Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Niedersachsen
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit.
Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Information
Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch
Das Niedersächsische Kultusministerium hat Informationen zu internationalen Themen und besonders zu den Bereichen Erasmus+, Europaschulen in Niedersachsen, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche, Internationalisierung der Beruflichen Bildung und weiteren Angeboten für Schulen auf dem
beim Niedersächsischen Bildungsportal zusammengestellt.
Dort heißt es:
„Eine breite Palette von fächerunabhängigen Ideen und Angeboten des niedersächsischen Kultusministeriums zum Themenbereich "Europa und Internationales" unterstützt dabei, europäische und internationale Themen in den Schulalltag zu integrieren und 'über den jeweils eigenen Tellerrand hinaus' zu schauen.
Dazu gehören Informationen zu Schulprojekten und -partnerschaften, Schüleraustauschprogrammen sowie zur Internationalisierung der beruflichen Bildung.
Lehrkräfte und Schulen finden hier außerdem Qualifizierungs- und Beratungsangebote des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) und der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB).“
Beratungsangebot der RLSB
Das Themenportal bietet auch eine Liste der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Europa und Internationales in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung, die Schulen und Lehrkräfte zu allen Angeboten zur Förderung europäischer und internationaler Bildungsarbeit mit den Schwerpunkten „Europaschule in Niedersachsen“, Erasmus+ und eTwinning beraten.
Oberste Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
E-Mail: p[email protected]
Internet: www.mk.niedersachsen.de
Europe Direct
Fünf der bundesweit 50 europe-direct-Informationszentren liegen in Niedersachsen: in Hannover, Aurich, Oldenburg, Lüneburg und Osnabrück. Die Adressen sind zu finden auf den
Die Zentren beantworten Fragen zu Politikmaßnahmen, Programmen und Prioritäten der EU und organisieren Veranstaltungen zu europäischen Themen sowie zur Zukunft der EU. Sie sind Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger.
Angebote für Schulen
Die Zentren stellen aktuelle, auch für Schulen aufbereitete Informationen über die Organe, die Rechtsetzung, über politische Maßnahmen, Programme und Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union zur Verfügung. Sie bieten Vorträge an, moderieren Debatten und verteilen amtliche Veröffentlichungen.
Alle Dienstleistungen sind kostenlos.
Erasmus+
Die Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung informiert auf ihrer Website:
Zuständige Landesstelle für Erasmus+
für allgemeine Anfragen zu Erasmus+ und eTwinning
Die zuständigen Landesstellen entsprechen den
Koordinatorinnen und Koordinatoren für Europa und Internationales in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Für Grundsatzfragen zuständig ist das
Niedersächsische Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
E-Mail: p[email protected]
Internet: www.mk.niedersachsen.de
Länderspezifische Regelung bei Antragstellung zu Erasmus+ Schulbildung:
Der Antrag wird online im EU-Portal eingereicht. Bitte schicken Sie eine Kopie des Antrags elektronisch an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Berufliche Bildung Erasmus+
Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.
Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:
https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte
Verzeichnet sind dort:
- abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
- Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
- und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.
Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.
Oberste Landesjugendbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 302: Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 HannoverTelefon: (0511) 120-0
E-Mail: [email protected]
Hier werden Ansprechpersonen genannt, unter anderem im Niedersächsischen Landesjugendamt.
Niedersächsisches Landesjugendamt
Auf der Website des LJA werden Ansprechpersonen zum Thema Jugendarbeit genannt.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Team 2: Justiziariat, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Kinderschutz
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Förderung
Förderung aus Landesmitteln
Das Niedersächsische Schulgesetz erwähnt den internationalen Schul-/Schüleraustausch nicht.
Auf den Webseiten des Kultusministeriums heißt es:
„Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt das Bestreben allgemein bildender und berufsbildender Schulen, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler, europäische und internationale Themen und Aktivitäten in den Schulalltag zu integrieren.“
Eine Förderung von internationalem Schulaustausch oder Schulpartnerschaften durch das Land Niedersachsen konnte nicht ermittelt werden.
Oberste Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
E-Mail: p[email protected]
Internet: www.mk.niedersachsen.de
Das Kultusministerium verweist jedoch auf seinem Portal Europa & Internationales auf zahlreiche Programme zur Förderung von internationalem Austausch für Schüler:innen, Lehrkräfte und Schulen sowie Beratungs- und Qualifizierungsangebote.
Landesprogramme individueller Schüleraustausch
Im Portal Europa & Internationales des Niedersächsischen Bildungsportals wird auf Programme des individuellen Schüleraustausches verwiesen, darunter auf ein Programm zwischen Niedersachsen und Castilla y León, das offenbar aus Landesmitteln finanziert wird:
bildungsportal-niedersachsen.de/europa-internationales/schuelerinnen-schueler/schueleraustausch
Weitere Zuschüsse für den individuellen Schüler*innenaustausch aus Landesmitteln konnten nicht ermittelt werden.
Anerkennung von Auslandsschuljahren
Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese Informationsflyer wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.
Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen
Internationale Jugendbegegnungen können auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz) vom 15. Juli 1981 gefördert werden.
„§ 12 Förderung weiterer Maßnahmen
Das Land kann anerkannten Trägern über die Vorschriften der §§ 6 bis 11 hinaus auf Antrag Zuwendungen zu den Sachkosten und weiteren Personalkosten nach Maßgabe des Haushalts gewähren, insbesondere für
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen,
- die Entwicklung neuer Inhalte und Methoden der Jugendarbeit,
- die Arbeit mit jungen Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen,
- internationale Jugendbegegnungen,
- den Bau und die Einrichtung von Jugendfreizeitstätten, Jugendherbergen und zentralen Tagungsstätten,
- Verdienstausfall bei Inanspruchnahme von Arbeitsbefreiung zu Zwecken, die nicht bereits nach § 10 gefördert worden sind, und
- die Beratung örtlicher Gruppen.“
Oberste Landesjugendbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 302: Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 HannoverTelefon: (0511) 120-0
E-Mail: [email protected]
Förderung Internationale Jugendarbeit
Zur Förderung der internationalen Jugendbegegnungen und des Fachkräfteaustausches stellt das Land Niedersachen im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit und des Fachkräfteaustausches jährlich Haushaltsmittel bereit.
Auszug aus der Richtlinie
“2.1 Gefördert werden
2.1.1 – internationale Jugendbegegnungen im Inland und im Ausland, insbesondere mit den Regionen, mit denen das Land Niedersachsen eine Partnerschaftsbeziehung unterhält, mit europäischen Staaten und mit Entwicklungsländern, bevorzugt in Seminar-, Projekt- oder in vergleichbaren Arbeitsformen;
2.1.2 – internationale Begegnungsmaßnahmen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Jugendarbeit mit dem Ziel der Kontaktanbahnung, des fachlichen Erfahrungsaustausches, des Ausbaus, der Verstetigung, der Erarbeitung neuer Konzepte und der Fortentwicklung der Partnerschaften, Kooperationen und Netzwerke;
2.1.3 – Sondermaßnahmen der internationalen Jugendbegegnungen […]
2.2 Nicht gefördert werden Begegnungsmaßnahmen, die im Rahmen von kommunalen Partnerschaften durchgeführt werden. […]3.1 Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Zusammenschlüsse in Niedersachsen.
3.2 Nicht gefördert werden Träger,
- die zentral über einen Bundes- oder Landesverband i. S. des Kinder- und Jugendplans des Bundes (GMBl Nr. 41/2016 S. 803) organisiert sind. In begründeten Ausnahmefällen kann auch diesen Trägern für Maßnahmen, die aus Sicht des Landes eine besondere Priorität genießen, eine Landeszuwendung gewährt werden, wenn sie dem Antrag eine Erklärung des Landesverbandes beifügen, dass für die förderfähigen Maßnahmen Bundesmittel im Zentralstellenverfahren nicht gewährt werden;
- die durch das Deutsch-Französische Jugendwerk, das Deutsch-Polnische Jugendwerk, das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem), das Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch (ConAct), das Deutsch-Griechische Jugendwerk und die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gefördert werden. […]
6.2 – Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim, - Niedersächsisches Landesjugendamt -.
6.3 Anträge können bei der Bewilligungsbehörde bis zum 1. April für das jeweilige Haushaltsjahr, auf jeden Fall aber rechtzeitig vor Beginn der Begegnungsmaßnahme, gestellt werden.Außerdem fungiert das Niedersächsische Landesjugendamt als Länderzentralstelle sowohl für alle bilateralen Jugendwerke als auch die internationalen Maßnahmen, die durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden. Niedersachsen beteiligt sich zudem seit 2010 aktiv an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland und fördert Modellvorhaben niedersächsischer Träger der Kinder- und Jugendhilfe.“
Antrags- und Bewilligungsbehörde
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie – Landesjugendamt
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Tel. 0511 – 89701-0
E-Mail: [email protected]
Aus- und Fortbildung
Lehrkräftefortbildungen im Ausland
Im Portal Europa & Internationales des Niedersächsischen Bildungsportals wird auf verschiedene Programme hingewiesen, darunter Fremdsprachenassistenz-Programme sowie Hospitationen im Ausland
bildungsportal-niedersachsen.de/europa-internationales/lehrkraefte-schulen
Viele der Programme werden vom Pädagogischen Austauschdienst der KMK umgesetzt.
Strukturen und Hintergründe
Partnerschaften und Kooperationen des Bundeslandes
Auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsportals heißt es:
„Das Niedersächsische Kultusministerium pflegt seit Langem europäische und internationale Kooperationen im Bildungsbereich. Im Vordergrund stehen dabei die Partnerregionen des Landes Niedersachsen bzw. Partnerschaften mit regionalen Bildungsbehörden.
Im Rahmen dieser Partnerschaften unterstützt die Landesregierung konkrete Vorhaben und fördert insbesondere ökonomische, ökologische und bildungspolitische Projekte in den Partnerregionen, um so auch ein wenig zur Bekämpfung von Fluchtursachen beizutragen.
Schulen (und nicht-schulische Einrichtungen), die an Projekten mit Einrichtungen in den niedersächsischen Partnerregionen (im Bildungsbereich) interessiert sind, können sich an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat für europäische und internationale Angelegenheiten des Geschäftsbereichs, Schulpflicht und Rechtsangelegenheiten (Referat 21) wenden.“
Es wird verwiesen auf die
Informationen der Staatskanzlei zu Partnerregionen Niedersachsens
Dort werden als Landespartnerschaften Niedersachsens benannt:
- China: Anhui
- China: Shandong
- Frankreich: Normandie
- Japan: Tokushima
- Niederlande
- Polen: Wielkopolska (Großpolen)
- Polen: Dolny Sląsk (Niederschlesien)
- Russische Förderation: Perm (derzeit ruhend)
- Russische Förderation: Tjumen (derzeit ruhend)
- Südafrika: Eastern Cape
- Tansania
Entwicklungszusammenarbeit
Auf dem Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“ heißt es
„Niedersachsen engagiert sich in der Entwicklungszusammenarbeit an erster Stelle vor Ort in Subsahara-Afrika durch die Förderung von Projekten im Eastern Cape (Südafrika) und in Tansania. Neben der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnern im Ausland unterstützt das Land die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit im Inland und fördert den Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e. V. (VEN) bei entsprechenden Vorhaben.“
Weitere Informationen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Bundeslandes gibt es auf
https://ez-der-laender.de/bundesland/niedersachsen
Städtepartnerschaften
Über die
Datenbank der kommunalen Partnerschaften des Rats der Gemeinden Europas
lassen sich die kommunalen Partnerschaften von Orten in Niedersachsen herausfinden.
Aktuell wurden hier über 620 Partnerschaften eingetragen.
UNESCO-Projektschulen
Die Zahl der UNESCO-Projektschulen in Niedersachsen wird mit 22 angegeben. Sie arbeiten gemeinsam mit 180 UNESCO-Projektschulen in Deutschland und rund 7000 Schulen in fast allen 191 Mitgliedsstaaten der UNESCO zusammen.
www.unesco.de/bildung/unesco-projektschulen/unesco-projektschulen-deutschland/niedersachsen
Karte: www.unesco.de/bildung/unesco-projektschulen/unesco-projektschulen-deutschland#item-19831
Europaschulen
Auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsportals heißt es:
„Europaschule in Niedersachsen ist eine Zusatzbezeichnung, die niedersächsische Schulen auf Antrag führen dürfen, wenn sie die Voraussetzungen des RdErl. des MK vom 15.06.2023 (SVBl. 8/2023) erfüllen.
Europaschulen in Niedersachsen haben das Ziel, Kenntnisse über Europa und europäische Institutionen zu fördern, die aktive Teilnahme an der Unionsbürgerschaft sowie die Mehrsprachigkeit zu stärken und in besonderem Maße die Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu ermöglichen und zu unterstützen. Das Schulprogramm ist an diesem Europaprofil ausgerichtet. Entsprechende unterrichtsergänzende Aktivitäten sind fester Bestandteil des schulischen Lebens.“
Die Karte des Bundesnetzwerks Europaschule e.V. verzeichnet 17 Europaschulen in Niedersachsen.
Netzwerk Niedersächsische Schulen MIT Afrika
Auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsportals heißt es:
„Niedersächsische Schulen unterhalten vielfältige Kontakte in die Welt, so auch zu unserem Nachbarkontinent Afrika.
75 niedersächsische Schulen haben bereits langjährige Schulpartnerschaften zu afrikanischen Schulen in vierzehn verschiedenen afrikanischen Ländern oder möchten selbige aufbauen. Das bundesweit einzigartige Netzwerk setzt sich aus allen Schulformen (vom Primarbereich bis zur Berufsbildung) zusammen. Neben Schulen in den Partnerregionen Tansania und East Cape (SA) sind auf afrikanischer Seite auch Schulen in weiteren Regionen in Südafrika sowie in Ghana, Senegal, Kenia, Malawi, Namibia, Burkina Faso, Kamerun, Benin, Marokko, Simbabwe, Mali und Uganda vertreten.Seit Anfang 2021 trifft man sich monatlich online, um sich über die Schulpartnerschaft MIT Afrika auszutauschen. Die anderthalbstündige Veranstaltung „Netzwerkzeit“ ist eine Plattform von Schulen für Schulen, bei der u. a. best practice-Projekte vorgestellt, Begegnungsthemen besprochen und vielfältige Erfahrungen geteilt werden.“
Das Netzwerk wird auch auf den Seiten von „Austausch macht Schule“ vorgestellt.
Internationale Nachhaltigkeitsschule/ Umweltschule in Europa
Auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsportals heißt es:
Innovatives Erfolgsmodell mit Tradition
Die Schulgemeinschaften der Internationalen Nachhaltigkeitsschulen verfolgen das Ziel, über einen Zeitraum von zwei Jahren durch konkrete Projekte und schulgestaltende Maßnahmen die Bereitschaft zu nachhaltigem und gerechtem Handeln zu erhöhen.Vor mehr als 27 Jahren in Niedersachsen initiiert, sind die Internationalen Nachhaltigkeitsschulen/ Umweltschulen in Europa heute das größte und älteste niedersächsische Projekt und Schulnetzwerk im Bereich der Nachhaltigkeitsarbeit (BNE). Das Projekt ist im Niedersächsischen Kultusministerium verankert. Schirmherrin ist die Kultusministerin.
Über Teilnehmendenzahlen am internationalen Schüleraustausch in Niedersachsen liegen keine öffentlichen Zahlen vor.
Erasmus+
Über geförderte Projekte (Kurzzeitprojekte, akkreditierten Projekte, Kleinere Partnerschaften, Kooperationspartnerschaften) im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
https://erasmusplus.schule/service/dokumentencenter#c1071
Über Teilnehmendenzahlen (Lernende und Personal) sowie akkreditierte Einrichtungen des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Berufliche Bildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA BIBB) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
Kooperation schulisch-außerschulisch
Rechtliche Voraussetzungen (Schule)
Im Niedersächsische Schulgesetz heißt es:
„§ 25 Zusammenarbeit zwischen Schulen sowie zwischen Schulen und Jugendhilfe
(3) Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben zusammen.“
Oberste Schulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
E-Mail: p[email protected]
Internet: www.mk.niedersachsen.de
Rechtliche Voraussetzungen (Jugend)
Kooperations-Maßnahmen von Jugendarbeit und Schule können auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz) vom 15. Juli 1981 gefördert werden.
„§ 10 Bildungsmaßnahmen
Das Land kann anerkannten Trägern Zuwendungen zu den Kosten von Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5 nach Maßgabe des Haushalts gewähren.“
Oberste Landesjugendbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 302: Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 HannoverTelefon: (0511) 120-0
E-Mail: [email protected]
Förderung von Veranstaltungen mit Schulklassen
Die Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit (Jugendarbeit-Förderverordnung) sieht eine Förderung von Veranstaltungen mit Schulklassen vor. Darin heißt es:
Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit und deren Bildungsarbeit
§ 1 (1) Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5 des Jugendförderungsgesetzes sind Veranstaltungen mit einem ganzheitlichen Bildungsansatz (§ 11 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -), die unter einem bestimmten Thema der Bildung junger Menschen dienen und dem Thema entsprechend aufgebaut sind. (...)(3) Veranstaltungen mit Schulklassen gelten dann als Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5 des Jugendförderungsgesetzes, wenn
a) das Programm gemeinsam vom anerkannten Träger und der Schule aufgestellt ist,
b) die Veranstaltung vom anerkannten Träger in eigener pädagogischer Verantwortung durchgeführt wird,
c) die Tätigkeit der Lehrkräfte sich im wesentlichen auf Aufsichtsfunktionen beschränkt und
d) die Arbeit mit Schulklassen nicht Schwerpunkt der Bildungsarbeit des anerkannten Trägers ist.“
Antrags- und Bewilligungsbehörde
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie – Landesjugendamt
Schiffgraben 30-32, 30175 HannoverTel. 0511 – 89701-0
E-Mail: [email protected]
Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein
Die Sportjugend im Landessportbund Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen Fördermittel für die Durchführung von Übungseinheiten in Kooperationsgruppen „Schule und Sportverein“ zur Verfügung.
Über das Kooperationsprogramm „Schule, Kita und Verein“ informiert der Sportbund auf seiner Website:
Möglicherweise wird die Zusammenarbeit von Schule und Sportvereinen in Niedersachsen vom Niedersächsischen Kultusministerium unterstützt.
Das Kultusministerium verweist auf das Themenportal Sport des Niedersächsischen Bildungsportals.
Informationen zum Thema Jugendarbeit und Schule auf dem
Jugendserver Niedersachsen (Landesjugendring)
Informationen der
Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Niedersachsen
zum Thema Jugendarbeit und Schule
Bildungspolitik
Koalitionsvertrag 2022-2027
Im Koalitionsvertrag „SICHER IN ZEITEN DES WANDELS. Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten“ für die 21. Legislaturperiode zwischen CDU und SPD heißt es:
„Niedersachsen und Europa
[…] Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger noch stärker für Europa begeistern und sehen es als unsere Aufgabe an über die Bedeutung Europas und die Auswirkungen europäischer Politik für die Menschen und für Niedersachsen zu informieren. […] Wir setzen uns dafür ein, dass alle jungen Menschen einmal an einem europäischen Jugendaustausch teilnehmen können, sei es in der Schulzeit, während der Ausbildung, in der Freizeit oder an der Hochschule. Das Europäische Informationszentrum EIZ werden wir konzeptionell weiterentwickeln und finanziell und personell ausbauen.“ (S. 109f.)„Niedersachsen in der Welt
In Zeiten zunehmender internationaler Konflikte und Auseinandersetzungen messen wir der wertebasierten Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Regionen einen besonderen Stellenwert bei. […] Wir werden deshalb
[…]
- unser Engagement für globale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung in der inländischen Bildungsarbeit insbesondere im Rahmen des Eine-Welt-Promotorinnen und Promotoren-Programms und der Globales-Lernen-Programme verstetigen und ausbauen,
- den Jugendaustausch von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden stärken insbesondere den beschlossenen Austausch zwischen Niedersachsen und Schottland um die bereits bestehenden Verbindungen nachhaltig zu festigen.
- Einen besonderen Schwerpunkt sollen dabei die internationalen Schulpartnerschaften haben.
Anfragen, Anträge und Beschlüsse
Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Niedersächsischen Landtages aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert: