Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Hamburg

Untertitel
Informationen und Rahmenbedingungen
Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Hamburg

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit. 

Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Information

Schul- und Schüleraustausch allgemein

Über „Europa und Internationales“ informiert die

Freie Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Referat B 32: Europa und Internationales

Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg

Auf Unterseiten des Webauftritts finden Interessierte Informationen über internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich sowie entsprechende Ansprechpersonen:

  • Individueller Austausch
    (Suche nach dem richtigen Anbieter, F.A.Q., Auslandsschulbesuch, Gastschüler:innen)
  • Programme der Behörde für Schule und Berufsbildung
    (Zentrale von der Behörde organisierte Austauschprogramme und Projektfahrten)
  • Weitere Themen rund um den Auslandsaufenthalt
    (Finanzierung, Auslandspraktika, Projektaustausche, Besuch einer Deutschen Auslandsschule oder einer Fernschule, Zeugnisanerkennung und mehr …)

Erasmus+

Die Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung informiert auf ihrer Website:

Zuständige Landesstelle für Erasmus+
für allgemeine Anfragen zu Erasmus+ und eTwinning

Freie Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Referat B 32: Europa und Internationales

Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg

Referatsleitung: Dr. Jochen Schnack,
Telefon: +49 40 428 63 2247

Weitere Ansprechpartnerin:
Sissa Carlsson, Telefon: +49 40 42 863 - 2249


Es gelten länderspezifische Regelung bei Antragstellung zu Erasmus+ Schulbildung.

 

Berufliche Bildung

Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) verfügt in der Leitstelle Berufliche Bildung International über über ausgezeichnete Expertise im Bereich der internationalen Mobilitäten und der Implementierung von Elementen der dualen Berufsausbildung im Ausland in Form von internationalen Beratungsaktivitäten und dem Aufbau globaler Lernpartnerschaften. Schülerinnen und Schülern werden zu Auslandspraktika im europäischen- und außereuropäischen Ausland beraten.

Ansprechpersonen:

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)
Leitstelle Berufliche Bildung International
Hamburger Straße 131, 22083 Hamburg

Referentin für internationale Mobilitäten
Janine Frommann, Telefon +49 40 42 863 2969
 

Leiterin der Leitstelle
Beate Gröblinghoff, Telefon: +49 40 42863-2627
 

Für Auslandsaufenthalte innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der
Berufsausbildung bieten das HIBB und Arbeit und Leben Hamburg ebenfalls eine Beratung an.

Website: https://hamburg.arbeitundleben.de/mobilitaetsagentur/auszubildende

Berufliche Bildung Erasmus+

Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.

Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:

https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte

Verzeichnet sind dort:

  • abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
  • Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
  • und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.

Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Die Hamburger Sozialbehörde fördert die internationale Jugendarbeit und den Austausch von Fachkräften der Jugendhilfe. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.

Freie Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Abt. Überregionale Förderung und Beratung - Landesjugendamt (FS 4)
Sachgebiet Jugendverbandsarbeit / Internationale Jugendarbeit

Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg

Rainer Schwart, Telefon: +49 40 42863-3850

Andrea Krieger, Telefon: +49 40 42863-2980
 

Hamburger Netzwerk Internationale Jugendarbeit

Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Fachkräften aus allen Bereichen der Austauschszene und Jugendarbeit in Hamburg. Die Träger organisieren vielfältige Formate, von Jugendbegegnungen und Fachkräftebegegnungen, internationalen Jugendaktivitäten bis zu individuellen Mobilitätsmaßnahmen wie Freiwilligendiensten, langfristigem Austausch und Au-Pair. Hier tauschen sich Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierte aus, die von Hamburg aus internationale Austauschprojekte mit Kindern und Jugendlichen erfolgreich auf den Weg gebracht haben oder in Zukunft Projekte auf den Weg bringen möchten. Das Netzwerk dient zum fachlichen Austausch, zur Weiterentwicklung der Arbeit und zum voneinander Lernen.

Netzwerk Internationale Jugendarbeit Hamburg
c/o european playwork association e.V. (e.p.a. e.V.)
Palmaille 102, 22767 Hamburg

Telefon: +49 40 433 199
E-Mail: [email protected]

Förderung

Förderung durch Landesmittel

Auf der Website der Hamburger Schulbehörde heißt es:

„Internationale Begegnungsmaßnahmen mit Projektcharakter im Rahmen von Schulpartnerschaften und Schüler:innenaustausch, insbesondere mit Hamburgs Partnerstädten, dienen der Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften. Schulen, die entsprechende Aktivitäten planen und eine finanzielle Unterstützung benötigen, können bei der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) einen Zuschuss zu den Projektkosten beantragen. Die Förderung steht, wie bei allen Förderprogrammen, unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Die Hamburger Schulbehörde stellt auch Haushaltsmittel für die Erstattung von Reisekosten schulischen Personals im Rahmen von Schulfahrten zur Verfügung.

Lt. Richtlinien für Schulfahrten (2023) „kann eine Schule zusätzliche Reisekostenzuschüsse aus ihrem Schulbudget gewähren oder für die finanzielle Unterstützung in Härtefällen Zuschüsse bei der Behörde beantragen, sofern die Sorgeberechtigten ihre Reisekosten nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen.“
 

Auf ihrer Website gibt die Hamburger Schulbehörde Hilfestellung im Hinblick auf schulrechtliche Aspekte bei der

  • Planung eines Auslandsschulbesuchs sowie der
  • Aufnahme von ausländischen Gastschüler:innen

 

Auf der Website der Hamburger Schulbehörde heißt es außerdem:

„Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensabhängige finanzielle Förderung für Schüler:innen, die für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres eine vergleichbare Schule im Ausland besuchen werden. Die Beratung und Antragstellung erfolgt in der Hamburger Schule.“

Die Richtlinie Förderung eines Auslandsaufenthaltes und ein Antragsformular sind hier zu finden: https://www.hamburg.de/bsb/startseite-auslandsprogramme/

 

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese Informationsflyer wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.

Download Flyer Hamburg Stadtteilschule

Download Flyer Hamburg Gymnasium

 

Förderung von internationalem Jugendaustausch

Auf der Website der Hamburger Sozialbehörde heißt es:

„Hamburg fördert Jugendaustauschprogramme auf der Grundlage des Hamburger Landesförderplans ‚Familie und Jugend‘ (2023-2027).“

An dieser Stelle werden auch ein Merkblatt und Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Auf weitere Fördermöglichkeiten wird verwiesen.

Aus- und Fortbildung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Die Hamburger Schulbehörde informiert Lehrkräfte auf Ihrer Website über Möglichkeiten zu

  • Fortbildungen
  • Auslandsschuldienst
  • Austauschprogrammen für Lehrkräfte

Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)

Mit einem Fortbildungs- und Schulbegleitungsangebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung unterstützt das Hamburger Landesinstitut auch zu interkulturellem Lernen.

Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)
Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung
Postadresse: Felix-Dahn-Str. 3, 20357 Hamburg, HVV
Büros: Hohe Weide 16, 20259 Hamburg, 3. Etage, Räume 319–322

E-Mail: [email protected]

Länderkoordinatoren

Die Hamburger Schulbehörde hat Länderkoordinatoren für schulischen Austausch mit Tansania und Russland benannt:

„Die Länderkoordinatoren (…)unterstützen Hamburger Lehrkräfte bei Aufbau und Pflege internationaler Schulkontakte sowie bei der Einrichtung oder dem Ausbau von schulischen Angeboten rund um die Sprache und Kultur des entsprechenden Landes.“


 

„Hamburg macht Schule“

In einem Themenschwerpunkt Internationale Bildungskooperationen liefert die Ausgabe 1/2020 der Zeitschrift „Hamburg macht Schule“ des Hamburger Institus für Lehrerbildung und Schulentwicklung Beispiele und Hilfestellungen für internationale Projekte.

Strukturen und Hintergründe

Partnerschaften und Kooperationen Hamburgs

Hamburg versteht sich als Tor zur Welt.

Auf den Seiten des Hamburger Senats heißt es:

„Städtepartnerschaften zwischen Hamburg und anderen Städten bestehen inzwischen rund um den Erdball auf mehreren Kontinenten.“

  • Chicago (USA), seit 1994
  • Marseille (Frankreich), seit 1958
  • Osaka (Japan), seit 1989
  • Prag (Tschechien), seit 1990
  • Shanghai (VR China), seit 1986
  • St. Petersburg (Russland), seit 1957
  • León (Nicaragua), seit 1989
  • Dar es Salaam (Tansania), seit 2010

Entwicklungszusammenarbeit

Das Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“ informiert über die Partnerschaften und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit Hamburgs mit Ländern des Globalen Südens.

UNESCO-Projektschulen

In Hamburg gibt es mehrere UNESCO-Projektschulen.

Einige von ihnen werden auf der Website des Deutschen UNESCO-Komitees vorgestellt:

Gemeinsam mit knapp 300 UNESCO-Projektschulen in Deutschland und rund 7000 Schulen in fast allen 191 Mitgliedsstaaten der UNESCO sind sie Teil des weltweiten Schulprojekts UNESCO-Projektschulen (Associated Schools Project - ASP) der UNESCO.

Europaschulen

Die Hamburger Schulbehörde verweist auf die Hamburger Europaschulen:

„Bei der Bezeichnung „Europaschule“ handelt es sich um einen Titel, der auf Antrag zusätzlich zum bisherigen Schulnamen von denjenigen Schulen geführt wird, die sich in ihrem Schulprofil bewusst und selbst gewählt eine besondere europäische Ausrichtung gegeben haben.

Diese drückt sich beispielsweise konkret in der aktiven Teilnahme an EU-Programmen, der regelmäßigen Durchführung von Schüler:innenaustauschen beziehungsweise der Netzwerkbildung mit Partnerschulen im europäischen Ausland und einer besonderen Schwerpunktsetzung im Sektor des Fremdsprachenunterrichts aus.“

Informationen des Senats

In der Antwort des Hamburger Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) „Werden die Chancen und Möglichkeiten von internationalen Schüleraustauschprogrammen vollständig ausgeschöpft?“ (Drs. 22/2459) heißt es am 11.12.2020:

„Die Hamburger Schulen haben ein großes Interesse an der Gestaltung von Austauschprogrammen und Auslandsprogrammen. Überdies beteiligen sich Schülerinnen und Schüler rege an den entsprechenden Angeboten und Programmen, um Erfahrungen im Ausland zu machen. So wurden im Schuljahr 2019/2020 800 Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt. Im Rahmen der Hamburger Städtepartnerschaften haben an den Schüler-Austauschprorammen im Jahr 2019 15 weiterführende Schulen sowie die Jugendmusikschule (JMS) teilgenommen.

Ferner beteiligen sich aktuell zwölf allgemeinbildende Schulen am Programm „Erasmus+“. Außerdem nahmen rund 1.400 Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen im Jahr 2019 die entsprechenden Angebote für ein Auslandspraktikum wahr, was einem Anteil von fast 10 Prozent aller Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr entspricht.“

Im Dokument werden weitere Teilnehmendenzahlen zu Maßnahmen des internationalen Austauschs gegeben.

Erasmus+

Über geförderte Projekte (Kurzzeitprojekte, akkreditierten Projekte, Kleinere Partnerschaften, Kooperationspartnerschaften) im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:

https://erasmusplus.schule/service/dokumentencenter#c1071

Über Teilnehmendenzahlen (Lernende und Personal) sowie akkreditierte Einrichtungen des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Berufliche Bildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA BIBB) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:

https://www.na-bibb.de/presse/statistik

Kooperation schulisch-außerschulisch

Rechtliche Voraussetzungen (Schule)

Im Hamburger Schulgesetz gibt es keine Erwähnung von Kooperationen zwischen Schule und Jugendarbeit.

§ 7 (1) sieht die Zusammenwirkung der Schulen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages mit anderen behördlichen Einrichtungen vor.

§ 78a sieht berufsbezogene „Lernortkooperationen“ an staatlichen berufsbildenden Schulen vor. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Schulen fördern und durch Absprachen die Qualität der Berufsausbildung weiterentwickeln.  

Oberste Landesschulbehörde

Freie Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg

Fördergrundlagen (Jugend)

Hamburg fördert Jugendaustauschprogramme auf der Grundlage des Hamburger Landesförderplans „Familie und Jugend“ (2023-2027).

Der Landesförderplan der Freien Hansestadt Hamburg nennt kein Förderprogramm speziell für Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule.

Im Abschnitt über die „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft“ (1.5 S. 18) werden Schülerinnen und Schüler neben anderen als Zielgruppe genannt für den Fall, dass es „… sich um Kooperationsprojekte mit Schulen im Stadtteil handelt“.

Im Rahmen der „Allgemeinen Anforderungen“ in Abschnitt 3: Internationale Jugendarbeit heißt es: Ebenso werden Projekte gefördert, die im Rahmen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule durchgeführt werden.

Oberste Landesjugendbehörde

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Familie, FS 4: Überregionale Förderung und Beratung/Landesjugendamt
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
 

Regionale Kooperation von Schule und Jugendhilfe (ProRegio)

Es gibt ein Projekt Regionale Kooperation von Schule und Jugendhilfe (ProRegio):

„Gemeinschaftsprojekt der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). ProRegio stellt Mittel zur Verfügung, um gemeinsame, innovative Projekte von Schule und Jugendhilfe – insbesondere im Rahmen Offener Kinder- und Jugendarbeit – zu unterstützen.“

Weitere Informationen und Ansprechpersonen:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/familie/jugendhilfe/pro-regio-37836

Bildungspolitik

Koalitionsvertrag 2020-2025

Im Koalitionsvertrag „Zuversichtlich, solidarisch, nachhaltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten“ zwischen der SPD Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen Hamburg heißt es:

Abschnitt: HAMBURG – TEIL VON EUROPA UND INTERNATIONAL VERNETZT

Die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen
(…) „Bürger*innen, die bislang weniger Kontakt zur EU haben, sollen besonders in den Fokus genommen werden. Außerdem wollen wir über die Schulen und die Jugendarbeit einen besseren Zugang zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewinnen. Gerade die junge Generation braucht Gelegenheiten, um zu erleben, dass Europapolitik nichts Entferntes ist, das aus Brüssel kommt, sondern dass sie konkret vor Ort mitgestaltet werden kann. Das Europawissen an Schulen soll weiter gestärkt werden. Hierzu sollen Bildungspläne überprüfen und Schüler*innenaustausche an allen Schulformen weiterhin gefördert werden.“ (S. 194f.)

Internationaler Austausch
„Gerade für die junge Generation ist es wichtig, dass Europa und die Welt erfahr- und erlebbar gemacht werden. Die Koalitionspartner unterstreichen den Wert von internationalen Austausch- und Begegnungsprogrammen nach der Überwindung der Corona-Pandemie und setzen sich für eine Stärkung dieser Programme, auch über den Weg des Schüler*innen- und Jugendaustausches, ein.“ (S. 196)

Anfragen, Anträge und Beschlüsse

Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert:

Internationaler Schüler- und Jugendaustausch als Thema in Parlamenten:
Parlamentarische Anfragen und Initiativen in den deutschen Bundesländern

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