Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Sachsen

Untertitel
Informationen und Rahmenbedingungen
Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Sachsen - Informationen und Rahmenbedingungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit. Dafür wurden Informations- und Förderangebote der Bereiche Schulaustausch (Gruppen), (individueller) Schüler:innenaustausch, Jugendarbeit sowie Kooperation Jugendarbeit-Schule im Internet und aufgrund offizieller Dokumentenlage nach bestem Wissen und Gewissen von „Austausch macht Schule“ recherchiert.
Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann nicht übernommen werden.

Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Für ergänzende Hinweise sind wir sehr dankbar.

Information

Oberste Landesschulbehörde

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Carolaplatz 1, 01097 Dresden

Pressestelle:
Telefon: +49 351 564-65122 | E-Mail: [email protected]
Zentrale / Poststelle:
Telefon: +49 351 564-0 | E-Mail: [email protected]

Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus bietet auf seiner Website unter dem Stichwort „Europa/ Internationales/ Sprachen“ Informationen zum internationalen Schüler- und Lehreraustausch. Dort heißt es:

„Eine fortschreitende Globalisierung und Internationalisierung der Arbeitswelt fordern zunehmend anwendungsbereite Fremdsprachenkenntnisse. Die geographische Lage Sachsens im zusammenwachsenden Europa bietet zudem die Chance, junge Menschen auch für das Erlernen der Sprachen Mittel- und Osteuropas zu sensibilisieren und zu gewinnen.

Sachsen hat die wesentlichen Rahmenbedingungen für eine möglichst umfassende Sprachenförderung geschaffen. Nachbarsprachen spielen dabei eine besondere Rolle. In vielen Schulen gibt es zudem Angebote für einen herkunftssprachlichen Unterricht.

Die Entwicklung zu einer mehrsprachigen Schule wird auch zunehmend durch das Potenzial der zwei- und mehrsprachig aufwachsenden Schülerinnen und Schüler bestimmt. […]

Auslandserfahrungen sächsischer Lehrerinnen und Lehrer, die sie u. a. bei einem Einsatz als Auslandsdienstlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft oder im Lehrerinnen- und Lehreraustausch sammeln können, tragen wesentlich dazu bei, Unterricht lebensnah zu gestalten.“

Sie finden auf der Website Informationen zu den Themen

Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)

Einer der Aufgabenbereiche des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) ist die Europabildung und die Unterstützung von Schulen und Lehrkräften bei der interkulturellen Bildung und Erziehung.

Angebote und Informationsquellen werden u. a. zu folgenden Bereichen zur Verfügung gestellt:

  • interkulturelle Bildung und Erziehung
  • Europabildung
  • EU-Bildungsprogramme, z.B. Erasmus+ 
  • Projektmanagement im europäischen/internationalen Kontext
  • Schüler- und Lehreraustausch, internationale Bildungskooperationen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende 
  • Fremdsprachenförderung
  • Kurse, Praktika und Hospitationen im europäischen und internationalen Ausland     

Das Landesamt ist als Konsortium für das ERASMUS+ Programm (Zeitraum 2021-2027) sowohl für die allgemeinbildenden als auch für die berufsbildenden Schulen akkreditiert. 

Referentinnen und Referenten des Landesamtes für Schule und Bildung stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema sowie eine Liste der Refereninnen und Referenten sind unter Interkulturelle Bildung und Erziehung zu finden.

Landesamt für Schule und Bildung

Reichenhainer Str. 29 a, 09126 Chemnitz
Postfach 1334, 09072 Chemnitz

Telefon: +49 371 5366-0
E-Mail: [email protected]

Erasmus+

Informationen findden Sie auf der Seite der Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung sowie bei folgenden Kontakten:

Beauftragte für Erasmus+ Schulbildung in Sachsen
(Gesamtkoordination für die schulbezogenen Aktionen im Programm Erasmus+)
Anja Niemke
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Referat 33 (Grundsätze, Qualitätsentwicklung, Bildungsmonitoring, Internationales)
Carolaplatz 1, 01097 Dresden
Telefon: +49 351 564 - 68315

Umsetzung im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB):
(Erasmus-Projektkoordination im Landesamt für Schule und Bildung)

Ansprechpartnerin für den allgemeinbildenden Bereich
Cathleen Gold
Koordinatorin Erasmus+
Telefon: +49 341 / 4945 - 781

Ansprechpartner für den berufsbildenden Bereich
Tomasz Jaśków
Koordinator Erasmus+
Telefon: +49 3591 / 621 - 411

Berufliche Bildung Erasmus+

Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.

Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:

https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte

Verzeichnet sind dort:

  • abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
  • Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
  • und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.

Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.

Schwerpunkt eTwinning

eTwinning ist ein Netzwerk für Schulen in Europa, das Lehrkräfte aller Fächer, Schulformen und Jahrgangsstufen in einem gemeinsamen Ziel verbindet: den Traum von einem interkulturellen Leben in Europa in vielen bunten Facetten zu verwirklichen.

Kostenfreie Servicenummer: +49 (0)800 389 466 464
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen für Schulen:
Sächsische Erasmus+ -eTwinning-Moderatorinnen
Ricarda Geidelt
Ines Buske

Uferlos – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit

Uferlos bietet bedarfsorientierte Fortbildungsformate, Seminare, Fachkräfteaustausche und Fachtagungen für ehren- oder hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit/Jugendhilfe, sowie die Beratung von Organisationen und Einrichtungen sowie Vernetzung mit Agierenden der IJA sowie die Gestaltung modellhafter Projekte der IJA an.

AGJF Sachsen e.V. - Projekt Uferlos
Neefestrasse 82, 09119 Chemnitz

Telefon: +49 157 58 17 23 90
E-Mail: [email protected]

Ansprechpersonen: Rebeca Calzado und Cesar Lopez

Auf der Website heißt es: „Uferlos ist ein landesweit wirksames Fach- und Serviceangebot zur Stärkung der Internationalen Jugendarbeit (IJA) in Sachsen. Uferlos dockt an den Erfahrungen von sächsischen Fachkräften an und möchte diese in und für Maßnahmen der IJA durch Fortbildung und Beratung unterstützen und qualifizieren.“

„Wir bieten prozessorientierte Beratungen für ihr Projekt der Internationalen Jugendarbeit, von der Idee bis zur Abrechnung.

Wir bieten verschiedene Fortbildungsformate an und planen mit Ihnen gemeinsam passende Fortbildungsangebote.

Wir erproben durch eigene internationale Projekte das Arbeitsfeld und lassen Sie an unseren Erfahrungen teilhaben.

Wir vernetzen Einrichtungen mit nationalen und internationalen Partnerorganisationen der Internationalen Jugendarbeit.

Wir setzen uns für die Stärkung und Anerkennung der Internationalen Jugendarbeit und der sächsischen Jugendarbeit ein.

Uferlos möchte den Blick auf junge Menschen schärfen, auf ihre Ideen von Freizeitgestaltung, ihre Bedürfnisse und Lebensentwürfe, um Themen und Inhalte partizipativ in die Gestaltung von erlebnisreichen und wirksamen Jugendbegegnungen einzubeziehen.

Das Projekt Uferlos richtet sich an freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit sowie interessierte Fachkräfte in Sachsen.“

Uferlos bietet auch eine Liste mit Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten von Jugendbegegnungen in Sachsen.
 

Oberste Landesjugendbehörde

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Landesjugendamt
Carolastraße 7a, 09111 Chemnitz

Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit

„Ausgehend vom SGB VIII ergeht an das Landesjugendamt als ausführende Fachbehörde der gesetzliche Auftrag, durch Beratung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Entwicklung von Empfehlungen die Gleichmäßigkeit der nach diesem Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben und Leistungen auf Landesebene herzustellen. Die Beratung schließt dabei alle Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe ein." (vgl. Drs. 7/11179 v. 15.11.2022)
 

Förderung

Oberste Landesschulbehörde

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Carolaplatz 1, 01097 Dresden
Telefon: +49 351 564-65122
E-Mail: [email protected]

Förderung aus Landesmitteln

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus vergibt Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Dabei sind Schulbesuche in Frankreich, Malta, Großbritannien, Spanien, Italien, Tschechien und den USA möglich.

Rechtliche Grundlagen der Förderung von Schülerbegegnungen

Grundlage für eine Förderung bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation an sächsischen Schulen (FRL IntBilKoop) vom 17. Februar 2020

Auszug aus der Richtlinie

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

  1. Das Staatsministerium für Kultus fördert die internationale Bildungskooperation. Die Durchführung von Maßnahmen gemäß Ziffer II kann insbesondere zur Herausbildung, Unterstützung und Weiterentwicklung von Interkulturalität, Mehrsprachigkeit und Berufsfähigkeit der Schüler an sächsischen Schulen finanziell gefördert werden.
    (…)

II. Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  1. Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der internationalen Bildungskooperation in Form des Klassen- und Schülergruppenaustausches sowie des Einzelaustausches,
  2. Mobilitätsmaßnahmen von Schülern berufsbildender Schulen,
  3. bilaterale oder multilaterale Projekte und Maßnahmen im In- und Ausland, die nicht unter Ziffer II Nr. 1 oder 2 fallen.
  4. Im grenznahen Raum zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen können auch Kurz- oder Tagesbegegnungen gefördert werden.
    (…)

III. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist ...

  1. bei Maßnahmen des Klassen- oder Schülergruppenaustausches der jeweilige Schulträger oder der rechtsfähige Schulförderverein,
  2. bei Maßnahmen des Einzelaustausches sowie bei Mobilitätsmaßnahmen von Schülern berufsbildender Schulen der jeweils am Austausch teilnehmende Schüler bei Volljährigkeit, ansonsten der Erziehungsberechtigte,
  3. bei Projekten im Sinne von Ziffer II Nr. 3 und 4 der Schulträger, Träger anderer Bildungseinrichtungen und juristische Personen des Privatrechts.

Zuständig für die Landesförderung des Schulaustauschs sind die Referenten für interkulturelle Bildung und Erziehung in den Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), die dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)
Regionalstellen Chemnitz, Dresden, Bautzen, Zwickau, Leipzig
Zentrale: Postfach 1334, 09072 Chemnitz

Referat 32 - Querschnittsaufgaben gibt es in allen fünf Regionalstellen

Liste der Referentinnen und Referenten beim LaSuB

Landesprogramme individueller Schüleraustausch

Das Staatsministerium für Kultus informiert auf seiner Website über individuelle Austauschprogramme mit Mitteln des Freistaates Sachsen.

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch (AJA) Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. 

Diese Informationsflyer werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.

Informationsflyer zur Anerkennung (Stand: 2020): Sachsen

Informationen über Förderung von Jugendaustauschen

Uferlos - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit (IJA) im Freistaat Sachsen bietet auf seiner Website eine Liste Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten von Jugendbegegnungen in Sachsen.

AGJF Sachsen e.V. - Projekt Uferlos
Neefestrasse 82, 09119 Chemnitz

Telefon: +49 157 58 17 23 90
E-Mail: [email protected]

Ansprechpersonen: Rebeca Calzado und Cesar Lopez

Uferlos bietet bedarfsorientierte Fortbildungsformate, Seminare, Fachkräfteaustausche und Fachtagungen für ehren- oder hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit/Jugendhilfe, die Beratung von Organisationen und Einrichtungen sowie Vernetzung mit Agierenden der IJA sowie die Gestaltung modellhafter Projekte der IJA an. Auf der Website heißt es:

„Uferlos ist ein landesweit wirksames Fach- und Serviceangebot zur Stärkung der Internationalen Jugendarbeit (IJA) in Sachsen. Uferlos dockt an den Erfahrungen von sächsischen Fachkräften an und möchte diese in und für Maßnahmen der IJA durch Fortbildung und Beratung unterstützen und qualifizieren.“

„Wir bieten prozessorientierte Beratungen für ihr Projekt der Internationalen Jugendarbeit, von der Idee bis zur Abrechnung.

Wir bieten verschiedene Fortbildungsformate an und planen mit Ihnen gemeinsam passende Fortbildungsangebote.

Wir erproben durch eigene internationale Projekte das Arbeitsfeld und lassen Sie an unseren Erfahrungen teilhaben.

Wir vernetzen Einrichtungen mit nationalen und internationalen Partnerorganisationen der Internationalen Jugendarbeit.

Wir setzen uns für die Stärkung und Anerkennung der Internationalen Jugendarbeit und der sächsischen Jugendarbeit ein.

Uferlos möchte den Blick auf junge Menschen schärfen, auf ihre Ideen von Freizeitgestaltung, ihre Bedürfnisse und Lebensentwürfe, um Themen und Inhalte partizipativ in die Gestaltung von erlebnisreichen und wirksamen Jugendbegegnungen einzubeziehen.

Das Projekt Uferlos richtet sich an freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit sowie interessierte Fachkräfte in Sachsen.“

Rechtliche Voraussetzungen / Politische Erklärungen

Förderung

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen im Rahmen von Förderrichtlinien.

Nach der Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf werden Zuwendungen zur Ausgestaltung bedarfsgerechter überörtlicher Angebote der Jugendhilfe, darunter auch Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit geleistet.
In der Richtlinie heißt es:

2.4 Internationale Jugendarbeit

Bezuschusst werden Projekte, die die Begegnung und den Austausch sächsischer und ausländischer junger Menschen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr zum Ziel haben. In angemessenem Umfang können auch Personen, die nicht zur Zielgruppe des Achten Buches Sozialgesetzbuch gehören, einbezogen werden, sofern dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. 

Zuwendungsfähig sind Projekte mit einer Dauer von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen. An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Projekttag. Bei Projekten mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen kann die Projektdauer unterschritten werden (Kurzzeitprojekte). 

Ist eine Förderung des Projektes auch über einschlägige Bundes- und EU-Programme möglich, ist diese zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. 

Die beantragten Mittel sind im Finanzierungsplan darzustellen. Eine Bezuschussung durch den Freistaat Sachsen kann ergänzend bis zum Höchstsatz der günstigsten Förderrichtlinie erfolgen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit überwiegend touristischer Ausrichtung sowie Projekte, die überwiegend dem Leistungsvergleich oder der Leistungsdarstellung dienen.

2.5 Internationale Projekte mit Fachkräften der Jugendhilfe

Bezuschusst werden Projekte, die sich an haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige richten und den fachlichen Austausch von sächsischen und ausländischen Fachkräften zum Ziel haben. 

Die Dauer der Maßnahme soll 10 Tage nicht überschreiten. An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Projekttag. (…)

4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
4.1.1 Zuwendungen werden für überörtliche Projekte gewährt.

Zuwendungsempfänger sind in der Regel anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Freistaat Sachsen, die durch rechtlich selbstständige Mitgliedsstrukturen oder Untergliederungen mit eigenem Organisationsstatut untersetzt und auf Landesebene tätig sind.

Anträge werden an den Kommunalen Sozialverband (KSV) Sachsen gestellt.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Lt. Landesjugendhilfegesetz (LJHG) ist der Kommunale Sozialverband Sachsen für den Vollzug von Richtlinien des Bundes zur Förderung im Bereich der internationalen Jugendarbeit nach § 83 SGB VIII zuständig.

Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)
Dienstsitz Chemnitz
Fachbereich 3 - Fachdienst 340: Förderung SGB VIII/Landesjugendhilfe
Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz

Informationen zur Förderung und Liste der Ansprechpersonen

Aus- und Fortbildung

Austausch- und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte

Über Möglichkeiten des Lehrkräfteaustausches sowie über Fortbildungsangebote und Hospitationen im Ausland informiert das Sächsische Staatsministerium für Kultus auf der Website „Schule und Ausbildung" im Bereich Europa / Internationales / Sprachen.
 

Fachkräftefortbildungen im Ausland

Über Fortbildungsangebote im Bereich der Jugendarbeit – darunter Tages- und Mehrtagesseminare, Fachtagungen, Workshops, „Fobi on the road“ und Fachkräfteaustausche – informiert Uferlos auf seiner Website.
 

AGJF Sachsen e. V.
Projekt Uferlos
Neefestraße 82, 09119 Chemnitz
[email protected]
+49 (0)157 58 17 23 90

Hier werden auch Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten von Fachkräfteaustauschen gegeben.

Strukturen und Hintergründe

Regionale Zusammenarbeit

Der Freistaat Sachsen pflegt internationale Partnerschaften mit mehreren Regionen. Auf einer Website des Freistaates heißt es zur Regionalen Zusammenarbeit

„Der Freistaat Sachsen pflegt eine Vielzahl von Verbindungen zu Staaten in der ganzen Welt. 

Engste Kooperationen bestehen dabei mit den direkten Nachbarn: der Tschechischen Republik und dort insbesondere den nordböhmischen Bezirken Liberec (Reichenberg), Ustí nad Labem (Aussig) und Karlovy Vary (Karlsbad) sowie zur Republik Polen und dort insbesondere zu den Wojewodschaften Dolnośląskie (Niederschlesien) und Lubuskie (Lebuser Land).

Projekte dieser regionalen Zusammenarbeit sind beispielsweise Hochschulkontakte, Unternehmerreisen, Konzerte und Ausstellungen, Schüleraustausche, sowie Erfahrungsaustausche zwischen staatlichen und kommunalen Behörden auf den verschiedensten Gebieten.“

Entwicklungszusammenarbeit

Auf dem Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik

heißt es zu Sachsen:

„Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit innerhalb und außerhalb von Schulen leistet der Freistaat Sachsen seit vielen Jahren. 

Bildungsangebote, Veranstaltungshinweise und Materialien zur nachhaltigen Bildung sind online abrufbar. Inzwischen sind acht Eine Welt-Promotorinnen und -Promotoren in Sachsen tätig, die für Globalen Lernen und eine nachhaltige Lebensweise werben. 

Die Angebote richten sich an Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen oder Jugendfreizeitstätten.“

Städtepartnerschaften

Über die Datenbank der kommunalen Partnerschaften des Rats der Gemeinden Europas lassen sich die kommunalen Partnerschaften von Orten in Sachsen herausfinden. 

Aktuell wurden hier 255 Partnerschaften eingetragen.

Fördermöglichkeiten

Nach der Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit) vom 28. Februar 2019 sind folgende Projekte förderfähig:

  1. Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, die Kontakte in den Euroregionen im Grenzraum zur Republik Polen und der Tschechischen Republik initiieren, pflegen und intensivieren wollen;
  2. Projekte zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit, die
    a) der Ausgestaltung und Vertiefung der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen, der Tschechischen Republik sowie der Republik Polen außerhalb der Euroregionen dienen,
    b) der Ausgestaltung und Vertiefung der Zusammenarbeit dienen und im Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Hierzu zählen insbesondere die Staaten und Regionen Slowakei, Bretagne (Frankreich), Alberta (Kanada), Québec (Kanada), Hubei (China), Ober- und Niederösterreich, St. Petersburg (Russland), Baschkortostan (Russland), Tatarstan (Russland), Abu Dhabi (VAE) und Lazio (Italien),
    c) der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit und der bildungspolitischen Arbeit im Freistaat Sachsen dienen und das Ziel verfolgen, das Verständnis für die Situation und die Probleme der Staaten mit Entwicklungsrückstand in Afrika, Asien und Lateinamerika zu wecken.

Projekte können unter anderem sein:
a) Erfahrungsaustausche, Informations-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Begegnungen und Exkursionen von Kinder-, Schüler- und Jugendgruppen oder auch die Erstellung von Informationsmaterialien,

b) Sprachcamps und Sprachkurse, vorzugsweise für die Sprachen Deutsch, Polnisch, Tschechisch und Sorbisch.

UNESCO-Projektschulen

Das Netzwerk der UNESCO-Projektschulen in Deutschland umfasst rund 300 Schulen, die die Bildungsansätze der UNESCO in ihr Schulprogramm integrieren.

In Sachsen gibt es vierzehn anerkannte UNESCO-Projektschulen, darunter das Käthe-Kollwitz-Gymnasium Zwickau, die Richard-von-Schlieben-Oberschule und das Johannes-Kepler-Gymnasium.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_UNESCO-Projektschulen_in_Deutschland#Sachsen

Klimaschulen

Die Initiative „Klimaschulen in Sachsen“ versteht sich als wichtiger Bestandteil des klimapolitischen Engagements in Sachsen und in Deutschland und trägt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei.

Ihre Kernanliegen sind:

  • "Wissen und Handlungskompetenzen zu vermitteln: zu Themen des Klimawandels, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie zu den komplexen Zusammenhängen der Nachhaltigkeitsdimensionen"
  • "zu sensibilisieren: für die Konsequenzen eigenen Handelns und eigener Entscheidungen"
  • "Selbstwirksamkeit zu erfahren: auch durch kleine, aber bewusste Verhaltensänderungen ebenso wie durch das Einbringen und Umsetzen von Ideen"

Quelle / Mehr Informationen: https://www.klima.sachsen.de/klimaschulen-in-sachsen-12616.html

Teilnehmendenzahlen Sachsen

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Teilnahme am internationalen Schüler- und Jugendaustausch“ der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg (DIE LINKE) (Drs. 7/11177) vom 09.11.2022 heißt es:

Frage 2: Wie stellt die sächsische Staatsregierung sicher, dass jungen Menschen unabhängig von Herkunft und Hintergrund die Teilnahme an einem Austauschprogramm ermöglicht wird?

„ … Im Bereich des schulischen Austausches werden durch die Konsortialanträge des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) im Erasmus+-Programm mehr als 5.000 Mobilitäten für Schülerinnen und Schüler aller Schularten , Auszubildende , Lehrkräfte, Schulleitungen und Verwaltungspersonal realisiert.“ [Es bleibt unklar, auf welchen Zeitraum sich diese Angabe bezieht, Red. AmS]

Frage 4: Liegen der sächsischen Staatsregierung Daten vor, wie hoch der prozentuale Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist, die im Freistaat Sachsen an einem internationalen Schüler- und Jugendaustausch teilnehmen? Wenn nein, ist die sächsische Staatsregierung bereit, eine solche Datenerhebung in Auftrag zu geben, um einen Gesamtüberblick zur Situation im Freistaat Sachsen zu erhalten und zielgerichtete Maßnahmen daraus abzuleiten?

„Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. Es ist auch nicht geplant, eine
solche Datenerhebung in Auftrag zu geben.“

Erasmus+

Über geförderte Projekte (Kurzzeitprojekte, akkreditierten Projekte, Kleinere Partnerschaften, Kooperationspartnerschaften) im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:

https://erasmusplus.schule/service/dokumentencenter#c1071

Über Teilnehmendenzahlen (Lernende und Personal) sowie akkreditierte Einrichtungen des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Berufliche Bildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA BIBB) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:

https://www.na-bibb.de/presse/statistik

Kooperation schulisch-außerschulisch

Rechtliche Voraussetzungen (Schule)

Im Sächsischen Schulgesetz (SchulG) vom 27. September 2018 heißt es:

§ 35b - Zusammenarbeit

Die Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere Betrieben, Vereinen, Kirchen, Kunst- und Musikschulen und Einrichtungen der Weiterbildung, sowie mit Partnerschulen im In- und Ausland zusammen.

Oberste Schulbehörde

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Carolaplatz 1, 01097 Dresden

Pressestelle:
Telefon: +49 351 564-65122 | E-Mail: [email protected]
Zentrale / Poststelle:
Telefon: +49 351 564-0 | E-Mail: [email protected]

Rechtliche Voraussetzungen (Jugend)

(keine Angaben)

Fördermöglichkeiten

Die Weiterentwicklung von Jugendhilfestrukturen und -angeboten wird vom Freistaat Sachsen auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) gefördert.

2. Gegenstand der Förderung
Zuwendungen werden gewährt für

2.1 Vorhaben von landesweiter Bedeutung, insbesondere:

  • Modellprojekte,
  • praxisbezogene Forschungsvorhaben

einschließlich entsprechender Fachveranstaltungen.

2.2 Vorhaben mit regionalem Bezug, insbesondere:

  • fachübergreifende, sozialraumorientierte Kooperations- und Vernetzungsvorhaben,
  • Projekte zur Unterstützung notwendiger Anpassungen insbesondere im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen,
  • Expertisen und Evaluationen zur Wirkung und Effizienz von Jugendhilfeleistungen,
  • Projekte zur Implementierung von erfolgreich erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe sowie an Schnittstellen zu anderen Fachbereichen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde

Oberste Landesjugendbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10, 01097 Dresden
Abteilung 4 Jugend und Familie, Integration und Teilhabe – Landesjugendamt
Telefon: 0351-564-0
E-Mail: [email protected]

Bildungspolitik

Koalitionsvertrag 2024-2029

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD (04.12.2024) werden die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Schule und Jugend explizit genannt und die Bedeutung grenzüberschreitender Begegnungen junger Menschen hervorgehoben:

  • Interkulturelle Begegnungen in Schulen:
    „Wir fördern den internationalen Austausch von Schülerinnen und Schülern, um wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung erlebbar zu machen.“ (S. 34)
  • Europa und Internationales:
    „Wir wollen die europäische Einigung mitgestalten. Dabei hat Sachsen durch seine Lage im Herzen Europas eine besondere Verantwortung als Brückenbauer. Wir wollen auch in Zukunft eine starke Stimme Europas sein, die mit ganzer Kraft für die Stärkung des europäischen Zusammenhalts eintritt, damit auch künftige Generationen in einem gerechten, sozialen und vor allem friedlichen Europa aufwachsen können.“ (S. 90)
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit:
    „In direkter Nachbarschaft zu Tschechien und Polen ist die Förderung grenzübergreifender Zusammenarbeit und europäischer Begegnung für uns selbstverständlich. Die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn werden wir in allen Bereichen ausbauen. […] Gemeinsam mit französischen und polnischen Partnern wollen wir das Weimarer Dreieck stärken und Initiativen für Jugendaustausch und Völkerverständigung fördern.“ (S. 91)
  • Europabildung und Europaexpertise:
    „Austausch und Begegnungen insbesondere von jungen Menschen sind für die europäische Idee von enormer Bedeutung. Das Gesamtkonzept Europabildung wollen wir daher umsetzen. Die Arbeit der Europaakteure in Sachsen fördern wir.“ (S. 91)
  • Jugendaustausch mit Israel:
    „Wir werden die Beziehungen zwischen Sachsen und Israel insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Jugendaustausch [...] vertiefen und den Aufbau zivilgesellschaftlicher Partnerschaften fördern.“ (S. 99)

Anfragen, Anträge und Beschlüsse

Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Landtages Sachsen aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert:

Internationaler Schüler- und Jugendaustausch als Thema in Parlamenten:
Parlamentarische Anfragen und Initiativen in den deutschen Bundesländern

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