. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE 08/14178 vom 28.06.2023 (Drs. 8/2842) heißt es:

„Für den internationalen Schüleraustausch stehen im Einzelplan 07, Ministerium für Bildung bei Kapitel 0707 in der Titelgruppe 70 – „Internationale Beziehungen im Bildungsbereich…“ Haushaltsmittel u. a. für Zuschüsse für Reisen im Rahmen internationaler Schüleraustauschprojekte im Zusammenhang mit Schulpartnerschaften und die Reisekosten der Fahrten begleitenden Lehrkräfte und Bildungsverantwortlichen zur Verfügung.“

In der Antwort werden Zahlen für 2019-2022 genannt. Diese wurden im Haushalt für 2024 erhöht.

 

Zuschüsse für den individuellen Schüler:innenaustausch durch das Land konnten nicht ermittelt werden.

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese AJA-Informationsflyer über die Richtlinien der Bundesländer und deren Anerkennung von Auslandsschuljahren sind in Kooperation und / oder in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt worden.

Download Flyer Sachsen-Anhalt

Strukturen und Hintergründe

Sachsen-Anhalt pflegt den Austausch mit zwei Partnerregionen:

  • Centre-Val de Loire (Frankreich)
  • Masowien (Polen)

https://europa.sachsen-anhalt.de/internationales/partnerregionen-des-landes

 

Europaschulen

Das Netzwerk der Europaschulen Sachsen-Anhalts umfasst etwa 28 Schulen mit etwa 12000 Schülerinnen und Schülern.

https://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/schulformuebergreifende_themen/intern__bildung_europabildung/netzwerk_europaschulen.htm

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE 08/14178 vom 28.06.2023 (Drs. 8/2842) werden Teilnehmendenzahlen für die Jahre bis 2022 genannt.

 

Kooperation schulisch-außerschulisch

Grundlage im Schulgesetz

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt legt eine Zusammenarbeit von Schulen mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe nahe:

§1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (...)
(4a) Schulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, insbesondere mit Einrichtungen der Familienbildung und den Familienverbänden sowie Trägern der beruflichen Fort- und Weiterbildung, den Musikschulen, den Volkshochschulen sowie Sport- und anderen Vereinen zusammen. Die Schulen können dazu im Einvernehmen mit dem Schulträger Vereinbarungen abschließen. Die Schulträger können auf Wunsch der Schulen den Kooperationspartnern Räume und technische Ausstattung zur Nutzung überlassen.
 

Förderung

In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote heißt es:

1. Vorbemerkungen
Der Auftrag der Schule, jedem jungen Menschen eine seinen Begabungen, seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen entsprechende fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung angedeihen zu lassen, erfordert es, über den Fachunterricht hinaus Schülerinnen und Schülern Angebote zur Mitgestaltung und Mitwirkung in den unterschiedlichsten Projekten, z.B. in den Bereichen Kultur, Technik, Ökologie, Gesundheit, Geschichte, Politik, Soziales zu unterbreiten. Die vorliegende Richtlinie bietet die Möglichkeit der Förderung von Projekten der Schulprogrammgestaltung.
(…)

2.2 Gegenstand der Förderung
2.2.1 Grundsätzlich sind solche Projekte zuwendungsfähig, die
a) konkrete inhaltliche oder organisatorische Bezüge insbesondere zur unterrichtlichen Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule aufweisen,
b) als Bestandteil der Schulprogrammarbeit konzipiert sind und
c) eine Nachnutzung auch durch andere Schulen ermöglichen (Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit).
Darüber hinaus können Vorhaben gefördert werden, die überregionale Bedeutung zu einem der in Buchstaben a bis g genannten inhaltlichen Schwerpunkte besitzen.
Die Vernetzung mit anderen Förderbereichen (z. B. der Kultur, der Jugendhilfe, Verbänden der Umwelterziehung oder der Entwicklungszusammenarbeit) ist anzustreben mit dem Ziel, zusätzliche Wirkungspotenziale für die Schulgestaltung in der Region zu entfalten.

2.2.2 Inhaltlich werden vorrangig Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten gefördert:
a) Demokratie- und Friedenserziehung,
b) Medienbildung/ -erziehung,
c) Kulturelle Bildung,
d) Historische Bildung,
e) Gesundheitsförderung,
f) Ökologische Bildung,
g) Ökonomische Bildung.

 

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/ Saale
Simone Kaiser, Telefon: +49 391 567 5734
Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg

https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulfachliche-beratung/foerderung-von-schulprojekten-bereich-magdeburg

 

Bildungspolitik

Koalitionsvertrag 2021

Am 13. September 2021 wurde im Magdeburger Landtag der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP unterzeichnet.

Das Dokument enthält ein klares Bekenntnis zu Europa und zum internationalen Schüleraustausch:
 

Bildung und Wissenschaft

Politische Bildung

„Wir setzen uns dafür ein, jedem jungen Menschen in Sachsen-Anhalt während seiner Schulzeit einen grenzüberschreitenden Austausch zu ermöglichen. Wer früh andere Länder in all ihren Facetten kennenlernt, weiß kulturelle Vielfalt zu schätzen. Die Förderung des Schüleraustauschs in allen Schul­formen ist ein Ausdruck von Chancen­gerechtigkeit. Ein mögliches Austauschprogramm des Landes muss zunächst den schulischen Austausch stärker in den Fokus rücken, Fördermöglichkeiten aufzeigen und ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten erschließen.
Die Gewährung einer einkommens­abhängigen finanziellen Förderung eines individuellen Schüleraustauschs sowie die Einrichtung eines parlamentarischen Partnerschaftsprogramms wird angestrebt.“ (S. 54f.)

„Jede Schülerin und jeder Schüler soll die Chance auf mindestens einen Gedenk­stätten­besuch im Schulleben bekommen. Dazu werden wir die Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland und von Jugendbegegnungen weiter fördern.“ (S. 54)
 

Ein starkes Sachsen-Anhalt – mit Leidenschaft für ein modernes Europa

Zukunft der EU und Förderung des Europagedankens

„Die Förderung des Europagedankens ist uns dabei auch künftig ein zentrales Anliegen. [...] Die Beratung über Fragen zur europäischen Lernmobilität und die Vermittlung der gemeinsamen europäischen Werte an junge Menschen sollen auch künftig unterstützt werden.“ (S. 145)

Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

„Das Land unterstützt zahlreiche Projekte und Veranstaltungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Sie bereichern die Vielfalt Sachsen-Anhalts und tragen zur interkulturellen Weiterentwicklung des Landes bei. Dabei begegnen sich die Partner auf Augenhöhe und lernen von- und miteinander. Dazu zählen insbesondere internationale Jugendbegegnungen nicht-touristischen Charakters, Maßnahmen der internationalen Städtepartnerschaften und Aktivitäten im Rahmen der Regionalpartnerschaften des Landes.“ (S. 146)
 

Anfragen, Anträge und Beschlüsse im Landtag des Bundeslandes

Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Landtages des Bundeslandes aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert:

Internationaler Schüler- und Jugendaustausch als Thema in Parlamenten:
Parlamentarische Anfragen und Initiativen in den deutschen Bundesländern

 

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