Internationaler Jugend- und Schüleraustausch in Nordrhein-Westfalen
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um Ansprechpersonen, Informationsstellen, Förderungen oder Fortbildungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs (IJSA) und zu Kooperationen von Schule und Internationaler Jugendarbeit.
Falls Sie eine Frage haben, die nicht angesprochen wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Information
Schulministerium Nordrhein-Westfalen
Auf seiner Website informiert das
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
über „Internationales“ im Bildungsbereich.
Auf Unterseiten zu Schüleraustausch, Schulpartnerschaften, internationaler Lehrkräfteaustausch u.v.a.m. finden Interessierte Informationen, Verweise und Ansprechpersonen zu den jeweiligen Themen.
Bezirksregierung Düsseldorf
Die Bezirksregierung Düsseldorf koordiniert im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung in landesweiter Zuständigkeit internationale Austauschprogramme und Projekte für den Schulbereich und berät Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in enger Zusammenarbeit mit einem Tutorennetzwerk und internationalen Partnerorganisationen.
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 43.03: Internationaler Austausch
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Ausführliche Informationen auf der Website
https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch
Erasmus+
Die Nationalagentur Erasmus+Schulische Bildung informiert auf ihrer Website:
Zuständige Landesstelle für Erasmus+
für allgemeine Anfragen zu Erasmus+ und eTwinning
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 43.03: Internationaler Austausch
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Frau Claudia Bosselmann
Tel 0211 475 3518
Website für internationalen Austausch der Bezirksregierung NRW
für Grundsatzfragen:
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 325: Schulische Arbeit im Ausland, Internationaler Austausch, Internationale und EU-Angelegenheiten
Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Website für internationalen Austausch des Schulministeriums NRW
Berufliche Bildung
Die EU-Geschäftsstellen bei den Bezirksregierungen beraten und unterstützen die Berufskollegs des Regierungsbezirks bei der Planung, Durchführung und Evaluation europäischer Bildungsprojekte und sichern einen bezirks- und landesweiten Transfer von Projektinhalten und Projektergebnissen in der beruflichen Bildung.
Auf den Websites der EU-Geschäftsstellen finden sich auch Informationen für Interessierte an einem internationalen Austausch in der beruflichen Bildung:
Bezirksregierung Köln
Projektwebsite: https://www.euges-cologne-projects.eu/
Berufliche Bildung Erasmus+
Für Mobilitäten im Bereich der Beruflichen Bildung und die Umsetzung des Programms Erasmus+ ist bundesweit die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zuständig. Sie nimmt jedoch auch zahlreiche europabezogene und internationale Aufgaben im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung wahr.
Auf einer Mobilitätslandkarte verzeichnet NA beim BIBB zahlreiche Multiplikator:innen für die Mobilität in der Berufsbildung, die rund um Planung, Beantragung und Durchführung von Auslandsaufenthalten beraten. Sie sind nach einzelnen Bundesländern oder noch detaillierter zu filtern:
https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/mobilitaetslandkarte
Verzeichnet sind dort:
- abgeordnete Lehrkräfte aus beruflichen Schulen, die von der zuständigen Landesschulbehörde oder dem Kultusministerium mit der Beratung beauftragt wurden,
- Mobilitätsberater:innen bei den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, welche im Beratungsnetzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ organisiert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes gefördert sind,
- und erfahrene Personen in zusätzlichen Beratungsstellen in einzelnen Bundesländern.
Die Multiplikatoren beraten insbesondere zu Erasmus+ Berufsbildung, informieren aber auch zu weiteren Förderprogrammen in der Berufsbildung, wie z.B. „AusbildungWeltweit“.
Jugendministerium NRW
Über die „Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten und Europa/Eine Welt“ informiert das
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf
auf seiner Website.
Servicestelle für internationale Jugendarbeit in NRW
Die Servicestelle für mehr internationale Jugendarbeit berät, begleitet und befähigt Fachkräfte in NRW zum Themenfeld internationale Jugendarbeit. Sie fördert vielfältige Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit, vernetzt deren Träger und entwickelt neue Kooperationsformen.
Die Servicestelle wird getragen von:
aktuelles forum e.V.
Schwarzmühlenstraße 104
45884 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (0) 209 155 10 0
Fax: +49 (0) 209 155 1029
Förderung
Bezirksregierung Düsseldorf
Die Bezirksregierung Düsseldorf koordiniert im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung in landesweiter Zuständigkeit internationale Austauschprogramme und Projekte für den Schulbereich. Sie ist auch für die finanzielle Förderung durch Landesprogramme landesweit zuständig.
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 43.03: Internationaler Austausch
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Ausführliche Informationen auf der Website
https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch
Landesprogramme individueller Schüleraustausch
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bietet im Rahmen von Landesprogrammen Stipendien für den individuellen Schüleraustausch an.
Die Stipendien sind ein Beitrag zu den Reisekosten.
Zielländer sind Australien, Italien (Piemont), Kanada (Québec), Neuseeland, Peru (Deutsche Schule Lima) und die Schweiz.
Alle Informationen finden sich auf der Website der
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 43.03: Internationaler Austausch
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Anerkennung von Auslandsschuljahren
Um die Transparenz der Anerkennungsrichtlinien zu erhöhen und in kompakter Form zugänglich zu machen, hat der AJA - Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch Informationsflyer zur Anerkennung von Auslandsschuljahren erstellt. In diesen sind die wichtigsten Informationen, Empfehlungen und Auszüge aus den jeweiligen Verordnungen zusammengefasst. Diese Informationsflyer wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ministerien der Bundesländer erstellt.
Landschaftsverband Rheinland
Das LVR-Landesjugendamt ist die für das Rheinland zuständige Behörde für die Vergabe der Mittel aus dem KJFP. Diese Aufgabe umfasst die Antragsprüfung, die Bewilligung der Förderung und die Verwendungsnachweisprüfung. Das LVR-Landesjugendamt berät die Träger bei Fragen hinsichtlich der Förderung nach dem KJFP, der Richtlinien und der Antragstellung.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2, 50679 KölnAnsprechpersonen für den Fachbereich Jugend:
https://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/organisation/lvrdezernate/jugend_1/fachbereichjugend/fachbereichjugend_1.jsp
Auf seiner Website informiert der LVR auch über Möglichkeiten einer finanziellen Förderung durch den Landesjugendplan:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/internationaler_jugendaustausch/inhaltsseite_280.jsp
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe ist die für Westfalen-Lippe zuständige Behörde u.a. für die Vergabe der Mittel aus dem KJFP.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL-Landesjugendamt Westfalen
48133 Münster
Auf seiner Website informiert das LWL-Landesjugendamt über die Fördermöglichkeiten von internationalen Austauschen für Antragssteller:innen aus Westfalen-Lippe: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/internationale-jugendarbeit/
Aus- und Fortbildung
Informationen rund um (internationale) Fortbildungen werden in der Regel durch die Bezirksregierungen erteilt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist landesweit für internationale Angebote zuständig:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 43.03: Internationaler Austausch
Am Bonneshof 35, 40474 DüsseldorfE-Mail: [email protected]
Deutsche Fremdsprachenassistenzkräfte im Ausland
Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studierende aus NRW:
https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch/deutsche-fremdsprachenassistenzkraefte-im-ausland
Fortbildungen und Hospitationen für Lehrkräfte im Ausland
Informationen zu Fortbildungsprogrammen und Hospitationen:
https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Internationaler-Austausch/Fortbildungen-und-Hospitationen-fuer-Lehrkraefte-im
Fortbildungskatalog für Lehrkräfte
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bieten einen Fortbildungskatalog für Fort- und Weiterbildungen für das Schulpersonal an:
https://lfb.nrw.de/
Informationen zu Schulpartnerschaften
Auf seiner Website informiert das NRW-Schulministerium u.a. auch über Schulpartnerschaften:
https://www.schulministerium.nrw/foerderung-von-schulpartnerschaften
Neben Hinweisen zu Förderprogrammen werden hier auch Muster-Schulpartnerschaftsvereinbarungen in Deutsch, Englisch und Französisch zum Download angeboten.
Das Schulministerium bietet außerdem eine Übersicht der Schulen in Nordrhein-Westfalen, die internationale Kontakte pflegen. Die Datenbank lässt sich zunächst nach Partnerländern und dann nach Schularten filtern: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/ILKA/online
Auf diese Weise können sich interessierte Schulen zum Know-how funktionierender Partnerschaften austauschen.
Strukturen und Hintergründe
Partnerschaften und Kooperationen des Bundeslandes
Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält Partnerschaften mit verschiedenen europäischen Ländern und Regionen, darunter dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Polen. Seit 2021 besteht eine Partnerschaft mit Nordmazedonien, im Februar 2023 ist die Landesregierung eine Regionalpartnerschaft mit der Oblast Dnipropetrowsk in der Ukraine eingegangen.
Einen Überblick über die internationale Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalens gibt der
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Entwicklungszusammenarbeit
Auf dem Portal „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“
heißt es
„Nordrhein-Westfalen engagiert sich entwicklungspolitisch vor allem in Ländern und Regionen, denen das Land besonders verbunden ist.“
Weitere Informationen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Bundeslandes gibt es auf
https://ez-der-laender.de/bundesland/nordrhein-westfalen
Städtepartnerschaften
Die Netzwerkstelle Städtepartnerschaften der Auslandsgesellschaft.de e.V. ist eine zentralen Anlaufstelle für Städtepartnerschaften in Nordrhein-Westfalen.
Ihr zufolge bestehen derzeit in Nordrhein-Westfalen „1.000 Partnerschaften, davon mehr als 800 in Europa. Die Liste der nordrhein-westfälischen Partnerschaften wird angeführt von Frankreich (269 Partnerschaften), dem Vereinigten Königreich (136 Partnerschaften) und Polen (92 Partnerschaften).
Aktuell beschäftigt sich die Netzwerkstelle schwerpunktmäßig mit den folgenden Ländern : Albanien, Nordmazedonien, Polen, Türkei, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich.
Für einzelne Länder werden auch Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten aufgeführt.
https://staedtepartnerschaftennrw.org/finanzierung/
UNESCO-Projektschulen
In Nordrhein-Westfalen arbeiten unter anderen 22 UNESCO-Projektschulen gemeinsam mit 180 UNESCO-Projektschulen in Deutschland und rund 7000 Schulen in fast allen 191 Mitgliedsstaaten der UNESCO zusammen.
Mehr Informationen:
https://www.schulministerium.nrw/unesco-projektschulen
Europaschulen
Die Europaschulen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen bessere Verständigung durch ein erweitertes und intensiviertes Sprachenangebot.
Darüber hinaus bieten die Europaschulen persönliche Kontakte, Projekte, Austauschprogramme und Wettbewerbe mit Partnerschulen in Europa.
Mehr Informationen:
https://www.europaschulen.nrw.de/
Schulen mit internationalen Kontakten
Eine Übersicht der Schulen in Nordrhein-Westfalen, die internationale Kontakte pflegen, enthält (Stand 15.08.2024) über 860 Schulen aller Schularten:
https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/ILKA/online
Teilnehmende am Schüleraustausch
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD gibt teilt die Landesregierung 2023 folgende Zahlen zum schulischen Austausch mit:
„Im Jahr 2022 hat das Land im Bereich von bestehenden Schulpartnerschaften 61 Maßnahmen bezuschusst. Dadurch haben 61 Gruppen mit unterschiedlicher Gruppengröße an Begegnungsfahrten teilgenommen. Im Jahr 2023 rechnet das Land wieder mit weitaus mehr Begegnungsfahrten, da die Nachfrage bei den Schulen nach der Pandemie wieder steigt.
Im UK-German Exchange Fellowships Programm sind im Jahr 2022 insgesamt sechs Projekte durchgeführt worden und für den Durchlauf vom 01.10.2022-30.06.2023 sind weitere zehn Projekte geplant. Das Antragsverfahren für die zweite Jahreshälfte läuft derzeit noch.
Mit dem Stipendienprogramm nrw:exchange konnte im Jahr 2022 insgesamt 44 Schülerinnen und Schülern ein Sprachaufenthalt im Vereinigten Königreich ermöglicht werden. Für das Jahr 2023 sind ebenfalls 44 Stipendien geplant. Die fachliche Planung und Durchführung der aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW geförderten Projekte, auch in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmenden, obliegt den antragsberechtigten Trägern. Dabei sind pädagogische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Bewilligung der Projekte wird auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien und den sogenannten Beurteilungs- und Fördermaßstäben vorgenommen. […]
Im Jahr 2022 konnte insgesamt 44 Schülerinnen und Schülern ein Sprachaufenthalt in Großbritannien ermöglicht werden. Für das Jahr 2023 sind ebenfalls 44 Stipendien geplant. Im Rahmen des Jugendaustauschwettbewerbs „TeamUp!“ werden bis zu 10 Maßnahmen ausgezeichnet."
Erasmus+
Über geförderte Projekte (Kurzzeitprojekte, akkreditierten Projekte, Kleinere Partnerschaften, Kooperationspartnerschaften) im EU-Programm Erasmus+ Schulbildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
https://erasmusplus.schule/service/dokumentencenter#c1071
Über Teilnehmendenzahlen (Lernende und Personal) sowie akkreditierte Einrichtungen des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Berufliche Bildung informiert die zuständige Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NA BIBB) für jedes Jahr und aufgeschlüsselt nach Bundesländern auf ihrer Website:
Kooperation schulisch-außerschulisch
Rechtliche Voraussetzungen (Schule)
Im nordrhein-westfälischen Schulgesetz heißt es:
§ 5: Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
(1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen.
(2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen, und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.
Oberste Schulbehörde
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Rechtliche Voraussetzungen (Jugend)
Das nordrhein-westfälische Kinder- und Jugendförderungsgesetz formuliert in § 7 den Auftrag, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule strukturell so zu verankern, "dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird".
§ 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.
(2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist.
(3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird. (…)§ 10 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit
(1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere (…)
2. die schulbezogene Jugendarbeit. Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb von Schulen bereitstellen..“
Der nordrhein-westfälische Kinder- und Jugendförderplan beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und gibt die fachlichen Förderschwerpunkte vor.
Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2023–2027 „Kinder und Jugendliche bestimmen mit – Jungen Menschen mehr Perspektiven geben“ wird die Zusammenarbeit im Rahmen kommunaler Bildungslandschaften empfohlen:
Förderbereich 5: Bildung zielgerichtet ermöglichen
(…) Kommunale Bildungslandschaften, denen es gelingt, verschiedene Bildungsangebote miteinander zu verknüpfen, lenken Bildungsinteressen zudem auch auf andere, von jungen Menschen zunächst nicht als attraktiv empfundene Bereiche.
Bildung in der Jugendförderung folgt dem Anspruch, für junge Menschen bedeutsame Themen aufzugreifen und mit weiterführenden Fragen von gesellschaftlicher Relevanz zu verbinden. (…)Gefördert werden können Vorhaben kommunaler Bildungslandschaften, soweit diese darauf abzielen, die vorhandenen Bildungsangebote besser aufeinander zu beziehen und entlang der Grundsätze der Jugendförderung weiterzuentwickeln. Darüber hinaus können kooperative Angebote von Jugendförderung und Schule gefördert werden. Besonders förderwürdig sind Angebote, die junge Menschen bei der Entwicklung und Durchführung dieser Angebote beteiligen. Soweit für Angebote andere Förderprogramme oder rechtliche Rahmungen bestehen, ist eine Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan nur im Ausnahmefall möglich.
Weiterhin sind Angebote des internationalen Jugendaustauschs förderfähig, soweit diese auf Gegenseitigkeit beruhen. In besonderer Weise förderfähig sind dabei Vorhaben, die sozial oder anderweitig benachteiligte junge Menschen als Adressat:innen haben.
Fachkräfteaustauschprogramme sind förderfähig, soweit sie der Anbahnung von internationalem Jugendaustausch dienen. Vorhaben mit einer Orientierung auf europäische oder globale Fragestellungen sind auch jenseits von Jugendaustauschprogrammen förderfähig.“
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf
Referat 215 - Ganztagsbildung, Kulturelle Bildung, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendbeteiligung
Kinder- und Jugendförderplan NRW
Kooperationen von Schule und Jugendarbeit können durch den Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2023–2027 „Kinder und Jugendliche bestimmen mit – Jungen Menschen mehr Perspektiven geben“ gefördert werden.
Förderbereich 5: „Bildung zielgerichtet ermöglichen“
„Gefördert werden können daher Vorhaben, die darauf abzielen auf kommunaler Ebene vorhandene Bildungsangebote für junge Menschen – einschließlich der Schulen – besser aufeinander zu beziehen, sie zu komplettieren und im Sinne eines die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen fördernden Ansatzes der Kinder- und Jugendförderung weiterzuentwickeln. Dabei sind insbesondere Angebote förderwürdig, die junge Menschen partizipativ einbeziehen. Dies umfasst auch Angebote mit Bezug auf den Ganztag und die Schulsozialarbeit, soweit diese nicht durch andere Förderprogramme oder gesetzliche Bestimmungen bereits erfasst werden.“
Die Beurteilungs- und Fördermaßstäbe des Landesjugendamts Westfalen-Lippe für die Förderung von Projekten im Haushaltsjahr 2023 geben in Pos. 5.1 „KJFP: Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften“ beispielhaft an, welche Projekte förderfähig sind. (Eine aktueller Version konnte nicht ermittelt werden.)
Antrags-/Bewilligungsbehörden:
Landschaftsverband Rheinland (LVR): LVR-Jugendamt Rheinland
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
LVR-Fachbereich 43 – Jugend: Andreas Jung
Telefon: 0221-809-6213Landschaftsverband Westfalen-Lippe: LWL-Landesjugendamt
Fachberatung für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe
48133 Münster
Beratung der Landschaftsverbände
Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Jugendämter, die freien Träger der Jugendhilfe sowie schulische Akteure auf kommunaler und überörtlicher Ebene beim Auf- und Ausbau von Bildungslandschaften und Bildungsnetzwerken.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
Die Fachberatung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen-Lippe berät und unterstützt die Jugendämter und insbesondere die Jugendpfleger:innen, die freien Träger der Jugendhilfe auf kommunaler und überörtlicher Ebene beim Auf- und Ausbau und bei der aktiven Mitgestaltung Kommunaler Bildungslandschaften und Regionalen Bildungsnetzwerke.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
48133 Münster
Arbeitshilfen Kommunale Bildungslandschaften
- Zu Bildungslandschaften, in denen eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule stattfindet, informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) auf seiner Website. Hier wird auch auf andere Angebote in NRW verwiesen.
- In der LVR-Online-Zeitschrift „Jugendhilfe & Schule inform“ waren die „Kommunalen Bildungslandschaften“ wiederholt Schwerpunktthema – so in den Ausgaben 1/2008, 1/2011, 1/2012:
Zeitschrift Jugendhilfe & Schule inform
-
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen hat zentrale Beiträge von Fachtagungen zu 'integrierter Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung’ zusammengestellt, das Thema weiterentwickelt und mit konkreten Beispielen angereichert.
LWL Landesjugendamt Westfalen (Hg.): „Den Wandel gestalten. Gemeinsame Wege zur integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung.“ (Münster: 2007, 88 S.) steht hier zum Download bereit.
Regionale Bildungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen
Das Schulministerium hat mit 51 von 53 Kommunen in Nordrhein-Westfalen Kooperationsvereinbarungen getroffen, um alle kommunalen, schulaufsichtlichen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort zur Unterstützung von Schulen zu bündeln.
Die so genannten Regionale Bildungsnetzwerke NRW sollen diese Strukturen vernetzten und inhaltlich – im Sinne eines Informations-, Planungs- und Handlungsverbundes – enger aufeinander abgestimmen. Die Handlungsfelder der Bildungsnetzwerke sollen orientiert am Bedarf der jeweiligen Bildungsregion und den personellen und sachlichen Ressourcen festgelegt bzw. weiterentwickelt werden, unter anderem Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schüler/-innen sowie die Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern.
Die Website bietet verschiedene Materialien (Broschüren, Muster-Kooperationsverträge, Evaluationsinstrumente und Empfehlungen)
„Bildungspartner NRW" - Lernen stärken
Die Initiative „Bildungspartner NRW" fördert seit 2005 die systematische und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen mit Schulen. „Bildungspartner NRW" richtet sich an Schulen und kommunale Partner vor Ort.
Für jede Kultur- oder Bildungseinrichtung gibt es eine eigene Initiative.
Bildungspolitik
Koalitionsvertrag 2019-2024
Im „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2022-2027“, unterzeichnet am 27.06.2022, vereinbaren die regierungstragenden Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zahlreiche Punkte zum Ausbau des internationalen Austauschs im Bildungswesen:
„Als Land im Herzen Europas leben wir grenzüberschreitende Zusammenarbeit und internationalen Austausch.“ (S. 3)
„Wir werden Ferienfreizeiten und den internationalen Jugendaustausch stärken, damit Kinder und Jugendliche unabhängig vom Elternhaus diese Angebote nutzen können.“ (S. 49)
„Zur Förderung der beruflichen und persönlichen Kompetenzen künftiger Fachkräfte wollen wir die Teilnahme von Auszubildenden an Austauschprogrammen, wie „Erasmus+“, „Ausbildung Weltweit“ und weiteren Stipendienprogrammen erhöhen.“ (S. 64)
„Wir steigern interkulturelle Kompetenzen, u. a. über Austauschprogramme wie „Erasmus+“ und Kooperationen mit Hochschulen aus dem Vereinigten Königreich“. (S. 71)
„Die bewährten Formate der Europaarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen führen wir weiter. Wir wollen auch und gerade die jüngere Generation und gesellschaftliche Gruppen erreichen, die sich nicht selbstverständlich mit Europa auseinandersetzen. Dazu wollen wir entsprechende Projekte stärken und weiter ausbauen. Wir wollen auch dafür sorgen, dass noch mehr Schulen zu Europaschulen und die bestehenden Europaschulen besser gefördert werden.
Als Bundesland mit direkten europäischen Nachbarländern fördern wir die Austauschmöglichkeiten und Kooperationen. Wir wollen für junge Menschen neue Möglichkeiten für Erfahrungen im europäischen Ausland schaffen – in der Schule, in der Ausbildung, im Beruf, an der Universität und im Vereinsleben. Dazu setzen wir uns auch für Jugendwerke ein.“ (S. 134)
Außerdem heißt es:
„Wir wollen nach dem Brexit ein neues Kapitel in den Beziehungen zum Vereinigten Königreich aufschlagen. Um den Austausch junger Menschen aufrechtzuerhalten, verfolgen wir deshalb das Ziel, ein Stipendienwerk/-programm zu etablieren, das Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Auszubildenden mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ermöglicht. Den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Brexit“ des Landtags folgend, werden wir die Einrichtung eines Deutsch-Britischen Jugendwerks in Angriff nehmen.“ (S. 132)
„Die Verbindungen der nach Nordrhein-Westfalen gekommenen Menschen zu ihren Herkunftsländern stärken das Land in seiner Bedeutung als europäisches Kraftzentrum mit belastbaren weltweiten Beziehungen. In diesem Sinne wollen wir verstärkt und gezielt den internationalen Austausch und den kulturellen Dialog zwischen den demokratischen Zivilgesellschaften fördern.“ (S. 135)
Anfragen, Anträge und Beschlüsse
Parlamentarische Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Landtages Nordrhein-Westfalen aus den letzten ca. 5 Jahren werden an dieser Stelle dokumentiert: